Norm: KO §7KO §139
Rechtssatz: Tarifordnung für Zahntechniker- Zwangsausgleichsquote nach rechtskräftiger Konkursaufhebung (§§ 7, 139 KO) Tarifordnung für Zahntechniker- Zwangsausgleichsquote nach rechtskräftiger Konkursaufhebung (Paragraphen 7, 139, KO) I.) Diese Tarifordnung, der der Charakter einer Rechtsverordnung ( zum Charakter derartiger Tarifordnungen als Rechtsverordnungen vgl. Hofmann, Kollektivvertragsgesetz 17) zukommt, i... mehr lesen...
Norm: KO §139KO §150 Abs4KO §157KO §166KO §167
Rechtssatz:
Nach rechtskräftiger Aufhebung des Konkurses kommt eine nachträgliche Beschlussfassung des Konkursgerichtes dann in Frage, wenn diese mit der Aufhebung des Konkurses vereinbar ist, etwa wenn anlässlich der Konkursaufhebung die in § 150 Abs 4 KO vorgesehene Setzung einer Klagsfrist bezüglich einer vom Gemeinschuldner bestrittenen Konkursforderung irrtümlich unterblieben wäre. ... mehr lesen...
Norm: KO §136 Abs1KO §139KO §157KO §166KO §167
Rechtssatz:
Nach rechtskräftiger Aufhebung des Konkurses ist eine nachträgliche Nichtgenehmigung einer Schlußrechnung ausgeschlossen.
Entscheidungstexte 8 Ob 334/98w Entscheidungstext OGH 27.01.2000 8 Ob 334/98w 8 Ob 145/00g Entscheidungstext OGH 12.09.2000 8 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §28 ZPO §160 KO §7KO §119 Abs5 DKO §139 ZPO § 28 heute ZPO § 28 gültig ab 01.01.1988 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 523/1987 ZPO § 160 heute ZPO § 160 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. N... mehr lesen...
Norm: KO §130 Abs4KO §139KO §176
Rechtssatz:
Rekursrecht des übergangenen Massegläubigers gegen die Aufhebung des Konkurses, wenn die Genehmingung des Schlußverteilungsentwurfes (mangels Anschlages gemäß § 130 Abs 4 KO) nicht rechtskräftig wurde. Rekursrecht des übergangenen Massegläubigers gegen die Aufhebung des Konkurses, wenn die Genehmingung des Schlußverteilungsentwurfes (mangels Anschlages gemäß Paragraph 130, Absatz 4, KO) ni... mehr lesen...
Norm: KO §7KO §139KO §157
Rechtssatz: Wie im Falle der Konkurseröffnung, so sind auch die Auswirkungen der Konkursaufhebung auf schwebende Prüfungsprozesse in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu berücksichtigen. Eines Vorbringens über den Inhalt des auf den abgeschlossenen Zwangsausgleich hinweisenden Beschlusses über die Aufhebung des Konkurses bedarf es nicht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KO §139
Rechtssatz:
Bei Konkursaufhebung vor Beendigung des Prüfungsprozesses ist erforderlichenfalls von Amts wegen das Begehrens des früheren Prüfungsprozesses in ein exekutionsfähiges Leistungsbegehren umzustellen. Die Notwendigkeit hiezu ergibt sich auch daraus, daß eine Eintragung des Ergebnisses des Prüfungsprozesses in das Anmeldungsverzeichnis zwecks Schaffung eines Exekutionstitels nach § 61 KO nach rechtskräftiger Kon... mehr lesen...
Norm: ZPO §27 Abs1 ZPO §160 KO §139 ZPO § 27 heute ZPO § 27 gültig ab 01.07.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 ZPO § 27 gültig von 01.01.2005 bis 30.06.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 ZPO § 27 gültig von 01.01.2003 bis... mehr lesen...
Norm: KO §37KO §139KO §157
Rechtssatz: Nach Aufhebung des Konkurses kann ein Konkursanfechtungsprozess in der Hauptsache nur fortgesetzt werden, wenn der ehemalige Masseverwalter mit der weiteren Geltendmachung des Anfechtungsanspruches betraut wird. Entscheidungstexte 3 Ob 613/86 Entscheidungstext OGH 14.01.1987 3 Ob 613/86 Veröff: SZ 60/3 = JBl 1987,667 ... mehr lesen...
Norm: KO §139 ZPO §1 Ae1 ZPO §1 Ae4 ZPO § 1 heute ZPO § 1 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 ZPO § 1 gültig von 01.01.1898 bis 30.06.2018 ZPO § 1 heute ... mehr lesen...
Die Klägerin behauptet, sie habe dem Beklagten im Rahmen ihres Immobilienmaklergewerbes den Ankauf des Hauses in X vermittelt. Da der Beklagte die Kaufvereinbarung vom 31. Juli 1976 infolge Zahlungsunfähigkeit nicht eingehalten habe, begehrt sie von ihm nicht nur die vereinbarte Käufer-, sondern auch die ihr dadurch entgangene Verkäuferprovision in der Gesamthöhe von 99 120 S samt Anhang. Die Klägerin behauptet, sie habe dem Beklagten im Rahmen ihres Immobilienmaklergewerbes den An... mehr lesen...
