RS OGH 2004/7/1 1Ob84/04s, 7Ob273/04d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.07.2004
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Norm

ABGB §94 Abs2
EheG §66
EStG §33 Abs4 Z2

Rechtssatz

Der Steuervorteil eines Alleinerziehers aus der Geltendmachung des Alleinerzieherabsetzbetrags gemäß § 33 Abs 4 Z 2 EStG bezweckt nicht die Entlastung des gegenüber dem Alleinerzieher geldunterhaltspflichtigen (geschiedenen) Ehegatten. Dieser Steuervorteil ist daher bei Ermittlung des Geldunterhaltsanspruchs des alleinerziehenden (geschiedenen) Ehegatten nicht als Eigeneinkommen in Anschlag zu bringen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119334

Dokumentnummer

JJR_20040701_OGH0002_0010OB00084_04S0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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