RS Vwgh 1994/3/10 92/15/0166

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Veröffentlicht am 10.03.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1 Z9;
EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
EStG 1972 §4 Abs4;
EStG 1972 §4 Abs5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/11/24 92/15/0099 3

Stammrechtssatz

Reisezeiten für die Anreise und Abreise sowie Transferzeiten bleiben für die Abgrenzung zwischen privat und beruflich bedingten Zeiten außer Ansatz; maßgebend für die steuerliche Beurteilung ist die Gestaltung des Aufenthaltes ohne Berücksichtigung der keinen Selbstzweck habenden Reisebewegungen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992150166.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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