Entscheidungen zu § 25 Abs. 1 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 511-540 von 727

TE Vwgh Erkenntnis 1997/9/17 95/13/0034

Der im Jahre 1912 geborene Beschwerdeführer bezog in den Streitjahren eine Pension von der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten. Nach dem Inhalt der Beschwerdeschrift war er neben einem Angestelltenverhältnis seit dem Jahre 1945 schriftstellerisch, und zwar im wesentlichen als Lyriker, tätig gewesen. Wie unter anderem einer Eingabe des Beschwerdeführers vom 4. Dezember 1992 zu entnehmen ist, erhielt er in den Streitjahren neben der genannten Pension Zuwendungen aus dem So... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.09.1997

RS Vwgh 1997/9/17 95/13/0034

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1972 §15 Abs1;EStG 1972 §22;EStG 1972 §25 Abs1;EStG 1972 §25 Abs2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1988 §15 Abs1;EStG 1988 §22;EStG 1988 §25 Abs1;EStG 1988 §25 Abs2;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;
Rechtssatz: Ein Merkmal der Entgeltlichkeit ist für den Begriff einer Betriebseinnahme nicht erfor... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/9/11 97/15/0128

Die Beschwerdeführerin ist eine KG. Ihr Komplementär ist die B-GmbH, FB war im Streitzeitraum einer ihrer Kommanditisten. FB war auch Gesellschafter, aber nicht Geschäftsführer der B-GmbH. Für die KG erbrachte er Arbeitsleistungen anderer Art. Mit Berufungsentscheidung der Marktgemeinde Lauterach wurde der Beschwerdeführerin im Instanzenzug Kommunalsteuer für das Jahr 1994 vorgeschrieben; dabei wurden in die Steuerbemessungsgrundlage die an FB gewährten Vergütungen für dessen Arbeitsl... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.09.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/9/11 97/15/0128

Die Beschwerdeführerin ist eine KG. Ihr Komplementär ist die B-GmbH, FB war im Streitzeitraum einer ihrer Kommanditisten. FB war auch Gesellschafter, aber nicht Geschäftsführer der B-GmbH. Für die KG erbrachte er Arbeitsleistungen anderer Art. Mit Berufungsentscheidung der Marktgemeinde Lauterach wurde der Beschwerdeführerin im Instanzenzug Kommunalsteuer für das Jahr 1994 vorgeschrieben; dabei wurden in die Steuerbemessungsgrundlage die an FB gewährten Vergütungen für dessen Arbeitsl... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.09.1997

RS Vwgh 1997/9/11 97/15/0128

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §25 Abs1;KommStG 1993 §1;KommStG 1993 §2;KommStG 1993 §5 Abs1;
Rechtssatz: Die durch § 23 Z 2 EStG 1988 erfaßten Arbeitsvergütungen eines Mitunternehmers stellen keine von der Kommunalsteuer erfaßten Arbeitslöhne dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997150128.X04 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.09.1997

RS Vwgh 1997/9/11 97/15/0128

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §25 Abs1;EStG 1988 §47;KommStG 1993 §1;KommStG 1993 §2;KommStG 1993 §5 Abs1;
Rechtssatz: Für den Mitunternehmer normiert § 23 Z 2 EStG 1988 ua, daß Vergütungen für seine Tätigkeiten im Dienste der Mitunternehmerschaft als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu erfassen sind. Auch wenn das Rechtsverhältnis, aufgrund dessen der Mitunternehmer ge... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.09.1997

RS Vwgh 1997/9/11 97/15/0128

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1;EStG 1988 §47 Abs2;KommStG 1993 §1;KommStG 1993 §2;KommStG 1993 §5 Abs1;
Rechtssatz: Das KommStG 1993 knüpft durch die Definition der Arbeitslöhne und der Dienstnehmer an das EStG 1988 an. Die Kommunalsteuer erfaßt nur solche Bezüge, die unter § 25 Abs 1 Z 1 lit a oder lit b oder § 22 Z 2 EStG 1988 fallen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.09.1997

RS Vwgh 1997/9/11 97/15/0128

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1;EStG 1988 §47 Abs2;KommStG 1993 §1;KommStG 1993 §2;KommStG 1993 §5 Abs1;
Rechtssatz: Das KommStG 1993 knüpft durch die Definition der Arbeitslöhne und der Dienstnehmer an das EStG 1988 an. Die Kommunalsteuer erfaßt nur solche Bezüge, die unter § 25 Abs 1 Z 1 lit a oder lit b oder § 22 Z 2 EStG 1988 fallen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.09.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/7/29 93/14/0117

