Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs1 EStG 1988 §34 Abs2 EStG 1988 §34 Abs3 EStG 1988 §34 Abs4 EStG 1988 §35 Abs2 EStG 1988 § 34 heute EStG 1988 § 34 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 34 gültig von 10.10.2024 bis 31.12... mehr lesen...
1 Der 1946 geborene Revisionswerber wohnt - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - seit Juli 2017 in einer Senioren-Wohnanlage mit betreutem Wohnen und bezahlt Kosten für Appartement, Frühstückspension, Garage und Kabelfernsehen. Im April 2020 wurde ihm aufgrund einer hochgradigen Mitralklappeninsuffizienz ein biologischer Mitralklappen-Ersatz implantiert. 2 Mit elektronischer Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2020 machte der Revisionswerber im Eingabefeld „Au... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs4 EStG 1988 §34 Abs6 idF 2012/I/112 EStG 1988 §35 EStG 1988 §35 Abs2 EStG 1988 §35 Abs3 EStG 1988 §35 Abs5VwRallg EStG 1988 § 34 heute EStG 1988 § 34 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 ... mehr lesen...
1 Der Stiefvater des Revisionswerbers machte im Rahmen seiner Arbeitnehmerveranlagungen für die Jahre 2017 und 2018 verschiedene Aufwendungen - u.a. „Appartementkosten“ (Pensionistenheim), Kosten für Arzneimittel und Arzthonorare - aufgrund einer Behinderung als außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt geltend. 2 Das Finanzamt erkannte diese Aufwendungen - nach Durchführung eines Vorhalteverfahrens - zum Teil gar nicht, zum Teil nur als außergewöhnliche Belastungen mit Selbst... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs4 EStG 1988 §35 Abs1 EStG 1988 § 34 heute EStG 1988 § 34 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 34 gültig von 10.10.2024 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 144/2... mehr lesen...
1 In seiner Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2017 beantragte der Revisionswerber die Berücksichtigung von Aufwendungen aufgrund der Behinderung seiner Ehefrau als außergewöhnliche Belastung. Die Ehefrau leide laut einem ärztlichen Attest an starken Wirbelsäulenbeschwerden sowie an Diabetes mellitus und rez. Intertrigo. Sie sei bettlägerig und könne nur für sehr kurze Zeit in den Rollstuhl mobilisiert werden. 2 Nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG)... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs1; EStG 1988 §34 Abs4; EStG 1988 § 34 heute EStG 1988 § 34 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 34 gültig von 10.10.2024 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 144... mehr lesen...
Die Mitbeteiligte beantragte im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung für 2012 die Berücksichtigung von Aufwendungen in Höhe von 29.452,92 EUR als außergewöhnliche Belastung. Einem dazu vorgelegten Schreiben der Bezirkshauptmannschaft war zu entnehmen, dass der im Dezember 2011 verstorbene Ehemann der Mitbeteiligten im Landespflegeheim betreut worden sei. Die dafür angefallenen Kosten seien beim Bezirksgericht zur Verlassenschaft angemeldet worden. In dem Schreiben wurde weiter ausgeführ... mehr lesen...
Der in Wien lebende Mitbeteiligte schloss im August 2005 mit seinen in Kärnten lebenden, 1923 (Vater) und 1929 (Mutter) geborenen Eltern einen Übergabsvertrag über die von den Eltern bewohnte und je zur Hälfte in ihrem Eigentum stehende Liegenschaft mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken und Einfamilienhaus. Als Steuereinheitswert sind im Vertrag Beträge von EUR 1.162,76 (land- und forstwirtschaftlicher Betrieb) und EUR 14.607,24 (Einfamilienhaus) angeführt. Dem Vertrag zufo... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;39/03 Doppelbesteuerung;
Norm: DBAbk Argentinien 1983 Art11;DBAbk Argentinien 1983 Art23; EStG 1988 §18 Abs3 Z2 idF 1996/201; EStG 1988 §34 Abs4; EStG 1988 §34 Abs5; EStG 1988 §93; EStG 1988 §97 Abs1; EStG 1988 §97 Abs3;KEST-Entlastung Auslandszinsen 1998; EStG 1988 § 18 heute EStG 1988 § 18 gültig ab 20.07.20... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs4;EStG 1988 §34 Abs5;
Rechtssatz: Im Zusammenhang mit der außergewöhnlichen Belastung hat der Verwaltungsgerichtshof bereits im Erkenntnis vom 11. Oktober 1977, 1830/77, VwSlg 5173 F/1977, zu einer Vorgängerbestimmung des § 34 Abs 4 EStG 1988 zu Recht erkannt, dass ausländische Einkünfte, die auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens nicht der ... mehr lesen...
