Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §25 Abs1 Z3;EStG 1972 §32 Z2;EStG 1972 §67 Abs10;EStG 1972 §67 Abs8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0113 E 21. Jänner 1987 RS 1 Stammrechtssatz § 67 Abs 8 letzter Satz EStG 1972 spricht zwar nur von gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichen, doch können bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise auch Urteile der Gerichte und Bescheide der Ve... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §25 Abs1 Z3;EStG 1972 §32 Z2;EStG 1972 §67 Abs10;EStG 1972 §67 Abs8;
Rechtssatz: § 67 Abs 8 letzter Satz EStG 1972 spricht zwar nur von gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichen, doch können bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise auch Urteile der Gerichte und Bescheide der Verwaltungsbehörden oder Sozialversicherungsträger zum selben Ergebnis - ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23;EStG 1972 §25 Abs1;
Rechtssatz: Die ansonsten bei Beurteilung einer nichtselbständigen Tätigkeit besonders ins Gewicht fallende Prüfung der Weisungsgebundenheit wird in solchen Fällen keinen Aufschluß über die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse geben, da Aktivitäten dieser Art aus verständlichen Gründen kaum durch schriftliche oder sonst na... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §25 Abs1;
Rechtssatz: Ein Dienstnehmer kann im Rahmen seines Dienstverhältnisses auch Aktivitäten entfalten, zu denen arbeitsrechtlich keine Verpflichtung besteht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1983130216.X04 Im RIS seit 10.12.1986 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §25 Abs1;
Rechtssatz: Die Deckung von Aufwendungen aus den zugekommenen Einnahmen ist kein zwingendes Argument für das Vorliegen selbständiger Einkünfte, da es auch bei Dienstnehmern vorkommen kann, daß sie ihre Aufwendungen aus einer vom Dienstgeber bezahlten Pauschalvergütung zu decken haben. European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23;EStG 1972 §25 Abs1;
Rechtssatz: Versucht ein Dienstnehmer (Abteilungsleiter) einer GmbH den Geschäftserfolg jenes Teilbereiches, für den er verantwortlich ist, dadurch zu verbessern, daß er durch Beschaffung von Schwarzgeld für die Bereitstellung jener Mittel sorgt, die für die Bezahlung diverser Schmiergelder erforderlich sind, können diese Aktivit... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag72/13 Studienförderung
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §25 Abs1 Z2;EStG 1972 §67;StudFG 1983 §2 Abs1;StudFG 1983 §3 Abs1;StudFG 1983 §4 Abs1;
Rechtssatz: Eine Abfertigung stellt - unabhängig aus welchen Gründen sie geleistet wurde - Einkommen iS des EStG 1972 und damit auch des StudFG dar (Hinweis auf VfGH 9.6.1971, B 164/70, VfSlg 6438/1971). ... mehr lesen...