Norm: KO §213 Abs6KO §174 Abs2KO §173a
Rechtssatz:
Ein Beschluss, mit dem gemäß § 213 Abs 3 KO die Beendigung des Abschöpfungsverfahrens erklärt und die Entscheidung über die Restschuldbefreiung ausgesetzt wird, ist nach § 213 Abs 6 KO durch Aufnahme in die Insolvenhzdatei öffentlich bekanntzumachen und es beginnt damit die Rekursfrist ungeachtet der zusätzlichen Zustellung an Beteiligten selbst. Ein Beschluss, mit dem gemäß Paragrap... mehr lesen...
Norm: KO §173aKO §174 Abs2KO §210aKO §211
Rechtssatz:
1. Wenn die öffentliche Bekanntmachung eines Beschlusses durch Aufnahme in die Insolvenzdatei vorgesehen ist, gilt dies auch für den Beginn der Rechtsmittelfrist. 2. Ein Beschluss auf amtswegige vorzeitige Einstellung des Abschöpfungsverfahrens nach § 210a KO ist im Gegensatz zu jenem nach § 211 KO nicht gemäß § 211 Abs 4 KO in der Insolvenzdatei öffentlich bekanntzugeben, sodass ... mehr lesen...
Norm: KO §173aKO §174 Abs2KO §195a Abs2
Rechtssatz:
1. Wenn die öffentliche Bekanntmachung eines Beschlusses durch Aufnahme in die Insolvenzdatei vorgesehen ist, gilt dies auch für den Beginn der Rechtsmittelfrist. 2. Sowohl ein bewilligender als auch ein abweisender Beschluss über einen Antrag des Schuldners auf Fortsetzung des Konkursverfahrens iSd § 195a KO ist durch Aufnahme in die Insolvenzdatei öffentlich bekannt zu machen und ... mehr lesen...
Norm: KO §2KO §173aKO §174 Abs2 GOG §89j IEG §14 GOG § 89j heute GOG § 89j gültig ab 01.01.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 136/2011 GOG § 89j gültig von 01.01.2005 bis 31.12.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 GOG § 89j gülti... mehr lesen...
Norm: KO §79 Abs1KO §139 Abs2KO §157 Abs4KO §168KO §174 Abs2
Rechtssatz:
Im Falle der Aufhebung des Konkurses wird die Rekursfrist nach der allgemeinen Regel des § 174 Abs 2 KO durch die öffentliche Bekanntmachung in Lauf gesetzt. Im Falle der Aufhebung des Konkurses wird die Rekursfrist nach der allgemeinen Regel des Paragraph 174, Absatz 2, KO durch die öffentliche Bekanntmachung in Lauf gesetzt.
Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: ZPO §125 EVG Art177IRÄG ArtXII Abs5KO idF IRÄG 1997 §2 Abs1KO §174 Abs2 ZPO § 125 heute ZPO § 125 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Durch die Neufassung des § 2 Abs 1 KO durch das IRÄG 1997 hat sich der Beginn der Frist zur Erhebung eines Rekurses gegen den Konkurseröffnungsbesch... mehr lesen...
Norm: KO §174 Abs2StV Österreich - BRD auf dem Gebiet des Konkurs- und Ausgleichsrechts bzw Vergleichsrechts Art5
Rechtssatz:
Art 5 des deutsch-österreichischen Konkursabkommens derogiert § 174 Abs 2 KO nicht. Artikel 5, des deutsch-österreichischen Konkursabkommens derogiert Paragraph 174, Absatz 2, KO nicht.
Entscheidungstexte 8 Ob 171/97y Entscheidungstext OGH 10.0... mehr lesen...
Norm: KO aF §78 Abs1KO §174 Abs2
Rechtssatz:
Auch im Fall des § 78 Abs 1 KO beginnt die Rechtsmittelfrist mit dem Anschlag des Beschlusses an der Gerichtstafel. Auch im Fall des Paragraph 78, Absatz eins, KO beginnt die Rechtsmittelfrist mit dem Anschlag des Beschlusses an der Gerichtstafel.
Entscheidungstexte 5 Ob 149/70 Entscheidungstext OGH 26.08.1970 5 Ob 149/7... mehr lesen...
Norm: AO §49 Abs2 AO §50 AO §63 KO §174 Abs2 IO §257 Abs2 IO AO § 49 gültig von 01.07.2002 bis 30.06.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 29/2010 AO § 49 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 73/1999 AO § 49 gültig von 01.10.1997 bis 31.12.1999 zuletzt geändert durch BGB... mehr lesen...
Norm: AO §52 AO §63 Abs2KO §174 Abs2 AO § 52 gültig von 01.01.1983 bis 30.06.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 29/2010 AO § 63 gültig von 01.01.1983 bis 30.06.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 29/2010
Rechtssatz:
Auch für die Anfechtung des Beschlusses, mit dem der Aus... mehr lesen...
Norm: IO §213 Abs6 IO §257 Abs2KO §75KO §157g Abs1KO §173aKO §174KO §174 Abs2 IO § 213 heute IO § 213 gültig ab 17.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 IO § 213 gültig von 01.11.2017 bis 16.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2017 ... mehr lesen...