Der Bescheid vom 20. Dezember 1996, mit dem die belangte Behörde u.a. über die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes für das Jahr 1994 entschieden hatte, wurde vom Verfassungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 28. November 1997, B 480/97, wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes aufgehoben. Die Beschwerde des Beschwerdeführers ist Anlassfall (im weiteren Sinn) hinsichtlich der mit Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 17. Oktober ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs4;
Rechtssatz: Da die Unterhaltslasten als außergewöhnliche Belastung zu behandeln sind, ergibt sich der Abzug eines Selbstbehaltes zwingend aus § 34 Abs. 4 EStG 1988 (Hinweis E 30.1.2001, 2000/14/0184). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:1998140160.X03 Im RIS seit 21.... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §105;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §34 Abs4;
Rechtssatz: Als Einkommen, welches nach § 34 Abs. 4 EStG 1988 der Berechnung des Selbstbehaltes zu Grunde zu legen ist, ist aus dem Gesetzeszusammenhang das Einkommen im Sinne des § 2 Abs. 2 legcit zu verstehen (Hinweis E 12.9.2001, 96/13/0066). Beim Freibetrag gemäß § 105 EStG 1988 handelt es sich nach § 2 Abs... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Kinderarzt. In der Einkommensteuererklärung 1999 führte er an, die Unterhaltslasten gegenüber sechs Kindern (davon fünf haushaltszugehörige Kinder) betrügen 458.450 S. Er begehrte die Berücksichtigung dieses Betrages als außergewöhnliche Belastung. Mit dem angefochtenen Bescheid setzte die belangte Behörde im Instanzenzug die Einkommensteuer fest. Sie berücksichtige die Unterhaltszahlungen nicht als außergewöhnliche Belastung. Zur Begründung: verwies sie auf § ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs4;
Rechtssatz: Die Betrachtung, steuerlich nur die Hälfte des Unterhalts zu berücksichtigen, kann als Selbstbehalt eigener Art angesehen werden und steht daher nicht im Widerspruch zu den Grundsätzen der Einkommensteuer. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2001150200.X01 Im RIS... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin bezog im Streitjahr 1994 einerseits Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, andererseits Arbeitslosengeld. Mit der beim Finanzamt eingereichten Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für 1994 machte sie zahnärztliche Leistungen in der Höhe von S 18.600,-- als außergewöhnliche Belastung geltend. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die außergewöhnliche Belastung als solche anerkannt; die belangte Behörde nahm jedoch e... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §3 Abs1;EStG 1988 §34 Abs4;EStG 1988 §34 Abs5;
Rechtssatz: Als Einkommen, welches nach § 34 Abs 4 EStG 1988 der Berechnung des Selbstbehaltes zu Grunde zu legen ist, ist aus dem Gesetzeszusammenhang das Einkommen nach § 2 Abs 2 legcit vor Abzug ua der außergewöhnlichen Belastungen selbst zu verstehen. Der Verweis in § 34 Abs 4 EStG 198... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer machte für das Jahr 1993 wegen der auswärtigen Berufsausbildung seiner Kinder außergewöhnliche Belastungen gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 geltend. Das Finanzamt lehnte mit dem Jahresausgleichsbescheid die Anerkennung der geltend gemachten Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung ab, weil der Ausbildungsort im Einzugsbereich des Wohnortes gelegen sei. Der Beschwerdeführer erhob Berufung. Darin führte er aus, der Schulbesuch seiner Kinder in Wiener Neustadt stelle e... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs4;EStG 1988 §34 Abs6;EStG 1988 §34 Abs8;
Rechtssatz: § 34 Abs 8 EStG 1988 trifft eine Regelung für jene Mehraufwendungen (Hinweis E 29.6.1995, 93/15/0104) im Rahmen der Unterhaltspflicht, die durch die auswärtige Berufsausbildung erwachsen. Demnach erfolgt die steuerliche Berücksichtigung der Mehraufwendungen auf Grund auswärtiger Berufsausbildu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt. In der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid, mit welchem das Finanzamt seinem Antrag auf Berücksichtigung des Schulgeldes 1988 für die Privatschule "Internationale Schule Wien" (in folgenden VIS) betreffend seine Tochter J (geb. 25. Oktober 1976) und seinen Sohn M (geb. 6. November 1978) in Höhe von 155.800 S nicht entsprochen hatte, brachte er vor, er sei seit 1. Mai 1971 Universitätsassistent am Institut für Völkerrecht und internationale... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §146;EStG 1972 §34 Abs3;EStG 1972 §34 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/13 92/13/0087 1 Stammrechtssatz Nicht alles, wozu sich Eltern ihren Kindern gegenüber verpflichtet fühlen, um ihnen eine bestmögliche Ausbildung angedeihen zu lassen, ist als sittliche (oder gar rechtliche) Verpflichtung... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs3;EStG 1972 §34 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/13 92/13/0087 2 Stammrechtssatz Die Zwangsläufigkeit der durch den Besuch einer Privatschule erwachsenen Aufwendungen ergibt sich nicht aus der Unzumutbarkeit des Abbruches des bereits eingeschlagenen und bisher erfolgreichen Bildungsweges, da eine Zwangsläufigkeit nicht vorlie... mehr lesen...