Die Beschwerdeführerin, die Witwe eines am 21. Jänner 1989 verstorbenen aktiven Rechtsanwaltes (idF Ehemann), erhielt im Streitjahr von der Rechtsanwaltskammer für Oberösterreich ein Sterbegeld von 200.000 S ausbezahlt. Die Rechtsanwaltskammer versteuerte dieses Sterbegeld gemäß § 67 Abs 6 EStG 1988 mit 6 %. Im Einkommensteuerbescheid für das Streitjahr erfaßte das Finanzamt das Sterbegeld als Einkünfte aus selbständiger Arbeit. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.07.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/7/29 93/14/0056

Anläßlich einer bei dem eine Buchdruckerei betreibenden Mitbeteiligten durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurde ua festgestellt, daß das Gehalt der Lebensgefährtin des Mitbeteiligten Hermine T, welche in seinem Betrieb beschäftigt sei, einem Fremdvergleich nicht standhalte, weshalb anstelle der geltend gemachten Gehaltsaufwendungen (einschließlich Nebenkosten) von rd S 519.000,-- (1984) S 532.000,-- (1985) und S 531.000,-- (1986) nur rd S 386.000,-- (1984), S 403.000,-- (1985)... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.07.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/7/29 93/14/0117

Die Beschwerdeführerin, die Witwe eines am 21. Jänner 1989 verstorbenen aktiven Rechtsanwaltes (idF Ehemann), erhielt im Streitjahr von der Rechtsanwaltskammer für Oberösterreich ein Sterbegeld von 200.000 S ausbezahlt. Die Rechtsanwaltskammer versteuerte dieses Sterbegeld gemäß § 67 Abs 6 EStG 1988 mit 6 %. Im Einkommensteuerbescheid für das Streitjahr erfaßte das Finanzamt das Sterbegeld als Einkünfte aus selbständiger Arbeit. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.07.1997

RS Vwgh 1997/7/29 93/14/0117

Index: 27/01 Rechtsanwälte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z4;EStG 1972 §25 Abs1 Z3;EStG 1988 §22 Z4;EStG 1988 §25 Abs1 Z3;Satzung Versorgungseinrichtung RAK OÖ 1994 §15;
Rechtssatz: Bezüge und Vorteile aus Versorgungseinrichtungen und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen fallen lediglich dann unter § 22 Z 4 EStG 1988 bzw § 22 Abs 1 Z 4 EStG 1972, we... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.07.1997

RS Vwgh 1997/7/29 93/14/0117

Index: 27/01 Rechtsanwälte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z4;EStG 1972 §25 Abs1 Z3;EStG 1988 §22 Z4;EStG 1988 §25 Abs1 Z3;Satzung Versorgungseinrichtung RAK OÖ 1994 §15;Satzung Versorgungseinrichtung RAK OÖ 1994 §17;
Rechtssatz: Dem Sterbegeld kommt trotz der in der Regel erfolgenden Auszahlung in zwei Teilbeträgen mangels laufender Zahlungen durch einen längeren Zeitraum kein Pensi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.07.1997

RS Vwgh 1997/7/29 93/14/0117

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §25 Abs1;EStG 1972 §25 Abs2;EStG 1988 §25 Abs1;EStG 1988 §25 Abs2;
Rechtssatz: Die Anwendung des § 25 EStG 1988 setzt auch unter dem Gesichtspunkt seines Abs 2 voraus, daß Einnahmen vorliegen, die per definitionem unter Abs 1 subsumiert werden können (Hinweis E 26.1.1977, 1311/76). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.07.1997

RS Vwgh 1997/7/29 93/14/0056

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;EStG 1972 §25 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Prüfung von Gehältern unter Fremdüblichkeitsgesichtspunkten kommt dem Kollektivvertrag als Ausgangsbasis entscheidende Bedeutung zu. Der Umstand einer durchschnittlichen überkollektivvertraglichen Entlohnung von 25,9 Prozent zeigt eine gewisse - durchau... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.07.1997

