Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2;BewG 1955 §53 Abs2;BewG 1955 §55 Abs1;EStG 1972 §16 Abs1 Z8 litb;
Rechtssatz: Bei der Schätzung der fiktiven Anschaffungskosten eines Gebäudes anhand von Vergleichswerten ist insbesondere zu beachten: zutreffende, für die Ableitung des Verkehrswertes taugliche Vergleichspreise liegen dann vor, wenn die Wertfaktoren des zu bewe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2;BewG 1955 §53 Abs2;BewG 1955 §55 Abs1;EStG 1972 §16 Abs1 Z8 litb;
Rechtssatz: Die Beobachtung EINES Veräußerungsgeschäftes bildet keine taugliche Grundlage für die Ermittlung eines Marktpreises. Eine mängelfreie Feststellung eines Marktpreises setzt voraus, daß anhand der Beobachtung einer Mehrzahl von Verkaufsfällen ein Preis... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Allgemein interessierende Programmpunkte dürfen nicht mehr Zeit in Anspruch nehmen, als während der regelmäßigen beruflichen Betätigung als Freizeit verwendet wird; hiebei ist auf eine "Normalarbeitszeit" von durchschnittlich acht Stunden täglich abzustellen (Hinweis E 26.6.1990, 89/14/0125; E 17.11.1992, 9... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2;EStG 1972 §16 Abs1 Z8 litb;
Rechtssatz: Bei Anwendung der Methode, den Verkehrswert mit Hilfe der tatsächlich beim Erwerb der Vergleichsliegenschaften bzw Miteigentumsanteilen gezahlten Kaufpreise zu ermitteln, kann sinngemäß auf jene Grundsätze, die der VwGH für die Wertableitung aus Vergleichspreisen bei der Ermittlung des g... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z8 litb;
Rechtssatz: Es besteht keine Verpflichtung der Abgabenbehörde, die Ergebnisse eines Schätzungsgutachtens über den Verkehrswert des Gebäudes zu übernehmen, weil es ihr nicht versagt ist, die fiktiven Anschaffungskosten auf andere geeignete Weise zu ermitteln (Hinweis E 5.10.1988, 87/13/0075). European Case Law Id... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2;BewG 1955 §53 Abs2;BewG 1955 §55 Abs1;EStG 1972 §16 Abs1 Z8 litb;
Rechtssatz: Eingetretene Preisschwankungen infolge veränderter Marktverhältnisse oder Veränderungen des Geldwertes sind durch Abschläge oder Zuschläge auszugleichen. Verkaufsfälle, bei denen der zeitliche Abstand zum Feststellungszeitpunkt zu groß ist, können ke... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §2 Abs4 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0045 E 25. November 1986 RS 1 Stammrechtssatz Vorsteuern und Werbungskosten können bereits steuerliche Berücksichtigung finden, bevor noch der Steuerpflichtige aus einer Vermietung Einnahmen (Einkünfte) iSd § 2 Abs 1 UStG 1972 und des § 2 Abs 4 Z 2 EStG 1972 erzie... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Reisezeiten für die Anreise und Abreise sowie Transferzeiten für die Abgrenzung zwischen privaten und beruflich bedingten Zeiten bleiben außer Ansatz; maßgebend für die neuerliche Beurteilung ist die Gestaltung des Aufenthaltes ohne Berücksichtigung der keinen Selbstzweck habenden Reisebewegungen (Hinweis E... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2;BewG 1955 §53 Abs2;BewG 1955 §55 Abs1;EStG 1972 §16 Abs1 Z8 litb;
Rechtssatz: Es sind nur solche Vergleichspreise zu berücksichtigen, die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften des Gebäudes bei einer Veräußerung zu erzielen wären, wobei ungewöhnliche und persönliche ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §2 Abs4 Z2;
Rechtssatz: Ein Beweisergebnis, aus dem zwar nicht die Absicht zur "Eigennutzung" des Hauses gefolgert werden kann, dem andererseits aber auch kein klarer Nachweis der Vermietungsabsicht auf Grund nach außen in Erscheinung getretener Umstände entnommen werden kann, muß zur Versagung der Berücksichtigung sogenannter "Vorwer... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z8 litb;
