Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde wie folgt entschieden: "1. Die Zuerkennung des Karenzurlaubsgeldes wird für den Zeitraum vom 1.1.1991 bis 14.10.1992 gemäß § 29 Abs. 1 iVm § 24 Abs. 2 AlVG rückwirkend widerrufen, da die Berufungswerberin laut Einkommensteuerbescheid für das Wirtschaftsjahr 199 1und 1992 ein über der Geringfügigkeitsgrenze liegendes Einkommen bezogen hat. Aus diesem Widerruf der Zuerkennung des Karenzurlaubsgeldes... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs10 idF 1992/416;AlVG 1977 §12 Abs10 idF 1993/817;AlVG 1977 §12 Abs11 idF 1993/817;AlVG 1977 §12 Abs6 litc idF 1987/615;AlVG 1977 §12 Abs6 litc idF 1993/817;AlVG 1977 §12 Abs6 litc idF 1996/201;AlVG 1977 §12 Abs9 idF 1987/615;AlVG 1977 §12 Abs9 idF 1989/364;AlVG 1977 §12 Abs9 idF 1993/817;AlVG 1977 §25 Abs1 idF 1987/615;AlVG 1977 §2... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt. Er ermittelte in den Streitjahren (1988 und 1989) seinen Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 EStG. Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wich die belangte Behörde u.a. in nachstehenden Punkten von den Abgabenerklärungen des Beschwerdeführers betreffend Einkommensteuer 1988 und 1989 sowie Umsatzsteuer 1988 ab: 1. Aufwendungen für Bewirtung, Geschenke, Rauchwaren, Spenden und Trinkgelder wurden nicht als Betriebsausgaben anerkann... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art140;EStG 1972 §9 Abs4;EStG 1988;VwRallg;
Rechtssatz: Der VwGH teilt nicht die verfassungsrechtlichen Bedenken des Abgabepflichtigen gegen den ersatzlosen Wegfall der Begünstigung des § 9 Abs 4 EStG 1972 im EStG 1988, zumal im § 9 Abs 4 EStG 1972 keine rückwirkende, sondern lediglich eine ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt als Einzelunternehmer ein Kaffeehaus; seinen Gewinn ermittelt er gemäß § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahmen-Ausgabenrechnung. Für die Jahre 1988 bis 1991 fand bei ihm eine abgabenbehördliche Prüfung statt. Dabei traf der Prüfer unter anderem die Feststellung, dass der Beschwerdeführer von der St-GmbH im Zusammenhang mit einem Automatenaufstellungsvertrag S 100.000,-- (1988) und S 540.000,-- (1990: S 300.000,-- plus S 150.000,-- plus 20 % Umsatzsteuer) erhalten... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §10;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §9 Abs3;
Rechtssatz: Die Geltendmachung eines Investitionsfreibetrages (§ 10 EStG 1988) setzt bei einer Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs 3 EStG 1988 voraus, dass die Wirtschaftsgüter, für die er in Anspruch genommen wird, in einem besonderen Verzeichnis ausgewiesen werden. Dieses Verzeichnis ist mit der Steuererklärung vorz... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers vom 8. März 1998 auf Befreiung von der Rezeptgebühr für sich und seine bei der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse mitversicherten Familienangehörigen abgewiesen. Nach Zitierung der Richtlinien des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger für die Befreiung von der Rezeptgebühr vom 16. Oktober 1996 berechnete die belangte Behörde die für die Zuerkennu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §136 Abs5;ASVG §292;ASVG §31 Abs5 Z16;EStG 1988 §10;EStG 1988 §7;Richtlinien Befreiung Rezeptgebühr 1997 §4 Abs1 Z2;Richtlinien Befreiung Rezeptgebühr 1997 §4 Abs4;
Rechtssatz: Steuerliche Abschreibungen, die nur aus wirtschaftspolitischen Gründen vorgesehen sind, können bei Ermittlung des Nettoeinkommens iSd § 4 Ab... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich Folgendes: Sowohl die A-GmbH als auch die M-GmbH bezogen im Wirtschaftsjahr 1993/94 aus ihrer Beteiligung als Mitunternehmer an der E-GmbH & Co KG Einkünfte, in denen japanische Nettolizenzeinkünfte enthalten waren, für die in Japan dem DBA-Japan entsprechend Quellensteuer einbehalten worden ist. Da die A-GmbH wie auch die M-GmbH kein positives Einkommen erzielten, konnte die in Japan einbehaltene Quellensteuer nic... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Japan 1963 Art19 Abs2;EStG 1988;VwRallg; Beachte Besprechung in:
SWI 1999, S 388 - S 392;
SWI 1999, S 469 - S 471;