RS Vwgh 1997/7/29 93/14/0117

Index: 27/01 Rechtsanwälte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z4;EStG 1988 §25 Abs1 Z3;Satzung Versorgungseinrichtung RAK OÖ 1994 §14;Satzung Versorgungseinrichtung RAK OÖ 1994 §18;
Rechtssatz: Gemäß § 14 der Satzung der Versorgungseinrichtung der RAK für OÖ unterhält die RAK für OÖ im Rahmen der VersorgungsEINRICHTUNG eine Sterbekasse. Dieser gehören sämtliche Kammermitglieder obligatorisch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.07.1997

RS Vwgh 1997/7/29 93/14/0117

Index: 27/01 Rechtsanwälte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z4;EStG 1972 §25 Abs1 Z3;EStG 1988 §22 Z4;EStG 1988 §25 Abs1 Z3;Satzung Versorgungseinrichtung RAK OÖ 1994 §15;
Rechtssatz: Bezüge und Vorteile aus Versorgungseinrichtungen und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen fallen lediglich dann unter § 22 Z 4 EStG 1988 bzw § 22 Abs 1 Z 4 EStG 1972, we... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.07.1997

RS Vwgh 1997/7/29 93/14/0117

Index: 27/01 Rechtsanwälte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z4;EStG 1972 §25 Abs1 Z3;EStG 1988 §22 Z4;EStG 1988 §25 Abs1 Z3;Satzung Versorgungseinrichtung RAK OÖ 1994 §15;Satzung Versorgungseinrichtung RAK OÖ 1994 §17;
Rechtssatz: Dem Sterbegeld kommt trotz der in der Regel erfolgenden Auszahlung in zwei Teilbeträgen mangels laufender Zahlungen durch einen längeren Zeitraum kein Pensi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.07.1997

RS Vwgh 1997/7/29 93/14/0117

Index: 27/01 Rechtsanwälte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z4;EStG 1988 §25 Abs1 Z3;Satzung Versorgungseinrichtung RAK OÖ 1994 §14;Satzung Versorgungseinrichtung RAK OÖ 1994 §18;
Rechtssatz: Gemäß § 14 der Satzung der Versorgungseinrichtung der RAK für OÖ unterhält die RAK für OÖ im Rahmen der VersorgungsEINRICHTUNG eine Sterbekasse. Dieser gehören sämtliche Kammermitglieder obligatorisch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.07.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/7/9 95/13/0289

Die Finanzbehörde hatte Kenntnis erlangt, daß der Beschwerdeführer in den Jahren 1990 bis 1992 Zahlungen für die Mitarbeit in einem Architekturbüro (1990 S 26.000,--, 1991 S 311.000,-- und 1992 S 146.600,--, jeweils inklusive Umsatzsteuer) erhalten hatte. Laut daraufhin vom Finanzamt eingeholter schriftlicher Auskunftsbeantwortung des Architekten D.I. H. sei der Beschwerdeführer für ihn als Bautechniker mit besonderen EDV-Kenntnissen in der Zeit vom November 1990 bis Juli 1992 als fre... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.07.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/7/9 95/13/0289

Die Finanzbehörde hatte Kenntnis erlangt, daß der Beschwerdeführer in den Jahren 1990 bis 1992 Zahlungen für die Mitarbeit in einem Architekturbüro (1990 S 26.000,--, 1991 S 311.000,-- und 1992 S 146.600,--, jeweils inklusive Umsatzsteuer) erhalten hatte. Laut daraufhin vom Finanzamt eingeholter schriftlicher Auskunftsbeantwortung des Architekten D.I. H. sei der Beschwerdeführer für ihn als Bautechniker mit besonderen EDV-Kenntnissen in der Zeit vom November 1990 bis Juli 1992 als fre... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.07.1997

RS Vwgh 1997/7/9 95/13/0289

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §22;EStG 1988 §25 Abs1 Z1;EStG 1988 §47 Abs2;UStG 1972 §2 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Der Begriff der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit knüpft ua an das Vorliegen eines Dienstverhältnisses (vgl § 25 Abs 1 Z 1 EStG 1988, § 47 Abs 2 EStG 1988), der Begriff des Unternehmers im Umsatzsteuerrecht an ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.07.1997

RS Vwgh 1997/7/9 95/13/0289

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §22;EStG 1988 §25 Abs1 Z1;EStG 1988 §47 Abs2;UStG 1972 §2 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Der Begriff der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit knüpft ua an das Vorliegen eines Dienstverhältnisses (vgl § 25 Abs 1 Z 1 EStG 1988, § 47 Abs 2 EStG 1988), der Begriff des Unternehmers im Umsatzsteuerrecht an ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.07.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/5/26 94/17/0409

