RS OGH 2016/9/27 9ObA240/98d, 3Ob82/08t, 3Ob120/12m, 8Ob72/16w

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Veröffentlicht am 11.11.1998
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Norm

KO §7
KO §139
KO §157

Rechtssatz

Wie im Falle der Konkurseröffnung, so sind auch die Auswirkungen der Konkursaufhebung auf schwebende Prüfungsprozesse in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu berücksichtigen. Eines Vorbringens über den Inhalt des auf den abgeschlossenen Zwangsausgleich hinweisenden Beschlusses über die Aufhebung des Konkurses bedarf es nicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111016

Im RIS seit

11.12.1998

Zuletzt aktualisiert am

03.11.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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