Abgesehen von dem für das vorliegende verwaltungsgerichtliche Verfahren nicht wesentlichen, trennbaren Teil der im Spruch: dieses Erkenntnisses näher bezeichneten Berufungsentscheidung wies die Finanzlandesdirektion für Tirol (in der Folge: belangte Behörde) damit die Berufung des Beschwerdeführers gegen die ihm gegenüber mit Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Innsbruck (in der Folge: FA) vom 9. Mai 1989 erfolgte Grunderwerbsteuerfestsetzung als unbegründet ab.... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Grunderwerbsteuerfestsetzungsverfahren können weder Irrtümer bei der Einreichung der Baupläne (Hinweis E 18.1.1990, 89/16/0115) noch bei der Errichtung des Wohnhauses mit Erfolg geltend gemacht werden (Hinweis E 11.4.1991, 90/16/0038). Im RIS seit 26.03.1992 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1336 Abs1;ABGB §909;GrEStG 1955 §10;VwRallg; Beachte Besprechung in AnwBl 11/1992, S 832-834
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/16/0218
Rechtssatz: Ein Pönale ist, wenn nicht sonstige Formulierungen auf Rücktritt schließen lassen, idR als K... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §10;GrEStG 1955 §11;GrEStG 1955 §12;GrEStG 1955 §14; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/26 90/16/0201 2 Stammrechtssatz Im Grunderwerbsteuerfestsetzungsverfahren können weder Irrtümer bei der Einreichung der Baupläne (Hinweis E 18.1.1990, 89/16/0115) noch bei der Errichtung des Wohnhauses mit Erfolg geltend gemacht werden (Hinweis E 11.4.1991, 90/16/0038).... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §10;GrEStG 1987 §4; Beachte Besprechung in AnwBl 9/1992, S 661-663
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/16/0212
Rechtssatz: Können nur solche Interessenten Grundstückseigentum erwerben, die sich an das vom Bauunternehmer im wesentlichen vorgegebene Baukonzept binden, erscheint auch aus diesem Grund die Einbeziehun... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Nach der am 1. Februar 1977 beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (in der Folge: FA) eingelangten Abgabenerklärung habe die G...-Wohnungseigentumsgesellschaft m. b.H. (in der Folge: Verkäuferin) eine bestimmte in Wien XXII gelegene, aus einem Grundstück bestehende Liegenschaft (in der Folge: Grundstück) gekauft. Im Mai 1976 war ein von FN als Bauführer und Planverfasser sowie als Gesch... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §10;UStG 1972; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/16/0161
Besprechung in:
AnwBl 6/1992, S 486; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0132 E 26. Jänner 1989 RS 4 Stammrechtssatz Die Einbeziehung der USt in die Bemessungsgrundlage der GrESt ist nicht rechtswidrig (Hinweis E 26.1.19... mehr lesen...
Bei der beschwerdeführenden GmbH, die zum 31. März bilanziert, fand für die Zeit von 1982 bis 1986 eine Betriebsprüfung statt, bei der unter anderem folgende Feststellungen getroffen wurden: 1. BEURTEILUNG EINES "MASCHINENKAUFES" ALS SCHEINGESCHÄFT (TZ 10-12, 24, 25, 28-30 UND 32 DES BETRIEBSPRÜFUNGSBERICHTES): Der Beschwerdeführerin seien am 26. März 1984 von der Österreichischen Leasing Gesellschaft Maschinen mit einem Nettowert von S 12 Millionen in Rechnung gestellt worden... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;BAO §23;BAO §24 Abs1 litd;EStG 1972 §10;EStG 1972 §6;EStG 1972 §8;EStG 1972 §9; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1995/6, S 104-108;
SWK 1996, A 201 - 204;
Rechtssatz: Die Vertragsform des Sale-and-lease-back ist steuerlich grundsätzlich anzuerkennen. Daß zwischen Verkäufer und Rückmieter einerseits... mehr lesen...
In ihrer Berufung gegen den erklärungsgemäß ergangenen Gewerbesteuerbescheid für 1988 wandte die Beschwerdeführerin ein, § 10 Abs. 8 EStG 1988 stelle eine Gewinnermittlungsvorschrift dar und gelte daher auch für die Gewerbesteuer. Die belangte Behörde vertrat in der vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Berufungsentscheidung die Ansicht, die für das Streitjahr anzuwendende Bestimmung des Art. I Z. 3 BGBl. Nr. 405/1988 sei als Maßnahme der Einkommensermittlung anzusehen. Sie... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §10;EStG 1972 §18 Abs1 Z4;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §8;EStG 1988 §10 Abs8;EStG 1988 §2 Abs2 idF 1989/660;EStGNov 1988/405 Art1 Z3;
Rechtssatz: Ausf zur wörtlichen, historischen und teleologischen Interpretation des Verlustausgleichsverbotes iZm Verlusten, die durch die Inanspruchnahme von vorzeitiger Abschreibung und Investitionsfreibetrag entstehen. ... mehr lesen...