Das Finanzamt für Körperschaften setzte die Steuermeßbeträge nach der Lohnsumme mit Lohnsummensteuermeßbescheiden für die Gemeinde S über deren Anträge für das Jahr 1989 in der Höhe von S 1,923.785,--, für das Jahr 1990 in der Höhe von S 2,184.346,--, für das Jahr 1991 in der Höhe von S 2,346.060,-- und für das Jahr 1992 in der Höhe von S 2,661.663,-- sowie für die Gemeinde W über deren Anträge für das Jahr 1989 in der Höhe von S 649.005,--, für das Jahr 1990 in der Höhe von S 656.494... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.05.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/5/26 94/17/0409

Das Finanzamt für Körperschaften setzte die Steuermeßbeträge nach der Lohnsumme mit Lohnsummensteuermeßbescheiden für die Gemeinde S über deren Anträge für das Jahr 1989 in der Höhe von S 1,923.785,--, für das Jahr 1990 in der Höhe von S 2,184.346,--, für das Jahr 1991 in der Höhe von S 2,346.060,-- und für das Jahr 1992 in der Höhe von S 2,661.663,-- sowie für die Gemeinde W über deren Anträge für das Jahr 1989 in der Höhe von S 649.005,--, für das Jahr 1990 in der Höhe von S 656.494... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.05.1997

RS Vwgh 1997/5/26 94/17/0409

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §25 Abs1 Z1;EStG 1988 §3;EStG 1988 §68;GewStG §26 Abs2 idF 1988/403; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/17/0410 Serie (erledigt im gleichen Sinn): 94/17/0411 E 26. Mai 1997
Rechtssatz: Bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage iSd § 26 Abs 2 GewStG sind zunächst die Einkünfte aus nichtse... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.05.1997

RS Vwgh 1997/5/26 94/17/0409

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §25 Abs1 Z1;EStG 1988 §3;EStG 1988 §68;GewStG §26 Abs2 idF 1988/403; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/17/0410 Serie (erledigt im gleichen Sinn): 94/17/0411 E 26. Mai 1997
Rechtssatz: Bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage iSd § 26 Abs 2 GewStG sind zunächst die Einkünfte aus nichtse... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.05.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/3/19 94/13/0220

Bei der Beschwerdeführerin handelt es sich um eine Rechtsanwaltskammer, der nach § 22 Abs. 2 RAO die Rechtsstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (Personalkörperschaft) zukommt. Im Anschluß an eine am 20. Oktober 1992 abgeschlossene Lohnsteuerprüfung (betreffend den Zeitraum vom 1. Jänner 1987 bis 31. Dezember 1991) erging an die Beschwerdeführerin ein Haftungs- und Zahlungsbescheid, mit dem es u.a. zur Inanspruchnahme für Nachforderungen an Lohnsteuer betreffend ins ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.03.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/3/19 94/13/0220

Bei der Beschwerdeführerin handelt es sich um eine Rechtsanwaltskammer, der nach § 22 Abs. 2 RAO die Rechtsstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (Personalkörperschaft) zukommt. Im Anschluß an eine am 20. Oktober 1992 abgeschlossene Lohnsteuerprüfung (betreffend den Zeitraum vom 1. Jänner 1987 bis 31. Dezember 1991) erging an die Beschwerdeführerin ein Haftungs- und Zahlungsbescheid, mit dem es u.a. zur Inanspruchnahme für Nachforderungen an Lohnsteuer betreffend ins ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.03.1997

RS Vwgh 1997/3/19 94/13/0220

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §1 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z4;EStG 1972 §25 Abs1;EStG 1972 §70 Abs1;EStG 1972 §98 Z4;EStG 1988 §1 Abs3;EStG 1988 §2 Abs3 Z4;EStG 1988 §25 Abs1;EStG 1988 §70 Abs1;EStG 1988 §98 Z4;
Rechtssatz: § 98 EStG 1972 und § 98 EStG 1988 schaffen keine neuen Einkunftsarten. Daraus, daß der Gesetzgeber in jeder einzelnen Ziffer der Gesetzesstellen ausdrücklich auf d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.03.1997

Entscheidungen 511-540 von 727

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