Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1;
Rechtssatz: Fahrtkosten zum Besuch der Eltern sind grundsätzlich Aufwendungen der privaten Lebensführung (Hinweis E 22.9.1987, 87/14/0066). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1991140170.X04 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Am 11. Juni 1986 fand beim Bezirksgericht K auf Betreiben des Beschwerdeführers die Zwangsversteigerung eines inländischen Grundstückes statt. Wie sich aus dem Versteigerungsprotokoll ergibt, wurde das Grundstück dem Beschwerdeführer um das Meistbot von 1,4 Mio S zugeschlagen. Der Beschwerdeführer ist deutscher Staatsbürger. Der Grundstückserwerb bedurfte daher nach dem Tiroler Grundverkehrsgesetz, LGBl Nr 69/1983 (TGVG), der Zustimmung durch die Grundverkehrsbehörde. Das Bezirksgeric... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 21. Juli 1986 erwarb die Beschwerdeführerin, die zu diesem Zeitpunkt jugoslawische Staatsbürgerin war, ein inländisches Grundstück um den Preis von 750.000 S. Im Punkt VIII dieses Kaufvertrages wurde folgendes bestimmt: "Die Rechtswirksamkeit dieses Vertrages ist aufschiebend bedingt durch die grundverkehrsbehördliche Genehmigung sowie die allfällige Genehmigung nach dem Ausländergrundverkehrsgesetz." Am 18. März 1987 beantragte die Beschwerdeführerin beim Amt ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §16 Abs1;GrEStG 1955 §16 Abs2;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §8 Abs1;GrEStG 1987 §8 Abs2;VwRallg; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1994/9, S 727-729; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0062 E 26. Jänner 1989 RS 1 Stammrechtssatz Nach dem Willen des Gesetzgebers ist die Verwirklichung eines Erwer... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §16 Abs1;GrEStG 1955 §16 Abs2;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §8 Abs1;GrEStG 1987 §8 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0062 E 26. Jänner 1989 RS 1 Stammrechtssatz Nach dem Willen des Gesetzgebers ist die Verwirklichung eines Erwerbsvorganges auch schon als gegeben anzunehmen, wenn die Wirksamke... mehr lesen...
Nach der Beschwerde und dem ihr in Ablichtung angeschlossenen angefochtenen Bescheid anerkannte das Finanzamt mit Jahresausgleichsbescheid für 1991 die vom Beschwerdeführer, einem Richteramtsanwärter, geltend gemachten Kosten für eine Studienreise, für Berufskleidung bzw deren Reinigung, für einen Personalcomputer sowie für Fachliteratur und Büromaterial im beantragten Ausmaß von rund S 22.000,-- als Werbungskosten. Mit dem angefochtenen Bescheid hob die belangte Behörde diesen Be... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer unterrichtete im Streitjahr als Vertragslehrer an einer Bundesbildungsanstalt für Kindergartenpädagogik (in der Folge: BBA f KiPäd) neben den Fächern Deutsch und Geschichte, bezüglich welcher er das Studium des Lehramtes an der Universität Salzburg (im Jahr 1986) abgeschlossen hat, zum Auffüllen seiner Lehrverpflichtung das Fach Gitarre mit sechs Werteinheiten, ohne über eine entsprechende (akademische) Ausbildung zu verfügen. Daneben unterrichtete der Beschwerdef... mehr lesen...
