Norm
KO §30 Abs2Rechtssatz
Die Fristen der §§ 30 Abs 2 und 31 Abs 4 KO sind materielle Voraussetzungen des Anspruches, die der Kläger behaupten und beweisen muß. Aus welchen Gründen diese Fristen versäumt werden, ist bedeutungslos.Die Fristen der Paragraphen 30, Absatz 2 und 31 Absatz 4, KO sind materielle Voraussetzungen des Anspruches, die der Kläger behaupten und beweisen muß. Aus welchen Gründen diese Fristen versäumt werden, ist bedeutungslos.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0064615Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.04.2019