Rechtssatz: Da das EStG 1972 keine ins einzelne gehende Vorschrift, wie die fiktiven Anschaffungskosten von der Abgabenbehörde zu schätzen sind, enthält, gelten diesbezüglich die allgemeinen Vorschriften der BAO, nach denen die Abgabenbehörde bei der Schätzung des - dem Marktpreis (Verkehrswert) entsprechenden - Betrages, der für den E... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/18 91/14/0171 2 Stammrechtssatz Zu den Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit, die alle zusammen erfüllt sein müssen, soll nicht das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 2 EStG 1972 zum Zug kommen, zählt ua, daß das Reiseprogramm und seine Dr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Bei der Frage, ob die Kosten einer Reise - wegen des Vorliegens eines sogenannten "Mischprogrammes" - der privaten Lebensführung zuzuordnen sind, kommt es insbesondere auf das zeitliche Ausmaß der allgemein interessierenden Programmpunkte im Verhältnis zu jenen der ausschließlich beruflich veranlaßten Aktiv... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer verpachteten nach Erreichen des Pensionsalters im Jahre 1976 die bisher selbst bewirtschaftete Gärtnerei an ihren Sohn gegen einen jährlichen Pachtzins von S 12.000,--. In der Folge interessierte sich die Bundesgebäudeverwaltung für den Kauf der Betriebsliegenschaft, um dort eine internationale Schule zu erbauen. Mit Einverständnis des Sohnes veräußerten die Beschwerdeführer das Grundstück - die Betriebsmittel durften entfernt werden - schließlich um S 35,000.000,... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;
Rechtssatz: Freimachungskosten eines Bestandgegenstandes (hier einer verpachteten Gärtnerei) sind nur dann steuerwirksam (im Wege der Abschreibung), wenn sie aufgewendet werden, um eine (neue) Einkunftsquelle zu schaffen, nicht jedoch, wenn sie zur Veräußerung des freigemachten Objektes geleistet werden (Hinweis E 9.6.1982, 81/13/0123). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/12/05 89/13/0243 3 Stammrechtssatz Bei Beurteilung der steuerlichen Liebhaberei ist nicht auf eine wirtschaftliche Kostenrechnung abzustellen, sondern darauf, ob sich unter Beachtung der abgabenrechtlichen Vorschriften in absehbarer Zeit insgesamt ein Überschuß der Einnahmen über d... mehr lesen...
Der als Hauptschullehrer die Fächer Informatik und Mathematik unterrichtende Beschwerdeführer machte in einem Antrag auf Durchführung eines Jahresausgleiches für das Jahr 1989 Werbungskosten für den Ankauf eines "Computers mit Drucker" in Höhe von S 29.807,-- geltend. Über Vorhalt des Finanzamtes führte der Beschwerdeführer ergänzend aus, er benötige den Computer zur Vorbereitung auf die Unterrichtstätigkeit in den von ihm unterrichteten Fächern sowie zur Übung und Vertiefung bei se... mehr lesen...
Der als Hauptschullehrer die Fächer Informatik und Mathematik unterrichtende Beschwerdeführer machte in einem Antrag auf Durchführung eines Jahresausgleiches für das Jahr 1989 Werbungskosten für den Ankauf eines "Computers mit Drucker" in Höhe von S 29.807,-- geltend. Über Vorhalt des Finanzamtes führte der Beschwerdeführer ergänzend aus, er benötige den Computer zur Vorbereitung auf die Unterrichtstätigkeit in den von ihm unterrichteten Fächern sowie zur Übung und Vertiefung bei se... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §13;EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lita;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage, ob ein Computer mit Monitor zusammen mit dem Drucker und der Maus eine Einheit im Sinne des § 13 EStG 1988 darstellt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1991140191.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §13;EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lita;
Rechtssatz: Es trifft nicht zu, daß die Nutzungsdauer eines Computers und eines Monitors wegen der extrem schnellen Entwicklung auf dem Gebiet der Computertechnologie (stets) mit drei Jahren anzusetzen wäre. Das Absinken des Marktwertes eines Wirtschaftsgutes stellt nämlich keinen Grund dar, die Absetzung für Abnutzung ni... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §13;EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lita;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage, ob ein Computer mit Monitor zusammen mit dem Drucker und der Maus eine Einheit im Sinne des § 13 EStG 1988 darstellt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1991140191.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §13;EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lita;
Rechtssatz: Es trifft nicht zu, daß die Nutzungsdauer eines Computers und eines Monitors wegen der extrem schnellen Entwicklung auf dem Gebiet der Computertechnologie (stets) mit drei Jahren anzusetzen wäre. Das Absinken des Marktwertes eines Wirtschaftsgutes stellt nämlich keinen Grund dar, die Absetzung für Abnutzung ni... mehr lesen...
