Entscheidungen zu § 38 Abs. 4 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 121-150 von 175

RS Vwgh 1991/2/13 86/13/0120

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/14/0006 E VS 1. Oktober 1985 VwSlg 6034 F/1985 RS 3 Stammrechtssatz Von seiner Rechtsprechung, daß Nebeneinkünfte iSd § 38 Abs 4 EStG 1972 nur vorliegen, wenn es sich um solche Einkünfte handelt, die nach dem zwischen dem Urheber und seinem Vertragspartner bestehenden Rechtsverhältnis (direkt) als Entgelt fü... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.02.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/1/30 87/13/0093

Der Beschwerdeführer erklärte für das Jahr 1984 neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Einkünfte aus selbständiger Arbeit im Ausmaß von S 12.188,--, für die er die Begünstigung des § 37 in Verbindung mit § 38 Abs. 4 EStG beantragte. Auf Vorhalt teilte der Beschwerdeführer dem Finanzamt mit, daß die Einkünfte aus selbständiger Arbeit aus der Mitarbeit an einem Wörterbuch der japanischen Sprache stammten. Das Finanzamt wies den Antrag auf begünstigte Besteuerung mit der ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.01.1991

RS Vwgh 1991/1/30 87/13/0093

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §11;UrhG §14;UrhG §24;VwRallg;
Rechtssatz: Wenn eine wissenschaftliche Tätigkeit ausschließlich der Schaffung literarischer Werke (hier: Wörterbuch der japanischen Sprache, technische Literatur in japanischer Sprache) dient, die ihrer Art nach zweifellos zur Verbreitung bestimmt sind, so kan... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.01.1991

RS Vwgh 1991/1/30 87/13/0093

Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag65/02 Besonderes Pensionsrecht
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §38 Abs4;TeilpensionsG 1997 §1 Z4 litb impl;UrhG §11;UrhG §14;UrhG §24;
Rechtssatz: Auch ein Miturheber, der gem § 11 UrhG sein Einverständnis zur Verwertung des gemeinschaftlichen Urheberrechtes gibt, erzielt Einkünfte aus der Verwertung von Urheberrechten, soweit er für die Erteilung d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.01.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/1/29 89/14/0088

Der Beschwerdeführer erklärte 1980 bis 1984 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Lehrer, positive (1980 und 1981) sowie negative (1982 bis 1984) Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Inhaber eines technischen Büros und negative (1984 positive) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Im Gefolge einer die Streitjahre umfassenden Betriebsprüfung ergingen (für 1980 bis 1983 im wiederaufgenommenen Verfahren) Abgabenbescheide, gegen die der Beschwerdeführer in zahlreichen Punkten ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.01.1991

RS Vwgh 1991/1/29 89/14/0088

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §38 Abs1;EStG 1972 §38 Abs4; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 534;
Rechtssatz: Bei der Abhaltung von Kursen an Volkshochschulen steht regelmäßig die Abgeltung der unterrichtenden Tätigkeit im Vordergrund; die Abgeltung eines dabei allenfalls geschaffenen Urheberrechtes ist nicht anzunehmen. Ebenso ist die Begünstigu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1990/10/24 90/13/0085

Der Beschwerdeführer ist Universitätsprofessor an der Technischen Universität B. In Projektgemeinschaft mit einem Zivilingenieur für Bauwesen schloß der Beschwerdeführer im Jahre 1977 mit der Republik Österreich einen Vertrag über die Planungsleistung zur Errichtung eines Laboratoriums (Labor). Dieses Labor sollte dazu dienen, die zivilisationsbedingte Strahlenbelastung durch Kernenergie, medizinisch-diagnostische Maßnahmen oder Baustoffe auch in geringen Mengen messen und die Auswirk... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.10.1990

RS Vwgh 1990/10/24 90/13/0085

Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag65/02 Besonderes Pensionsrecht
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;TeilpensionsG 1997 §1 Z4 litb impl;UrhG §15 Abs4;UrhG §16 Abs1;UrhG §24; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 467;
Rechtssatz: AusfzF der Einkünfte aus Verwertung von Urheberrechten iSd § 38 Abs 4 EStG 1972, insbesondere im Hinblick auf Werkscharakter und entgeltliche Überlassung von... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.10.1990

RS Vwgh 1990/10/24 90/13/0085

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 467; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/14/0006 E VS 1. Oktober 1985 VwSlg 6034 F/1985 RS 6 Stammrechtssatz Die dem Erk vom 6.6.1978, 1899/75, zugrundeliegende Rechtsmeinung, das Tatbestandsmerkmal der "Verwertung" in § 38 Abs 4 EStG 1972 umfasse nicht nur eine Verwertung iSd UrhG, sondern ei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.10.1990

RS Vwgh 1990/10/24 90/13/0085

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 467;
Rechtssatz: Derjenige, der die Begünstigung des § 38 Abs 4 EStG 1972 in Anspruch nimmt, hat bereits im Verwaltungsverfahren darzutun, daß die Einkünfte nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt für die Verwertung (Werknutzung) des Urheberrechtes zugeflossen sind (Hinweis E 30.1.1990, 89/14/0212)... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.10.1990

