Norm: KO §14 Abs1KO §51 Abs1
Rechtssatz: Bereits zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung bestehende Beseitigungsansprüche (hier: Beseitigung eines umweltwidrigen Zustands) sind als im Sinne des § 51 Abs 1 KO bereits vor der Konkurseröffnung begründete Forderungen anzusehen, weshalb auch die Ersatzvornahmekosten als Konkursforderungen dem § 14 Abs 1 KO unterliegen. Entscheidungstexte 8 Ob 155/03g... mehr lesen...
Norm: KO §7 Abs3KO §14 Abs1KO §110
Rechtssatz: Im Prüfungsprozess zwischen Konkursgläubigern nach § 110 KO, wobei der bestreitende Konkursgläubiger selbst in Konkurs verfallen ist, besteht das sonst für die Zulässigkeit des Prozessweges bestehende Erfordernis der Anmeldung der Forderung im Konkurs und deren Bestreitung nicht, weil kein Rechtsverhältnis vorliegt, das einen Leistungsanspruch begründen könnte. Dieser Anspruch unterliegt nicht der ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §229EheG §81KO §1KO §14 Abs1IO §1
Rechtssatz: Aufteilungsansprüche nach §§ 81 ff EheG gehören zur Konkursmasse und sind demgemäß auch nach den Grundsätzen der Konkursordnung zu behandeln. Soweit sie nicht von vornherein auf Geldleistungen gerichtet sind, sind sie von der konkursrechtlichen Leistungsstörung betroffen und können unter Ehegatten - unter Bedachtnahme auf § 5 Abs 3 KO iVm § 105 EO - gemäß § 14 Abs 1 KO nur als Geldford... mehr lesen...
Norm: KO §14 Abs1ZPO §84 II
Rechtssatz: Hat der klagende Masseverwalter in seiner Forderungsanmeldung den § 14 Abs 1 KO außer acht gelassen und den Schätzwert nicht angegeben, so liegt ein verbesserungsfähiger Mangel vor, auf dessen Verbesserung schon der Konkurskommissär hätte dringen müssen (vgl SZ 56/196). Die Angabe des Schätzwertes und der diesbezüglichen Beweismittel kann aber noch im fortgesetzten Verfahren nachgetragen werden, weil dami... mehr lesen...
Norm: KO §11KO §14 Abs1KO §21 Abs2KO §44 Abs1KO §44 Abs2
Rechtssatz: Hat der Masseverwalter in der Prüfungstagsatzung die als Kaufpreisforderung angemeldeten Konkursansprüche der klagenden Partei als solche anerkannt, so ist ihr der Masseverwalter darüber auskunftspflichtig, an wen die von ihr unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren verkauft und wann die jeweiligen Erwerber welchen Betrag dafür bezahlt haben, wenn die Kenntnis dieser Umständ... mehr lesen...
Norm: KO §14 Abs1KO §110 Abs2
Rechtssatz: Der eine angemeldete titulierte Forderung bestreitende Masseverwalter hat die Klage auf Feststellung des Erlöschens dieser Forderung, wenn über das Vermögen des Anmeldenden inzwischen der Konkurs eröffnet wurde, gegen den Masseverwalter im letztgenannten Konkurs zu richten. Eine Anmeldung dieses Anspruches im Konkurs des Anmeldenden hat nicht zu erfolgen, weil das Erlöschen einer dem Beklagten zustehend... mehr lesen...
Mehrere Ehepaare grundeten in teils gleich, teils unterschiedlichen Beteiligungsverhältnissen 1. den gemeinnützigen eingetragenen Verein VLK mit dem Sitz in S (Bundesrepublik Deutschland), 2. die beklagte Heilmittel GesmbH mit dem Sitz in R (Bundesrepublik Deutschland) und 3. die R GesmbH mit dem Sitz in P (Österreich) um ein Krebsheilmittel zu vertreiben. Die Aufteilung der einzelnen Agenden geschah so, daß der VLK Lizenzen für die Erzeugung und Verwertung des Heilmittels vergab, daß... mehr lesen...
Norm: ABGB §1395ABGB §1396ABGB §1438 AcABGB §1442KO §14 Abs1KO §19 Abs2
Rechtssatz: Zediert der Zedent vor der Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen eine in Geld bestehende Forderung, gegen die der debitor cessus mit einer nicht auf eine Geldleistung gerichtete Forderung zufolge der Bestimmungen der §§ 14 Abs 1 und 19 Abs 2 KO nunmehr aufrechnen könnte, so hat er diese Kompensationsmöglichkeit auch gegenüber dem Zessionar. ... mehr lesen...