Norm: KO §30 Abs1KO §30 Abs2KO §31 Abs1 Z2
Rechtssatz:
Anders als in jenen Fällen, in denen die Zahlung aus dem sonstigen Vermögen des Gemeinschuldners geleistet wird (SZ 58/205), fehlt es bei einer Zahlung des Drittschuldners aufgrund einer Forderungspfändung bei Vorliegen mehrerer Pfandrechte an der Befriedigungstauglichkeit.
Entscheidungstexte 7 Ob 2368/96b Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: KO §70 Abs1KO §30 Abs2 Satz3 EMRK Art6 EMRK Art. 6 heute EMRK Art. 6 gültig ab 01.05.2004
Rechtssatz: Der Versuch von Gläubigern Forderungen heranzuziehen, die nicht unverzüglich glaubhaft gemacht werden können, um die Eröffnung eines Konkursverfahrens herbeizuführen, stellt dahe... mehr lesen...
Norm: KO §28KO §29KO §30 Abs2KO §31 Abs4
Rechtssatz:
Die Einhaltung der Anfechtungsfristen ist materiell - rechtliches Erfordernis für die Anfechtbarkeit.
Entscheidungstexte 1 Ob 614/88 Entscheidungstext OGH 28.09.1988 1 Ob 614/88 Veröff: ÖBA 1989,533 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1988:RS... mehr lesen...
Norm: EO §229 Abs1 EO §261 EO §307 Abs1KO §30 Abs1 Z1KO §30 Abs2KO §31 Abs1 Z1KO §31 Abs1 Z2 EO § 229 heute EO § 229 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 229 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 ... mehr lesen...
Norm: KO §30 Abs2KO §31 Abs4
Rechtssatz: Die Fristen der §§ 30 Abs 2 und 31 Abs 4 KO sind materielle Voraussetzungen des Anspruches, die der Kläger behaupten und beweisen muß. Aus welchen Gründen diese Fristen versäumt werden, ist bedeutungslos. Die Fristen der Paragraphen 30, Absatz 2 und 31 Absatz 4, KO sind materielle Voraussetzungen des Anspruches, die der Kläger behaupten und beweisen muß. Aus welchen Gründen diese Fristen versäum... mehr lesen...