Entscheidungen zu § 33 Abs. 4 EStG 1988

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

68 Dokumente

Entscheidungen 61-68 von 68

RS OGH 2002/1/19 4Ob52/02d, 4Ob46/02x, 4Ob42/02h, 4Ob225/02w, 4Ob224/02y, 1Ob27/02f, 1Ob79/02b, 3Ob5

Norm: ABGB §140 BaABGB §140 BbEStG §33 Abs4 lit3bFamLAG §12a
Rechtssatz: Der - je nach Höhe des anzuwendenden Grenzsteuersatzes - auf 40 %, 33 % oder 25 % abgesenkte Steuersatz ist mit dem halben Unterhaltsbetrag zu multiplizieren; um den sich daraus ergebenden Betrag ist der Geldunterhaltspflichtige steuerlich zu entlasten. Bei der Berechnung der notwendigen steuerlichen Entlastung ist darauf Bedacht zu nehmen, ob der Unterhaltsbeitrag zur Gän... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.01.2002

TE OGH 1998/7/16 6Ob186/98s

Begründung: Die mj.Cornelia E*****, geboren am 21.April 1987, wächst bei ihrer Mutter auf. Der Vater hatte zuletzt eine monatliche Unterhaltsleistung von 3.000 S zu erbringen. Dieser Unterhaltsfestsetzung lag ein monatliches Durchschnittsnettoeinkommen von 21.395,40 S zugrunde. Der Unterhaltssachwalter begehrte Erhöhung auf zuletzt 3.400 S ab 1.1.1997 und auf 3.850 S ab 1.5.1997. Die Bedürfnisse des Kindes seien gestiegen, der Vater sei in der Lage, den erhöhten Unterhalt zu... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.07.1998

RS OGH 1997/2/13 6Ob16/97i, 6Ob186/98s, 3Ob223/02v, 10Ob35/04a

Norm: ABGB §140 BbEStG §33 Abs4 Z3a
Rechtssatz: Die einem Unterhaltspflichtigen ausgezahlten Kinderabsetzbeträge haben - soweit sie der Erfüllung gesetzlicher Unterhaltspflichten dienen - bei der Bemessung des Unterhalts für ein weiteres, nicht im Haushalt des Unterhaltspflichtigen lebenden Kindes außer Betracht zu bleiben. Entscheidungstexte 6 Ob 16/97i Entscheidungstext OGH 13.02... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.02.1997

TE OGH 1997/2/13 6Ob16/97i

Begründung: Die mj.Elisabeth S*****, geboren am 17.1.1990, wächst bei ihrer Mutter auf. Der Vater hatte seit 1.11.1990 aufgrund eines pflegschaftsgerichtlich genehmigten Vergleiches eine monatliche Unterhaltsleistung von 2.500 S zu erbringen. Die damalige Vergleichsgrundlage war ein monatliches Durchschnittseinkommen von 15.750 S. Am 1.10.1996 stellte die Mutter den Antrag, den vom Vater zu leistenden Unterhalt ab 1.1.1996 auf monatlich 3.500 S zu erhöhen. Sowohl die Bedürfn... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.02.1997

TE OGH 1995/12/13 7Ob1698/95

Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 33 Abs 4 EStG stehen einem Steuerpflichtigen "zur Abgeltung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen" sowohl als Alleinverdiener als auch als "Alleinerzieher" die dort ausgewiesenen steuermindernden und daher einkommenserhöhenden Absetzbeträge zu. Daß der Revisionsrekurswerber in den Genuß solcher Absetzbeträge für die in seinem Haushalt lebenden drei Stiefkinder gekommen ist, kann nur dadurch erklärt werden,... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.12.1995

RS OGH 1993/6/2 7Ob531/93, 7Ob1698/95

Norm: ABGB §94ABGB §140 BbEStG 1988 §33 Abs4
Rechtssatz: Dem "Lohnsteuerkinderzuschlag" iS des § 33 Abs 4 EStG fehlt eine Zweckwidmung. Er ist gleich einer Lohnsteuerrückvergütung als Einkommen des Unterhaltsberechtigten anzusehen. Entscheidungstexte 7 Ob 531/93 Entscheidungstext OGH 02.06.1993 7 Ob 531/93 Veröff: ÖA 1993,145 7 Ob ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.06.1993

TE OGH 1993/6/2 7Ob531/93

Entscheidungsgründe: Die am 19.September 1977 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit nunmehr rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz zu 14 Cg 135/89-38 vom 30.September 1991 gemäß § 55 Abs 1 EheG mit dem Ausspruch geschieden, daß den Kläger (in diesem Verfahren den Beklagten) gemäß § 61 Abs 3 EheG das Verschulden an der Zerrüttung trifft. Die Streitteile leben seit 1984 getrennt. Der Beklagte wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes für Zivilrec... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 02.06.1993

RS OGH 1983/9/13 2Ob124/83

Norm: ABGB §1325 D2aEStG §33 Abs4
Rechtssatz: Der Alleinverdienerabsetzbetrag nach § 33 Abs 4 EStG ist lediglich ein die Bruttosteuerschuld mindernder Steuerabsetzbetrag. Er hat insoweit Einfluß auf den Nettoverdienst des Steuerpflichtigen. Der Geschädigte kann daher den Alleinverdienerabsetzbetrag nicht als selbständige Schadenspost geltend machen, sondern nur im Rahmen des Anspruchs auf Verdienstentgang. Entscheidungstexte... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.09.1983

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