RS Vwgh 1990/10/24 90/13/0085

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 467; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/14/0006 E VS 1. Oktober 1985 VwSlg 6034 F/1985 RS 3 Stammrechtssatz Von seiner Rechtsprechung, daß Nebeneinkünfte iSd § 38 Abs 4 EStG 1972 nur vorliegen, wenn es sich um solche Einkünfte handelt, die nach dem zwischen dem Urheber und seinem Vertragspart... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.10.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/5/29 90/14/0039

Nach den Feststellungen im angefochtenen Bescheid hat der Beschwerdeführer als Architekt Planungsarbeiten (Vorentwurf und Entwurf) zu einem Bauwerk für einen Auftraggeber geleistet und diesem das Recht eingeräumt, diese Planung selbst oder durch Dritte weiterbearbeiten zu lassen. Für die urheberrechtlich geschützte Leistung des Entwurfs erhielt er vom Auftraggeber ein Honorar von S 80.000,--. Dieser Betrag war für die eigentümliche geistige Schöpfung auf dem Gebiet der Baukunst bei Be... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.05.1990

RS Vwgh 1990/5/29 90/14/0039

Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14 Abs2;UrhG §24;UrhG §33 Abs1;UrhG §5;
Rechtssatz: Auch das Bearbeitungsrecht (§ 14 Abs 2 UrhG) ist ein Verwertungsrecht des Urhebers des bearbeiteten Werkes. Dem Entgelt für die Einräumung des Rechtes zur Bearbeitung von Entwürfen und Plänen eines Werkes der Baukunst kann daher die Begünstigung nach § 38 Abs 4 EStG 197... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.05.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/3/28 86/13/0108

Der Beschwerdeführer erzielt nach eigener Darstellung Einkünfte aus selbständiger Arbeit als a) Komponist (Tantiemen von der AKM bzw. Austro Mechana), b) musikalischer Leiter beim ORF und c) Arrangeur beim ORF. Von diesen Einkünften entfielen anteilsmäßig in den Streitjahren ca. 15 Prozent auf die unter lit. a, 60 Prozent auf die unter lit. b und 25 Prozent auf die unter lit. c genannten Einkünfte. Für die unter lit. a genannten Einkünfte beantragte der Beschwerdeführer die begünstigt... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.03.1990

RS Vwgh 1990/3/28 86/13/0108

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990/358;
Rechtssatz: Vergütungen für die Tätigkeit als musikalischer Leiter beim ORF führen zu Einkünften aus der Verwertung selbstgeschaffener Urheberrechte. Um diese steuerlich zu begünstigen, müssen sie als Nebeneinkünfte zufließen. Dieses Tatbestandsmerkmal kann nicht dadurch verwirklicht werd... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.03.1990

RS Vwgh 1990/3/28 86/13/0108

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990/358;
Rechtssatz: Urheberrechtlich geschützte Werte sind eigentümliche geistige Schöpfungen. Eine Schöpfung ist dann eigentümlich, wenn sie den Stempel der persönlichen Eigenart des Schöpfers trägt oder sich zumindest durch eine persönliche Note, die ihr die geistige Arbeit des Schöpfens verlie... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.03.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/3/14 88/13/0011

Der Beschwerdeführer war in den Streitjahren als Bundesbeamter nichtselbständig tätig. In seinen Einkommensteuererklärungen wies er neben den Einkünften aus nichtselbständiger auch solche aus selbständiger Arbeit sowie sonstige Einkünfte aus. Bei den letztgenannten handelte es sich unbestrittenermaßen um Einnahmen, welche der Beschwerdeführer im Rahmen seiner Tätigkeit am Bildungszentrum der Finanzverwaltung erzielte. Hinsichtlich der Einkünfte aus selbständiger Arbeit wurde jeweils d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.03.1990

RS Vwgh 1990/3/14 88/13/0011

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 286;
Rechtssatz: Für die Anwendung des § 38 Abs 4 EStG 1972 kommt es dabei nicht darauf an, ob in einem Vortrag (auch) selbstgeschaffene Urheberrechte verwertet werden, sondern ob der Vortragende sein Honorar als Entgelt für ein selbstgeschaffenes urheberrechtlich geschütztes Werk erhält. Die... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.03.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/1/30 89/14/0212

Der Beschwerdeführer ist Finanzbeamter und vom Dienst freigestellter Personalvertreter. Außerdem ist er Gewerkschaftsfunktionär (Vorsitzender-Stellvertreter des Landesvorstandes sowie Vorsitzender der Landessektion Y) und als Vortragender in Buchhaltungslehrgängen (Jahreskurse, die mit einer kommissionellen Prüfung enden) bei der Kammer der gewerblichen Wirtschaft tätig. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid versagte die belangte... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.01.1990