Nach der Beschwerde und dem ihr in Ablichtung angeschlossenen angefochtenen Bescheid anerkannte das Finanzamt mit Jahresausgleichsbescheid für 1991 die vom Beschwerdeführer, einem Richteramtsanwärter, geltend gemachten Kosten für eine Studienreise, für Berufskleidung bzw deren Reinigung, für einen Personalcomputer sowie für Fachliteratur und Büromaterial im beantragten Ausmaß von rund S 22.000,-- als Werbungskosten. Mit dem angefochtenen Bescheid hob die belangte Behörde diesen Be... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Ein akademisches Studium kann keinesfalls als eine Art Fortbildung einer bisher ohne akademische Ausbildung ausgeübten Berufstätigkeit angesehen werden (Hinweis E 19.12.1960, 294/58, VwSlg 2348 F/1960; E 24.5.1993, 93/15/0065). Tragender Gedanke für die Beurteilung eines ersten Hochschulstudiums als Ausbi... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art130 Abs2;B-VG Art18 Abs1;B-VG Art7 Abs1;EStG 1988 §16 Abs1;StGG Art2;
Rechtssatz: Die Wahrung der Gesetzmäßigkeit und die Gleichmäßigkeit der Besteuerung ist am Gesetz und nicht an einer erfolgten - allenfalls rechtswidrigen - Beurteilung in bezug auf andere Steuerpflichtige (hier betreffend die Frage ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH kann die Unterscheidung zwischen Ausbildung und Fortbildung jeweils nur in bezug auf einen bestimmten Steuerpflichtigen beantwortet werden; was für den einen Beruf erst Anstrebenden Berufsausbildung ist, kann für den bereits Berufstätigen Berufsfortbildung darstellen (Hinweis E 6.10.19... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;EStG 1988 §4 Abs5;
Rechtssatz: Hat eine Auslandsreise sieben Tage (Montag bis Sonntag, davon zwei Tage für Hinreise und Rückreise) gedauert, und haben drei Werktage den rein beruflich bedingten Programmpunkten gedient, so hat das Finanzamt diese Reise infolge Mischprogrammes nicht als ausschließlich bzw nahezu ausschlie... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Das Ausbildungsziel der Absolventen der am - keine Hochschule darstellenden - Bruckner-Konservatorium Linz wählbaren Studienrichtung Instrumentalpädagogik (Gesangspädagogik), welche mit der Lehrbefähigungsprüfung für das betreffende Instrument (Gesang) abschließt, ist ua die Heranbildung von Instrumentalp... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;EStG 1988 §4 Abs5;
Rechtssatz: Hat eine Auslandsreise sieben Tage (Montag bis Sonntag, davon zwei Tage für Hinreise und Rückreise) gedauert, und haben drei Werktage den rein beruflich bedingten Programmpunkten gedient, so hat das Finanzamt diese Reise infolge Mischprogrammes nicht als ausschließlich bzw nahezu ausschlie... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Finanzbeamter und als Betriebsprüfer tätig. Während des Besuches eines EDV-Grundkurses im Bildungszentrum der Finanzverwaltung in Wien kaufte er einen gebrauchten Personal-Computer (Kaufpreis S 14.400,--). Das Gerät ist in der Wohnung des Beschwerdeführers aufgestellt. Beim Jahresausgleich 1987 beantrage der Beschwerdeführer die Berücksichtigung der Anschaffungskosten des Computers im Wege der AfA (S 4.300,-- nach Abzug eines Anteiles für die private Nutzu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z7;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Erweist sich im Rahmen einer konkret erfaßbaren und nachweisbaren Berufsfortbildung eines Abgabepflichtigen die private Anschaffung eines Computers als erforderlich, können die Aufwendungen für diese Anschaffung Fortbildungskosten und damit Werbungskosten darstellen (Hinweis E 6.4.1988, 87/13/0127). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Ausführungen, daß für einen Betriebsprüfer, der für die Überprüfung von EDV-Buchhaltungen entsprechendes EDV-Wissen benötigt, das Erlernen von im Wirtschaftsleben verwendeten Programmiersprachen und der Umgang mit handelsüblichen Programmen Berufsfortbildung darstellt. European Case Law... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z7;
Rechtssatz: Ein Personal-Computer stellt dann ein Arbeitsmittel iSd § 16 Abs 1 Z 7 EStG 1972 dar, wenn er zur Erbringung der vom Abgabepflichtigen zu leistenden Arbeit tatsächlich erforderlich ist (Hinweis E 14.11.1990, 89/13/0042). Der Einsatz eines Personal-Computers wird dann als erforderlich anzusehen sein, wenn nach dem Urteil gerecht ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §34 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/28 90/14/0040 1 Stammrechtssatz Nach übereinstimmender Lehre und Rechtsprechung (Hinweis Hofstätter-Reichel, "Die Einkommensteuer EStG 1988", Kommentar, § 20 Textziffer 5, Stichwort "Ausbildungskosten - Fortbildungskosten"; Doralt, EStG, 02te Auflage, § 16... mehr lesen...
Anläßlich einer über den Zeitraum vom 1. Jänner 1984 bis 31. Dezember 1989 in der Landesstelle Graz der Beschwerdeführerin durchgeführten Lohnsteuerprüfung ergaben sich nach Ansicht des Prüfers vier Nachforderungen an Lohnsteuer bzw. Dienstgeberbeitrag, und zwar (laut Beilage zum Prüfungsbericht): 1.) S 15.248,-- weil für Zeiträume, in denen ein Arbeitnehmer keine Arbeit leistet (während des Urlaubes) grundsätzlich keine Steuerbefreiung für sonst steuerfreie Zulagen und Zuschläge ... mehr lesen...
