RS OGH 1995/11/13 6R155/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.11.1995
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Norm

KO §70 Abs1
KO §30 Abs2 Satz3
EMRK Art6

Rechtssatz

Der Versuch von Gläubigern Forderungen heranzuziehen, die nicht unverzüglich glaubhaft gemacht werden können, um die Eröffnung eines Konkursverfahrens herbeizuführen, stellt daher einen gemäß § 70 Abs.2 Satz 3 KO vom Erstgericht sofort wahrzunehmenden Mißbrauch des Konkurseröffnungsverfahrens dar und würde zu lang andauernden Eröffnungsverfahren führen, die der Absicht und den Vorstellungen des Gesetzgebers widersprechen.

Anmerkung

Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 4R174/01i. Diese ist nunmehr unter RW0000557 abrufbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:1995:RW0000056

Im RIS seit

03.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

03.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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