Entscheidungen zu § 19 Abs. 2 KO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

11 Dokumente

Entscheidungen 1-11 von 11

RS OGH 2000/2/24 8Ob235/99p

Norm: KO §19 Abs2KO §20
Rechtssatz: Zu den bedingten Forderungen im Sinne des § 19 Abs 2 KO zählen unter anderem Prozesskosten und Exekutionskosten im Zuge einer Rechtsverfolgung, wobei der Anspruch nicht erst mit dem rechtskräftigen Zuspruch durch das Gericht, sondern - bedingt durch den Prozesserfolg - mit der Vornahme der einzelnen Prozesshandlung entsteht (SZ 61/31; 8 ObA 134/99k). Soweit die Prozesshandlungen nach Konkurseröffnu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.02.2000

RS OGH 1995/6/29 7Ob751/83, 8Ob32/94

Norm: KO §19 Abs2
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 19 Abs 2 KO gilt auch dann, wenn beide Forderungen bedingt sind. Die Bestimmung des Paragraph 19, Absatz 2, KO gilt auch dann, wenn beide Forderungen bedingt sind. Entscheidungstexte 7 Ob 751/83 Entscheidungstext OGH 22.12.1983 7 Ob 751/83 Veröff: HS XIV/XV/24 8 Ob 3... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.12.1983

TE OGH 1983/12/14 3Ob603/83

Mehrere Ehepaare grundeten in teils gleich, teils unterschiedlichen Beteiligungsverhältnissen 1. den gemeinnützigen eingetragenen Verein VLK mit dem Sitz in S (Bundesrepublik Deutschland), 2. die beklagte Heilmittel GesmbH mit dem Sitz in R (Bundesrepublik Deutschland) und 3. die R GesmbH mit dem Sitz in P (Österreich) um ein Krebsheilmittel zu vertreiben. Die Aufteilung der einzelnen Agenden geschah so, daß der VLK Lizenzen für die Erzeugung und Verwertung des Heilmittels vergab, d... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.12.1983

RS OGH 1987/1/22 3Ob603/83, 6Ob697/86

Norm: ABGB §1395 ABGB §1396 ABGB §1438 Ac ABGB §1442 KO §14 Abs1KO §19 Abs2 ABGB § 1395 heute ABGB § 1395 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1396 heute ABGB § 1396 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.12.1983

RS OGH 1983/11/9 1Ob719/83

Norm: KO §14 Abs2KO §19 Abs2
Rechtssatz: Ist die Forderung der Masse betagt, so ist die Forderung des Konkursgläubigers zur Zeit des Beginns der Konkurswirkungen (§ 2 Abs 1 KO) sofort aufrechenbar. Ist die Forderung der Masse betagt, so ist die Forderung des Konkursgläubigers zur Zeit des Beginns der Konkurswirkungen (Paragraph 2, Absatz eins, KO) sofort aufrechenbar. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.11.1983

RS OGH 2023/4/27 7Ob608/83; 9Ob62/22s

Norm: KO §19 Abs2 IO §19 Abs2 IO § 19 heute IO § 19 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 IO § 19 gültig von 01.07.2010 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2010 IO § 19 gültig von 01.01.1983 bis 30.06.201... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.05.1983

RS OGH 1979/10/17 6Ob595/79

Norm: KO §19 Abs2
Rechtssatz: Selbst wenn man davon ausgeht, daß Regreßforderungen des Bürgen unter § 19 Abs 2 KO zu unterstellen seien und in einem solchen Fall die Bedingung ohne jedes Zutun des Gemeinschuldners eingetreten sein muß (EvBl 1977/153 S 323), würde dies nichts an der Zulässigkeit der Aufrechnung ändern. Denn die Bedingung wäre nicht etwa die Nichtzahlung der Schuld seitens der Gemeinschuldnerin, sondern die Bezahlung d... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.10.1979

RS OGH 1977/5/31 5Ob306/76

Norm: KO §19 Abs2
Rechtssatz: § 19 Abs 2 letzter Satz KO läßt ungeachtet der noch nicht eingetretenen Bedingung die sofortige Aufrechnung bedingter Aktivforderungen gegen Forderungen der Konkursmasse zu und stellt es ins Ermessen des Konkursgerichtes, ob es die Zulässigkeit der Aufrechnung von einer Sicherheitsleistung abhängig macht. Paragraph 19, Absatz 2, letzter Satz KO läßt ungeachtet der noch nicht eingetretenen Bedingung die s... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.05.1977

RS OGH 2025/12/17 1Ob738/76; 5Ob307/77; 6Ob595/79; 6Ob16/02z; 8Ob200/02y; 10Ob23/03k; 8Ob47/04a; 9Ob

Norm: AO §16 AO §19 IO §16 IO §19 Abs2KO §16KO §19 Abs2 AO § 16 gültig von 01.01.1983 bis 30.06.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 29/2010 AO § 19 gültig von 01.01.1983 bis 30.06.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 29/2010 IO § 16 heute ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.11.1976

TE OGH 1973/5/10 6Ob91/73

Die Klägerin (eine Bank) behauptete, der Beklagte hafte ihr als Bürge und Zahler für einen Teilbetrag von 100.000 S des der Firma G eingeräumten Bankkredites. Weiter stunden ihr aus Zessionen der bezeichneten Firma deren Forderungen aus ihrer Geschäftsverbindung mit dem Beklagten im Beträge von insgesamt 27.182 S siehe Anhang zu. Auf Grund einer im Zuge des Verfahrens am 25. Oktober 1971 geleisteten Teilzahlung des Beklagten schränkte die Klägerin ihr Begehren auf die Beträge von 82... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.05.1973

RS OGH 1996/12/4 6Ob91/73, 8Ob16/94, 8Ob32/94, 7Ob2177/96i

Norm: KO §19 Abs2KO §20 Abs2
Rechtssatz: Da auch bedingte Forderungen Gegenstand der Konkursaufrechnung sind, kommen auch demjenigen, der einen bedingten Regreßanspruch gegen die spätere Gemeinschuldnerin erwirbt, die Bestimmungen des § 20 Abs 2 KO zugute. Diese Forderung kann aufrechnungsweise geltend gemacht werden, da im Zeitpunkt der Abtretung nicht schon alle Erfordernisse der Aufrechenbarkeit vorliegen müssen. Da auch bedingte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.05.1973

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