Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24;EStG 1972 §29 Z1;EStG 1972 §4 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 541; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3259/79 E 15. April 1980 RS 1 Stammrechtssatz Wird bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG 1972 eine einheitliche Rente anläßlich der Betriebsveräußerung bezahlt, so sind die Rentenleistungen beim Empfänger (= Veräußerer des ... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid im Instanzenzug u.a. über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften einer OHG und über die Festsetzung der Gewerbesteuer dieser Gesellschaft jeweils für 1985 entschieden. Bei diesen Entscheidungen kam die Berücksichtigung eines laufenden Gewinnes aus der Veräußerung einer zum Betriebsvermögen gehörenden Liegenschaft zum Tragen. Der Beschwerdeführer ist Gesellschafter der OHG. E... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;EStG 1972 §24;EStG 1972 §37;
Rechtssatz: Ergeben sich im Verfahren zahlreiche Anhaltspunkte gegen eine Betriebsaufgabe in einem früheren Jahr und gegen eine Teilbetriebsveräußerung im Streitjahr, aber für eine sich über eine längere Zeit erstreckende Liquidation, so ist die AbgBeh nicht verpflichtet, wei... mehr lesen...
Ihrem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid unterstellte die belangte Behörde, gestützt auf die Ergebnisse einer Betriebsprüfung (BP), deren Bericht sich allerdings nicht in den dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens findet, folgenden entscheidungswesentlichen Sachverhalt: Die beschwerdeführende Kommanditgesellschaft habe bis zum Jahre 1984 an zwei verschiedenen Standorten zwei Parfumeriehandlungen (Einzelhandelsbetriebe) geführt (Teilbe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24;EStG 1972 §37; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 431;
Rechtssatz: An der Beurteilung der Handelsware als wesentliche Grundlage eines Einzelhandelsbetriebes ändert es nichts, daß die aus ihrem laufenden Verkauf erzielten Erträge laufenden Gewinn (und nicht Veräußerungsgewinn) bilden. Zweck der Regelungen des § 24 in Verbindung mit §... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24;EStG 1972 §37; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 431;
Rechtssatz: Der Zeitpunkt der Aufgabe des Betriebes (Teilbetriebes), auf den der Veräußerungsgewinn zu ermitteln ist, ist jener, in dem die Aufgabehandlungen bereits so weit fortgeschritten sind, daß dem Betrieb die wesentlichen Grundlagen entzogen sind. Zu den wesentlichen Grun... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Einkommensteuervorauszahlung für 1989 - Die Unverzinslichkeit entrichteter Abgabenbeträge stellt keinen unverhältnismäßigen Nachteil iSd § 30 Abs 2 VwGG dar. Dem Aufschiebungsantrag war daher nicht stattzugeben. Schlagworte Unverhältnismäßiger Nachteil ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Einkommensteuervorauszahlung für 1989 - Mit der Behauptung, die Bezahlung der nachgeforderten Einkommensteuervorauszahlung sei nur darauf zurückzuführen, daß die belBeh auf Grund eines Verfahrensmangels dem Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung nicht stattgegebe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §24;
Rechtssatz: Eine Mitunternehmerschaft, uzw auch eine solche in Form einer GesbR, stellt sich als Zusammenschluß der Teilunternehmungen ihrer Mitunternehmer dar. Beim Zusammenschluß zweier RA zu einer Mitunternehmerschaft bilden also ihre beiden Teilunternehmungen zusammen den "Betrieb" der Mitunternehmerschaft. Nur wenn beide Mitun... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §24;EStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Eine Teilbetriebsveräußerung kann nicht dergestalt in zwei Vorgänge aufgespalten werden, daß der Teilbetrieb, dessen Veräußerung geplant ist, zunächst (gedanklich) aus dem bisherigen einheitlichen Betrieb herausgelöst und verselbständigt und erst anschließend - bereits als selbständiger Betrieb - ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24;EStG 1972 §37 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Zweck der Regelungen des § 24 iZm § 37 EStG über Veräußerungsgewinne ist es, die im Rahmen einer Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe massiert anfallenden außerordentlichen Gewinne zu begünstigen. Nicht geht es jedoch um eine Begünstigung solcher Geschäftsfälle, die zur normalen Geschäftstätigkeit des StPfl zäh... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24;EStG 1972 §37 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Der Verkauf eines Produktes durch den Produzenten an einen Kunden gehört beim Produzenten zur normalen Geschäftstätigkeit, auch wenn der Hersteller nach dem Verkauf die Produktion einstellt. Nur die Produktionsmittel, nicht das dem Unternehmenszweck entsprechend verkaufte Produkt sind in einem solchen Fall Gegensta... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 331;
