RS Vwgh 2002/4/25 2001/15/0200

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Veröffentlicht am 25.04.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §34 Abs4;

Rechtssatz

Die Betrachtung, steuerlich nur die Hälfte des Unterhalts zu berücksichtigen, kann als Selbstbehalt eigener Art angesehen werden und steht daher nicht im Widerspruch zu den Grundsätzen der Einkommensteuer.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001150200.X01

Im RIS seit

14.08.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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