Aus dem Inhalt der vom Verfassungsgerichtshof nach Ablehnung ihrer Behandlung antragsgemäß an den Verwaltungsgerichtshof abgetretenen Beschwerde ergibt sich in Übereinstimmung mit der beigelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides und den Verwaltungsakten folgendes: Der Beschwerdeführer ist praktischer Arzt. Mit Bescheid der Ärztekammer für Vorarlberg, Wohlfahrtsfonds, vom 19. Dezember 1988 wurde seinem Antrag vom 16. Dezember 1988 auf Nachkauf der ihm mit Bescheid vom 6. F... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im Streitjahr unter anderem als Mitglied des Baufachbeirates der Flughafen Wien Betriebsgesellschaft m.b.H. (im folgenden: Gesellschaft) für diese Gesellschaft im Zusammenhang mit der damals in Planung gewesenen Errichtung des "Pier Ost" am Flughafen Wien-Schwechat selbständig und nachhaltig beratend tätig. Im Streitjahr trug die Gesellschaft unter anderem die Kosten einer vom Beschwerdeführer in der Zeit vom 1. bis 9. April 1986 unternommenen Flugreise in die... mehr lesen...
Anläßlich einer über den Zeitraum vom 1. Jänner 1984 bis 31. Dezember 1989 in der Landesstelle Graz der Beschwerdeführerin durchgeführten Lohnsteuerprüfung ergaben sich nach Ansicht des Prüfers vier Nachforderungen an Lohnsteuer bzw. Dienstgeberbeitrag, und zwar (laut Beilage zum Prüfungsbericht): 1.) S 15.248,-- weil für Zeiträume, in denen ein Arbeitnehmer keine Arbeit leistet (während des Urlaubes) grundsätzlich keine Steuerbefreiung für sonst steuerfreie Zulagen und Zuschläge ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z4;EStG 1972 §4 Abs4 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/03/02 93/14/0003 1 Stammrechtssatz Pflichtbeiträge zu Versorgungseinrichtungen und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen zur Krankenversorgung, Altersversorgung, Invaliditätsversorgung und Hinterbliebenenversorgung sind nur insoweit Werbungsko... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/24 92/15/0099 3 Stammrechtssatz Reisezeiten für die Anreise und Abreise sowie Transferzeiten bleiben für die Abgrenzung zwischen privat und beruflich bedingten Zeiten außer Ansatz; maßgebend für die steuerliche Beurteilung ist die Gesta... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z7;EStG 1972 §26 Z1;EStG 1988 §16 Abs1 Z7;EStG 1988 §26 Z1;
Rechtssatz: Dienstnehmer können, wenn sie sich mit den vom Dienstgeber zur Verfügung gestellten Geldmitteln typische Berufskleidung anschaffen, dafür Werbungskosten geltend machen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993150172.X04 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z7;EStG 1972 §26 Z1;EStG 1988 §16 Abs1 Z7;EStG 1988 §26 Z1;
Rechtssatz: Dienstnehmer können, wenn sie sich mit den vom Dienstgeber zur Verfügung gestellten Geldmitteln typische Berufskleidung anschaffen, dafür Werbungskosten geltend machen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993150172.X04 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezieht neben anderen Einkünften solche aus der Vermietung einer Liegenschaft in W. Für die Jahre 1980 bis 1982 machte er unter der Bezeichnung "Erhaltungskosten a conto Firma B & Co" S 600.000,-- (1980), S 750.000,-- (1981) und S 450.000,-- (1982) als Werbungskosten geltend. Nachdem das Finanzamt diese Aufwendungen zunächst anerkannt hatte, nahm es mit Bescheiden vom 10. bzw. 14. Oktober 1985 die Verfahren wieder auf und versagte den Beträgen die steuerliche ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §19 Abs2;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Ausgaben, mit denen ein Hausverwalter für einen Hauseigentümer in Vorlage tritt, sind beim Hauseigentümer nicht schon dann als verausgabt anzusehen, wenn der Verwalter eine entsprechende Ersatzforderung in sein Rechenwerk aufnimmt. Vielmehr wird erst durch die Begleichung dieser Verbindlichkeit ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §303 Abs4;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §19 Abs2;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Ausführungen über die Berechtigung der Abgabenbehörde zur Wiederaufnahme des Verfahrens, wenn die Abgabenbehörde annehmen konnte, daß der Abgabenpflichtige seine Steuererklärung unter Berücksichtigung der im Zuge der Betriebsprüfung bzw... mehr lesen...