Begründung: Der unterhaltspflichtige Vater ist, ausgehend von einer monatlichen Unterhaltsbemessungsgrundlage für das Jahr 2008 in Höhe von 10.229,11 EUR, zu monatlichen Unterhaltszahlungen von 832,50 EUR an die Antragstellerin, seine Tochter, verpflichtet. Soweit für das Revisionsrekursverfahren noch von Bedeutung, verpflichtete das Erstgericht den Vater, an Sonderbedarf für Kosten einer Zahnregulierung, von ICP-Schuhen und eines Rollstuhls insgesamt 2.737,25 EUR zu bezahlen. Es wi... mehr lesen...
Begründung: Die am 31. 3. 2004 geborene Maya-Luna G***** und die am 5. 11. 2006 geborene Jona Maria G***** sind die Töchter von Dr. Claudia G***** und Richard K*****. Die Eltern leben seit Oktober 2007 getrennt; ihre Ehe wurde mit Beschluss des Bezirksgerichts Linz vom 25. 9. 2009 im Einvernehmen geschieden. Die beiden Kinder wohnen seit der Trennung bei der Mutter und werden von ihr betreut. Mit Beschluss vom 18. 6. 2009 setzte das Erstgericht den vom Vater für seine Töchter zu lei... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Familienrechtssache der Antragstellerin J***** I*****, vertreten durch Dr. Helene Klaar und Mag. Norbert Marschall, Rechtsanwälte in Wien, gegen den Antragsgegner A***** W*****, vertreten durch Dr. Winfried Sattlegger und andere Rechtsanwälte in Linz und Wien, wegen Unterhalt, über die Revisi... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 BaABGB §140 BbFamLAG §12aEStG 1988 §33 Abs1EStG 1988 §33 Abs4 Z3 litb
Rechtssatz: Hinter den in § 33 Abs 1 EStG seit 1. 1. 2005 enthaltenen Formeln stehen nach wie vor Grenzsteuersätze, die sich lediglich in anderer mathematischer Form (Bruchrechnung) und unter Hinzurechnung der (summierten Höchst-)Steuer aus den darunter liegenden Klassen ergeben. Entscheidungstexte 6 Ob 44/0... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 BaABGB §140 BbFamLAG §12aEStG 1988 §33 Abs1EStG 1988 §33 Abs4 Z3 litb
Rechtssatz: Hinter den in § 33 Abs 1 EStG seit 1. 1. 2005 enthaltenen Formeln stehen nach wie vor Grenzsteuersätze, die sich lediglich in anderer mathematischer Form (Bruchrechnung) und unter Hinzurechnung der (summierten Höchst-)Steuer aus den darunter liegenden Klassen ergeben. Entscheidungstexte 6 Ob 44/0... mehr lesen...
Norm: ABGB §94 Abs2EheG §66EStG §33 Abs4 Z3
Rechtssatz: Der Kinderabsetzbetrag bezweckt nicht die Entlastung des Geldunterhaltsschuldners eines (geschiedenen) Ehegatten. Jedenfalls bei gehobenem Einkommen des Unterhaltspflichtigen erschöpft sich dessen Zweck in der steuerlichen Entlastung des Unterhaltspflichtigen bei der Bemessung der Geldunterhaltsansprüche seiner Kinder. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §94 Abs2EheG §66EStG §33 Abs4 Z2
Rechtssatz: Der Steuervorteil eines Alleinerziehers aus der Geltendmachung des Alleinerzieherabsetzbetrags gemäß § 33 Abs 4 Z 2 EStG bezweckt nicht die Entlastung des gegenüber dem Alleinerzieher geldunterhaltspflichtigen (geschiedenen) Ehegatten. Dieser Steuervorteil ist daher bei Ermittlung des Geldunterhaltsanspruchs des alleinerziehenden (geschiedenen) Ehegatten nicht als Eigeneinkommen in Anschla... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 BaABGB §140 BbAußStrG §10AußStrG 2005 §66 Abs2 BEStG §33 Abs4 Z3 litaFamLAG §12a
Rechtssatz: Der Unterhaltsschuldner kann auch noch im Rekursverfahren mit zulässiger Neuerung (§ 10 AußStrG) die steuerliche Entlastung im Sinne der neuen Rechtslage nach § 12a FamLAG geltend machen. Entscheidungstexte 6 Ob 91/03f Entscheidungstext OGH 26.06.2003 6 Ob 91/03f ... mehr lesen...