Norm: KO §139KO §176 E ZPO §514 B ZPO § 514 heute ZPO § 514 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Der Gemeinschuldner ist durch den Beschluß, mit dem der Konkurs nach § 139 KO aufgehoben wird, nicht beschwert, auch wenn noch nicht alle angemeldeten F... mehr lesen...
Das Erstgericht hat den Zweitbeklagten mit Versäumungsurteil vom 25. Juni 1968 zur Zahlung des Betrages von 10.342 S samt Anhang zur ungeteilten Hand mit dem Erstbeklagten, gegen den bereits am 7. Mai 1968 ein Versäumungsurteil ergangen war, verurteilt. Das Berufungsgericht hat mit Beschluß vom 23. Oktober 1968 die Berufung des Zweitbeklagten gegen das Versäumungsurteil als verspätet zurückgewiesen, da dem Zweitbeklagten das Versäumungsurteil bereits am 26. Juni 1968 zugestellt un... mehr lesen...
Norm: KO §6KO §78KO §139 ZPO §108 ZPO §402 Abs1 ZPO §464 Abs2 ZPO § 108 gültig von 01.03.1983 bis 01.03.1983 aufgehoben durch BGBl. Nr. 201/1982 ZPO § 402 heute ZPO § 402 gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2002 ... mehr lesen...
Das Erstgericht bewilligte am 22. August 1967 auf Grund des vollstreckbaren Urteils des Bezirksgerichtes Judenburg vom 24. April 1964 zur Hereinbringung einer Geldforderung von 6050 S s. A. die Exekution durch Pfändung des dem Verpflichteten als Angestellten gegen den Drittschuldner, Sportbekleidungshaus H., zustehenden Arbeitseinkommens und die Überweisung der gepfändeten Forderung zur Einziehung im Sinne des Antrages der betreibenden Partei. Das Rekursgericht gab dem vom Dritts... mehr lesen...
Norm: KO §2KO §9KO §10KO §59KO §139
Rechtssatz: Die nach § 10 KO bestehende Exekutionssperre erlischt nicht bereits mit dem Anschlag des Aufhebungsedikts, sondern erst mit Rechtskraft des Aufhebungsbeschlusses. Die nach Paragraph 10, KO bestehende Exekutionssperre erlischt nicht bereits mit dem Anschlag des Aufhebungsedikts, sondern erst mit Rechtskraft des Aufhebungsbeschlusses. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die klagende Partei begehrte in der Klage gegen den Masseverwalter im Konkurse der beklagten Partei die Feststellung, daß ihre Forderung im Umfange der Anmeldung (150.981.36 S) zu Recht bestehe, schränkte jedoch das Feststellungsbegehren bei der ersten Tagsatzung auf den Betrag von 112.440.69 S ein. Die beklagte Partei hielt der Klage entgegen, das Feststellungsbegehren hinsichtlich einer Forderung von 112.440.69 S sei verfehlt, weil ein Teilbetrag von 82.401.11 S bereits im Konku... mehr lesen...
Norm: IO §110 IO §139 KO §110KO §139KO §157 IO § 110 heute IO § 110 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 IO § 110 gültig von 01.07.2010 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2010 IO § 110 gültig von 01.03... mehr lesen...
Norm: KO §139KO §166KO §176
Rechtssatz: Lehre und Rechtsprechung stimmen darin überein, daß dem Masseverwalter weder gegen den Eröffnungsbeschluß noch gegen den Beschluß, womit die Aufhebung des Konkurses ausgesprochen wird, ein Rechtsmittel offen steht. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht nur insofern, als dem Masseverwalter ein Rekursrecht gegen den Aufhebungsbeschluß insoweit einzuräumen ist, als er diesen als Massegläubiger s... mehr lesen...
Die widerbeklagte Partei brachte am 21. Mai 1949 gegen die Widerklägerin zu . Cg ./49 des Kreisgerichtes L. eine Klage auf Bezahlung eines Betrages von 76.399.94 S ein. Über das Vermögen der Widerklägerin wurde am 27. August 1949 zu S./49 des Kreisgerichtes L. der Konkurs eröffnet und der erwähnte Rechtsstreit mit Beschluß vom 3. September 1949 gemäß § 7 KO. unterbrochen. Da bei der Prüfungstagsatzung die Forderung vom Masseverwalter zur Gänze bestritten und der Widerbeklagten zur ... mehr lesen...
Norm: KO §139
Rechtssatz:
Nach rechtskräftiger Beendigung des Konkursverfahrens kann der gewesene Konkurskomissär keinen Beschluß erlassen, womit er eine dem Konkursmasseverwalter während des Konkursverfahrens im kurzen Weg mündlich erteilte Ermächtigung zur Klagsrücknahme schriftlich bestätigt, bzw erteilt.
Entscheidungstexte 3 Ob 99/38 Entscheidungstext OGH 09.02.1938... mehr lesen...
Norm: KO §139KO §157
Rechtssatz:
Der gegen den Konkursmasseverwalter eingeleitete Liquidierungsstreit kann nach Aufhebung des Konkurses gegen den Konkursmasseverwalter nicht fortgesetzt werden.
Entscheidungstexte 1 Ob 143/29 Entscheidungstext OGH 19.02.1929 1 Ob 143/29 Veröff: SZ 9/43 European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...