Index: 10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §146;EStG 1972 §34 Abs3;EStG 1972 §34 Abs4;MRKZP 01te Art2;StGG Art18;
Rechtssatz: Die Berufsausbildungsfreiheit und das Elternrecht nach Art 2 des Ersten Zusatzprotokolls zur MRK verlangen die steuerliche Berücksichtigung der Kosten einer bestimmten, durch die Enscheidung ü... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt, beantragte in der Einkommensteuererklärung einen Betrag von 222.000 S an Unterhaltszahlungen im Zusammenhang mit der Berufsausbildung seiner vier Kinder als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Der geltend gemachte Betrag wurde folgendermaßen aufgeschlüsselt: Name des Kindes Ausbildung in Zeitraum mtl Betrag total Siegfried D Graz 1.1.-31.12 5.000 S 60.000 S Claudia R Graz 1.1.-31.12 5.000 S... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs1;EStG 1988 §34 Abs2;EStG 1988 §34 Abs4;EStG 1988 §34 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/03/18 90/14/0256 1 Stammrechtssatz Laufende Unterhaltsleistungen an Kinder aus geschiedenen Ehen sind vom Einkommen nicht in Abzug zu bringen. Abzugsfähige Aufwendungen iSd § 34 EStG 1988 stellen beispielsweise Krankheitskosten dar, da in eine... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer begehrte, aus dem Titel der außergewöhnlichen Belastung einen Betrag von 100.000 S anzuerkennen, welchen er seinem Sohn G (in der Folge: Sohn) anläßlich dessen Eheschließung am 19. Dezember 1988 in bar übergeben habe. Das Finanzamt wies den Antrag mit der Begründung: ab, eine Bestätigung des Sohnes über den Zeitpunkt der Hingabe und die Höhe des Betrages allein sei nicht ausreichend, den Geldfluß zu belegen, weil ein Geldgeschäft zwischen nahen Angehörigen nach... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1231;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;EStG 1972 §34 Abs4;EStG 1972 §34 Abs5;
Rechtssatz: Abgabenrechtlich relevant ist nicht der Ausstattungsanspruch des Sohnes in jener Höhe, in der der Abgabenpflichtige nach Einkommen und Vermögen zivilrechtlich verpflichtet ist, eine Zahlung zu leiste... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid versagte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer die Eintragung eines steuerfreien Betrages auf der Lohnsteuerkarte für 1989 und 1990, nachdem der Beschwerdeführer Alimentationszahlungen an seine beiden minderjährigen Söhne aus erster Ehe als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht hatte. Die Absetzbarkeit von Unterhaltszahlungen sei durch § 34 Abs. 7 EStG 1988 eingeschränkt. Der Antrag betreffe ausschließlich laufende Unt... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs1;EStG 1988 §34 Abs2;EStG 1988 §34 Abs4;EStG 1988 §34 Abs7;
Rechtssatz: Laufende Unterhaltsleistungen an Kinder aus geschiedenen Ehen sind vom Einkommen nicht in Abzug zu bringen. Abzugsfähige Aufwendungen iSd § 34 EStG 1988 stellen beispielsweise Krankheitskosten dar, da in einem solchen Fall beim Unterhaltsberechtigten selbst - würde der die Ko... mehr lesen...