Rechtssatz: Es trifft zu, dass der Zweck von Doppelbesteuerungsabkommen in der Vermeidung der Doppelbesteuerung gelegen ist. Es liegt aber in der Hand der Abkommensparteien, ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Prosekturgehilfe im Landeskrankenhaus Salzburg. Im Zuge von in den Jahren 1992 und 1993 durchgeführten finanzstrafbehördlichen Erhebungen wurde festgestellt, daß er zusätzlich zu seinem Gehalt weitere Einkünfte erzielt habe. Zu seinen Tätigkeiten gehörte es ua, bei Schädelöffnungen entnommene Gehirne in Formalinlösung zu konservieren und für den Transport in das anatomische Institut in Innsbruck aufzubewahren; als Entschädigung hiefür wurden ihm vom genannten ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: EStG 1972;EStG 1988;FinStrG §9;VermStG;
Rechtssatz: Die Kenntnis über das grundsätzliche Bestehen der Einkommensteuer- und Vermögensteuerpflicht kann jedenfalls bei einer intellektuell durchschnittlich begabten Person vorausgesetzt werden. European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielt als Beamter im Bereich eines Landesinvalidenamtes Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In den Jahren 1994 bis 1996 erhielt er zudem Einnahmen aus der Tätigkeit als zweiter Vorsitzender des Landesvorstandes der BVA und aus der Tätigkeit bei der Gewerkschaft öffentlicher Dienst, die er, um Werbungskosten gekürzt, als Einkünfte iSd § 29 Z. 4 EStG 1988 in die jeweilige Einkommensteuererklärung aufnahm. Die auf der Basis der Einkommensteuererklärungen ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §198;BAO §299;EStG 1988;
Rechtssatz: Mit jedem Einkommensteuerbescheid (Bescheid iSd § 198 BAO) wird einheitlich über die Einkommensteuer für ein bestimmtes Veranlagungsjahr abgesprochen, sodaß die Aufhebung lediglich eines Teiles eines solchen Bescheides nicht in Betracht kommt. European C... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §260 Abs2 litd;BAO §299;EStG 1988;
Rechtssatz: Es steht die Entscheidung des Berufungssenates der Finanzlandesdirektion betreffend Einkommensteuer für ein Veranlagungsjahr der Wahrnehmung des in § 299 BAO eingeräumten Aufsichtsrechtes durch die Finanzlandesdirektion in bezug auf andere Veranlagungsjahre betreffend... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer einer in Österreich gelegenen Liegenschaft. Auf dieser befindet sich ein im Jahr 1934 von Prof. Ernst Anton Plischke erbautes Landhaus; Prof. Plischke hat im Jahr 1935 den Großen Österreichischen Staatspreis erhalten. Der Einheitswert für das bebaute Grundstück ist mit 650.000 S festgestellt. Mit Bescheid des Bundesdenkmalamtes vom 8. November 1995 wurde gemäß §§ 1 und 3 des Denkmalschutzgesetzes festgestellt, daß die Erhaltung des Landhauses im öff... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §28;EStG 1972;EStG 1988;
Rechtssatz: Mit dem Ausdruck "Erhaltungskosten" in § 28 BewG hat der Gesetzgeber nicht Kosten für die Verbesserung durch Umbau im Auge gehabt. Werden im öffentlichen Interesse erhaltenswerte Gebäude nicht nur erhalten, sondern darüber hinaus - allerdings ohne das Erhaltenswerte zu beeinträchtigen - verbessert, ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft, deren Unternehmensgegenstand das Speditionsgeschäft und die Durchführung von Transporten aller Art bilden, schloß am 3. Juni 1991 als Leasingnehmer mit der V. Gesellschaft mbH als Leasinggeber über eine Liegenschaft und die auf dieser vom Leasinggeber zu errichtenden Baulichkeiten einen Leasingvertrag ab, der in dem für den Beschwerdefall interessierenden Umfang folgende Bestimmungen enthält: "§ 3 Leasingdauer (1)... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1090;BAO §21 Abs1;EStG 1988 §10;EStG 1988 §19 Abs3;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §7 Abs1;
Rechtssatz: Es läßt sich nur nach den Verhältnissen des Einzelfalles beurteilen, ob eine als Mietzinsvorauszahlung bezeichnete Leistung als Anschaffungskosten des Mietrechte... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §10;EStG 1988 §19 Abs3;EStG 1988 §7 Abs1;
Rechtssatz: Zahlungen (hier Leasingvorauszahlungen), denen wirtschaftlich die Funktion des Entgelts für die Gebrauchsüberlassung zukommt, können nicht als Anschaffungskosten jenes Rechtes gelten, das zur Ausübung des entgeltlich überlassenen Gebrauches der Sache berechtigt (Hinweis E 15.4.1998, 98/14/0043; E 12.... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer - eine KG und ihre drei Gesellschafter - beantragten im Rahmen der Verfahren betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für die Jahre 1984 und 1985 jeweils die Bildung einer Rücklage vom nichtentnommenen Gewinn gemäß § 11 EStG 1972 im Ausmaß von S 157.398,-- (1984) und S 413.923,-- (1985). Gleichzeitig gaben sie die gewinnerhöhende Auflösung von Investitionsrücklagen (§ 9 EStG 1972) aus den Jahren 1980 (im Jahr 1984) bzw. 1981 (im Jahr ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §10;EStG 1972 §11 Abs3;EStG 1972 §8;EStG 1972 §9 Abs2;