RS Vwgh 1990/1/30 89/14/0212

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag65/02 Besonderes Pensionsrecht
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;TeilpensionsG 1997 §1 Z4 litb impl; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 356;
Rechtssatz: Die Tatsache didaktischer Umsetzung bekannten Lehrstoffes (hier: Buchhaltung) in Skripten iZm Lehrgängen (hier: Buchhaltungslehrgänge bei der Kammer der gewerblichen Wirtschaft) zeigt noch nicht, daß das Kurshon... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.01.1990

RS Vwgh 1990/1/30 89/14/0212

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 356; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/14/0006 E VS 1. Oktober 1985 VwSlg 6034 F/1985 RS 3 Stammrechtssatz Von seiner Rechtsprechung, daß Nebeneinkünfte iSd § 38 Abs 4 EStG 1972 nur vorliegen, wenn es sich um solche Einkünfte handelt, die nach dem zwischen dem Urheber und seinem Vertragspar... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.01.1990

RS Vwgh 1989/12/21 89/14/0029

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 276;
Rechtssatz: Wird ein Kursvortragender nicht nach dem Ausmaß entlohnt, in dem er urheberrechtlich geschützte Leistungen bietet, sondern für eine unterrichtende Tätigkeit, dann liegt keine gesonderte Entlohnung für die Verwertung literarischer Urheberrechte vor. Eur... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.12.1989

RS Vwgh 1989/12/21 89/14/0029

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 276;
Rechtssatz: Eine "Stellvertreterklausel" ist der Begünstigung des § 38 Abs 4 EStG 1972 nur abträglich, wenn eine Vertretung (wie regelmäßig bei einer auf die Erreichung eines Lehrzieles in vorgegebener Zeit abgestellten unterrichtenden Tätigkeit) auch tatsächlich in Betracht kommt. Dies ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.12.1989

RS Vwgh 1989/12/21 89/14/0029

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 276; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/13/0248 E 10. Dezember 1986 RS 1 Stammrechtssatz Wird ein WIFI-Vortragender laut Werkvertrag nach der Zahl der Unterrichtsstunden entlohnt, läßt sich daraus eine gesonderte Entlohnung für die Verwertung von Urheberrechten nicht entnehmen. Gegen eine so... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.12.1989

RS Vwgh 1989/12/21 89/14/0029

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §38 Abs4; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 276;
Rechtssatz: Eine unterrichtende Tätigkeit ist nicht anzunehmen, wenn Vorträge als "Spezialseminar" allein der Information eines interessierten Hörerkreises und nicht etwa einer Berufsausbildung oder Prüfungsvorbereitung dienen. Die Vortragstätigkeit ist dann unmitte... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.12.1989

RS Vwgh 1989/6/14 88/13/0178

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;
Rechtssatz: Das Gutachten über eine Gegenprobe nach dem LMG 1975 wird nicht in Auftrag gegeben, um ein Werk der Literatur zu erhalten, sondern um vom Gutachter über den Gegenstand der Untersuchung Befund und sachverständige Schlußfolgerungen zu erlangen. Demgemäß ist das Honorar, daß der Auftraggeber dem Gutachter bezahlt, nach dem wirtschaftl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.06.1989

RS Vwgh 1989/4/26 89/14/0045

Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §10 Abs1;UrhG §10 Abs2;
Rechtssatz: Die Begünstigung des § 38 Abs 4 EStG steht nur demjenigen zu, der iSd § 10 Abs 1 UrhG das Werk (selbst) geschaffen hat, und nicht auch dessen Rechtsnachfolger. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989140045.X01 Im RIS... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.04.1989

RS Vwgh 1989/4/5 88/13/0153

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4; Beachte Besprechung in: ÖStZ 1989/20, S 362; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1985/10/01 84/14/0006 6 Stammrechtssatz Die dem Erk vom 6.6.1978, 1899/75, zugrundeliegende Rechtsmeinung, das Tatbestandsmerkmal der "Verwertung" in § 38 Abs 4 EStG 1972 umfasse nicht nur eine Verwertung iSd UrhG, sondern eine Verwert... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.04.1989

RS Vwgh 1989/3/29 85/13/0063

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §38 Abs4; Beachte Besprechung in: ÖStZ 1989/20, 363;
Rechtssatz: Ausführungen bezüglich der Begünstigung gemäß § 38 Abs 4 EStG 1972 (Vortragstätigkeit an der Diplomatischen Akademie und am Institut für europäische Studien; Hinweis E 17.1.1989, 88/14/0020). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.03.1989

RS Vwgh 1989/3/29 85/13/0163

Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14;UrhG §15;UrhG §16;UrhG §17;UrhG §18; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989/20, 364;
Rechtssatz: Der urheberrechtliche Schutz der Prüfungstätigkeit des Abgabepflichtigen, der den vom Abgabepflichtigen erstellten schriftlichen Prüfungsaufgaben durchaus zukommen mag, führt für sich allein noch nicht dazu, daß ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.03.1989

Entscheidungen 121-150 von 175

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