Rechtssatz: Ein allfälliger "Platzwert" kann nur im Verkehrswert des Grund und Bodens (und nicht als Zuschlag zu diesem) seinen Niederschlag finden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988140073.... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24;EStG 1972 §6 Z1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 331;
Rechtssatz: Der Verkehrswert eines Gebäudes muß nicht deshalb gering sein, weil der Käufer das Grundstück einer anderen Verwendung als bisher (zB Verwertung für einen Neubau, für einen späteren Verkauf des bloßen Grund und Bodens) zuführt. Vielmehr bestimmt den Verkehrswert nic... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 245;
Rechtssatz: Der Zeitpunkt der Betriebsaufgabe ist nicht jener, in dem mit den Aufgabenbehandlungen begonnen wird, sondern der Zeitpunkt, in dem die Aufgabenbehandlungen so weit fortgeschritten sind, daß dem Betrieb die wesentlichen Grundlagen entzogen sind. European Cas... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24;
Rechtssatz: Wenn nach dem unbestrittenen Sachverhalt der Bf 1966 seinen Betrieb aufgegeben und das Betriebsvermögen in sein Privatvermögen übernommen hat, dann hat er aus der nachfolgenden Verpachtung seines Betriebes Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und nicht, wie die Finanzverwaltung annahm, Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt. 1966 wäre... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z5;EStG 1972 §24;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2 Z2;EStG 1972 §9 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/14/0089 E 19. Februar 1985 VwSlg 5962 F/1985; RS 1 Stammrechtssatz Die infolge nicht bestimmungsgemäßer Verwendung anläßlich einer Betriebseinstellung - mag diese auch durch den Tod eines Freiberuflers erzwungen sein - erforderliche ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24;EStG 1972 §9 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/14/0089 E 19. Februar 1985 VwSlg 5962 F/1985; RS 2 Stammrechtssatz Zu den kraft besonderer Anordnung begünstigt behandelten Teilen des Eigenkapitals (Gewinnteile) zählen auch die Investitionsrücklagen iS des § 9 EStG 1972, die eine steuerbegünstigte Reservierung von Eigenkapital (Gewinnteilen) f... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24;EStG 1972 §9 Abs3;
Rechtssatz: Die Investitionsrücklage kann nur in einem laufenden Wirtschaftsjahr, nicht aber bei Veräußerung oder Betriebsaufgabe bestimmungsgemäß verwendet werden (Hinweis auf E 19.2.1985, 84/14/0089). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988140065.X04 Im RIS s... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24;
Rechtssatz: Die Veräußerung eines Teilbetriebes setzt die Veräußerung eines organisch in sich geschlossenen, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteten Teiles eines Gewerbebetriebes voraus, der es vermöge seiner Geschlossenheit ermöglicht, die gleiche Erwerbstätigkeit ohne weiteres fortzusetzen (Hinweis auf E 17.10.1978, 2446/77). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24;EStG 1972 §29 Z1;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage, ob bei Verpachtung eines Betriebes unter bestimmten Voraussetzungen eine Betriebsaufgabe anzunehmen ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987130065.X01 Im RIS seit 23.03.1988 Zuletzt aktualisiert... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z3;EStG 1972 §24;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;GewStG §1 Abs1;
Rechtssatz: Liegen die im Falle einer Verpachtung Indizien einer Betriebsaufgabe nicht vor, dann ist davon auszugehen, daß der Betrieb infolge seiner Verpachtung nicht aufgegeben wurde, sondern daß ihn der Verpächter nur ruhen läßt. Solange aber der Betrieb nicht aufgegeben wurde, bildet die Ges... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z3;EStG 1972 §24;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;GewStG §1 Abs1;
Rechtssatz: Die Aufgabe eines Betriebes im Falle einer Verpachtung wird insb dann anzunehmen sein, wenn die wesentlichen Grundlagen des Unternehmens tatsächlich veräußert werden, der Verpächter nach Beendigung des Pachtverhältnisses daher mit dem vorhandenen Betriebsvermögen nicht in der Lage is... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z3;EStG 1972 §24;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;GewStG §1 Abs1;
Rechtssatz: Die Verpachtung eines Betriebes ist idR noch nicht als Betriebsaufgabe anzusehen, es sei denn, daß der Betriebsinhaber die Absicht hat, den Betrieb nach Ablauf des Pachtvertrages nicht mehr weiterzuführen und dies auch nach außen zu erkennen gibt. European Cas... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z5;EStG 1972 §24;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2;EStG 1972 §9 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/14/0089 E 19. Februar 1985 VwSlg 5962 F/1985; RS 1 Stammrechtssatz Die infolge nicht bestimmungsgemäßer Verwendung anläßlich einer Betriebseinstellung - mag diese auch durch den Tod eines Freiberuflers erzwungen sein - erforderliche Auf... mehr lesen...