Rechtssatz: Die Pflicht zur bestimmungsgemäßen Verwendung einer Investitionsrücklage ergibt sich nicht aus § 11 Abs 3, sondern aus § 9 Abs 2 EStG 1972. Aus der vom Gesetzgeber gewählten Wortfolge "die Rücklage ist ... aufzulösen" ergibt sich eindeutig die Pflicht zur bestimmungsgemäßen Verwendung. N... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin bringt vor, sie habe - im Rahmen ihres Gewerbebetriebes - als Mieterin Mietverträge geschlossen, die für die gesamte Laufzeit unkündbar gewesen seien und festgelegt hätten, daß das Entgelt unter keinen Umständen rückzuerstatten sei. Durch diese Verträge habe sie Mietrechte erworben. Der Erwerb der Mietrechte habe bei ihr zu einer attraktiven Realverzinsung in Höhe des bei der Bewertung der Mietrechte herangezogenen Kapitalisierungszinssatzes geführt, weil sie Un... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1090;EStG 1988 §10;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §7 Abs1;
Rechtssatz: Es trifft nicht zu, daß die Merkmale für die Abgrenzung von Mietrechten und Mietvorauszahlungen darin bestünden, daß das Entgelt unter keinen Umständen zurückzuzahlen sei und Mietrechte unkündbar bzw übertragbar seien. Zum einem liegt näml... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1090;EStG 1988 §10;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §7 Abs1;
Rechtssatz: Der Abschluß eines Mietvertrages kommt nur zustande, wenn sich der Mieter zur Leistung eines Nutzungsentgeltes verpflichtet; zu den Anschaffungskosten des Mietrechtes kann nur ein über das angemessene Nutzungsentgelt hinausgehendes Entgelt... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles ist auf die dem seinerzeitigen Alleingesellschafter-Geschäftsführer (nunmehr nur noch Geschäftsführer) der Beschwerdeführerin gegenüber ergangenen hg. Erkenntnisse jeweils vom 8. Juni 1994, 92/13/0155, 92/13/0154 und 92/13/0156, zu verweisen. Im Zentrum der genannten Beschwerdefälle war das auch im Zentrum des vorliegenden Beschwerdefalles stehende Rechtsverhältnis der K.-AG zum Unternehmen der nunmehrigen Beschwerdeführerin, das bis 1973 als... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;BAO §23;BAO §24 Abs1 litd;EStG 1972 §10;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §6;EStG 1972 §8;EStG 1972 §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/12/10 89/14/0064 2 Stammrechtssatz Die Vertragsform des Sale-and-lease-back ist steuerlich grundsätzlich anzuerkennen. Daß zwischen Verkäufer und Rückmieter einerse... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die ihren Beruf in der Beschwerde mit "Turnusärztin" bezeichnet, schloß ihren Abgabenerklärungen für die Jahre 1988 und 1989 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer jeweils eine gemeinsame Beilage an, in der sie Bezüge aus dem "Forschungsprojekt "Supervision", Oesterreichische Nationalbank" mit S 268.000,-- (1988) und S 132.000,-- (1989) bekanntgab und gleichzeitig die Einkommensteuerfreiheit dieser Bezüge gemäß § 3 Z. 5 EStG 1972 bzw. § 3 Abs. 1 Z. 3 EStG ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO;EStG 1988;UStG 1994;VwRallg;
Rechtssatz: Die Dauer eines Verfahrens ändert grundsätzlich nichts am öffentlichen Interesse an einer rechtsrichtigen Abgabenvorschreibung. Besteht aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens unter Anwendung der hiefür gesetzlich vorge... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Beamter i.S.d. § 24 Abs. 2 VwGG, hat insbesondere seit dem Jahre 1992 eine große Anzahl von Bescheid- und Säumnisbeschwerden sowie von Anträgen beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht, die unter mehr als 350 Geschäftszahlen protokolliert wurden. Am 26. April 1996 stellte er an die belangte Behörde folgenden "Antrag auf Rückzahlung von Gerichtsgebühren: "In bin Kläger in den Amtshaftungsverfahren 31 Cg 29/93z, 32 Cg 27/93p sowie 33 Cg 27/93w... mehr lesen...