RS Vwgh 1990/1/30 89/14/0212

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Veröffentlicht am 30.01.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
65/02 Besonderes Pensionsrecht

Norm

EStG 1972 §38 Abs4;
TeilpensionsG 1997 §1 Z4 litb impl;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 356;

Rechtssatz

Die Tatsache didaktischer Umsetzung bekannten Lehrstoffes (hier: Buchhaltung) in Skripten iZm Lehrgängen (hier: Buchhaltungslehrgänge bei der Kammer der gewerblichen Wirtschaft) zeigt noch nicht, daß das Kurshonorar (hier: nach Kursstunden bemessen) in erster Linie für die Verwertung von Urheberrechten an den Skripten bezahlt wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989140212.X02

Im RIS seit

30.01.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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