Strittig ist im Beschwerdefall nur, ob dem Beschwerdeführer für Aufwendungen für eine Berufsausbildung seiner Kinder außerhalb des Wohnortes die Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung nach § 34 Abs. 8 EStG 1988 gebührt. Der Beschwerdeführer begehrte die Zuerkennung dieses Pauschbetrages, weil die Kinder das von der Wohnung des Beschwerdeführers 27,3 Kilometer entfernte Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium besuchten; und zwar 1989 zwei Töchter (2. und 3. Klasse bzw. 1. ... mehr lesen...
An der im August 1984 gegründeten HVG II bürgerlichen Rechts (in der Folge: HVG) mit Sitz in X, Y-Straße 7, waren neben KL, KST sowie der L GmbH die übrigen in der dem Erkenntnis angeschlossenen Liste genannten mitbeteiligten Parteien über die C GmbH als Treuhänder beteiligt. Die Gesellschaftsanteile hatten eine Nominale von insgesamt 40 Mio S. Zum 1. Jänner 1986 übernahm die L GmbH die Gesellschaftsanteile von 122 Beteiligten im Nominale von 32,2 Mio S. In den Jahren 1987 und 1988 üb... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist als Gendarmeriebeamter einer oberösterreichischen Dienststelle zugewiesen. Vom 2. September 1991 bis 28. Juni 1992 wurde er zur beruflichen Fortbildung dem Grundausbildungslehrgang für dienstführende Wachebeamte der Gendarmeriezentralschule in Mödling dienstzugeteilt. Er machte als Werbungskosten neben Fahraufwendungen und Aufwendungen für Lehrmittel die Differenz zwischen den Tagesgeldsätzen für Inlandsdienstreisen nach der Reisegebührenvorschrift und den Sät... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §26 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/13 90/13/0199 1 (Die rund neunmonatige Kursteilnahme eines Gendarmeriebeamten aus Oberösterreich in Mödling führt zu einem Mittelpunkt der Tätigkeit, weshalb eine Berücksichtigung von Werbungskosten im Ausmaß ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/06 90/14/0219 1 (hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Berufsausbildung ist nach stRSp des VwGH der privaten Lebensführung zuzurechnen. Aufwendungen hiefür können daher nicht Werbungskosten sein (Hin... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §16 Abs1 Z9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/26 87/14/0024 4 (hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Damit durch eine Dienstzuteilung am neuen Ort der Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird, muß sie zumindest fünf aufeinanderfolgende Arbeitstage umfassen (Hinweis E 27.6.1989, 88/1... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;EStG 1988 §34 Abs8;
Rechtssatz: Die Rechtslage des § 34 Abs 8 EStG 1988 ist nicht anders als jene bei der Pauschalierung von Werbungskosten gemäß § 16 Abs 1 Z 9 in Verbindung mit § 26 Z 7 EStG 1972 (Hinweis E 11.6.1991, 90/14/0182; E 28.3.1990, 89/13/0183). In beiden Fällen müssen Aufwendungen zumindest dem Grunde nach nicht... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §2;EStG 1972 §28 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;LiebhabereiV §1 Abs1;LiebhabereiV §1 Abs2;LiebhabereiV §2 Abs3;LiebhabereiV §2 Abs4;LiebhabereiV §3 Abs3;LiebhabereiV §3 Abs4; Beachte vgl. jedoch im fortgesetzten Verfahren VfGH E 1995/03/07,
B 301/94;
Besprechung in ÖStZ 1995, 245: ZORN, "Schafft VfGH Paradies für
V... mehr lesen...