Mit den im Spruch: dieses Erkenntnisses näher bezeichneten Berufungsentscheidungen wies die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland (in der Folge: belangte Behörde) jeweils die Berufung des Erstbeschwerdeführers und dessen Ehegattin, der Zweitbeschwerdeführerin, gegen den jeweiligen Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (in der Folge: FA) je vom 12. Februar 1987, mit denen ihnen gegenüber jeweils für einen noch näher darzustellenden Er... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §10;UStG 1972; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/16/0095 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0132 E 26. Jänner 1989 RS 4 Stammrechtssatz Die Einbeziehung der USt in die Bemessungsgrundlage der GrESt ist nicht rechtswidrig (Hinweis E 26.1.1989, 88/16/0097). ... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatten die Beschwerdeführer mit Kaufvertrag vom 22. Juli 1982 je 48/4275 Anteile der Liegenschaft EZ 430, Parzelle 65/6, KG X, mit welchen Wohnungseigentum untrennbar verbunden ist, "samt allem faktischen und rechtlichem Zubehör nach Maßgabe des gegenwärtigen baulichen und wirtschaftlichen Zustandes" zu einem Barkaufpreis von 91.600 S erworben. Auf Grund der hierüber am 3. August 1982 erstatteten Abgabenerklärung hatte das Finanzamt fü... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §20;BAO §303 Abs4;B-VG Art130 Abs2;GrEStG 1955 §10;GrEStG 1955 §11; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/16/0165
Rechtssatz: Es liegt kein Ermessensfehler und keine sonstige Rechtswidrigkeit vor, wenn die Zweckmäßigkeit der verfügten... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Landwirt. Seit jeher zu seiner Landwirtschaft gehörige Holz- und Streunutzungsrechte an einer agrargemeinschaftlichen Liegenschaft (Teilwaldrecht) verkaufte er 1987 um S 390.000,--. Seine Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft für dieses Jahr ermittelte und erklärte er nach Durchschnittssätzen. Das Finanzamt unterzog daneben den Erlös aus dem erwähnten Verkauf der Einkommenbesteuerung im Rahmen der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, weil dieser Erlö... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: DurchschnittssatzV Gewinnermittlung 1987/033;EStG 1972 §10;EStG 1972 §12;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Erlöse aus dem Verkauf von Teilwaldrechten, die zum Anlagevermögen eines landwirtschaftlichen Betriebes gehören, sind von der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nicht erfaßt (Hinweis E 30.1.1990, 89/14/0143). Teilwaldrechte sind auch na... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Einkommensteuervorauszahlung für 1989 - Die Unverzinslichkeit entrichteter Abgabenbeträge stellt keinen unverhältnismäßigen Nachteil iSd § 30 Abs 2 VwGG dar. Dem Aufschiebungsantrag war daher nicht stattzugeben. Schlagworte Unverhältnismäßiger Nachteil ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Einkommensteuervorauszahlung für 1989 - Mit der Behauptung, die Bezahlung der nachgeforderten Einkommensteuervorauszahlung sei nur darauf zurückzuführen, daß die belBeh auf Grund eines Verfahrensmangels dem Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung nicht stattgegebe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §10;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6 Abs1 Z1;EStG 1972 §7 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990/351;
Rechtssatz: Es wird nur dann ein Mietrecht gegen Zahlung einer Leibrente erworben, wenn die Leibrente ungeachtet der Dauer des Mietverhältnisses auf Lebenszeit des Rentenberechtigten zu leisten ist. European Case ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag53 Wirtschaftsförderung92 Luftverkehr
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §10;EStG 1972 §8;InvestPrämG §2;LuftfahrtG 1958 §101;LuftfahrtG 1958 §116; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989/21, 384;
Rechtssatz: Verweist eine abgabenrechtliche Vorschrift bzgl eines bestimmten tatbestandsmäßigen Begriffes ausdrücklich auf and... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §10;UStG 1972; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 291;
Rechtssatz: Die Einbeziehung der USt in die Bemessungsgrundlage der GrESt ist nicht rechtswidrig (Hinweis E 26.1.1989, 88/16/0097). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988160132.X04 Im RIS seit 26... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §20;EStG 1972 §10;EStG 1972 §4 Abs2;
Rechtssatz: Wegen unterlassener Inanspruchnahme des Investitionsfreibetrages kommt keine Bilanzberichtigung iS des § 4 Abs 2 erster Satz EStG in Betracht, sondern allenfalls eine Bilanzänderung iS des zweiten Satzes der Gesetzesstelle, allerdings nur mit Zustimmung der Abgabenb... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §10;
Rechtssatz: Ausführungen darüber, daß ein bestimmter Erwerbsvorgang den Tatbestand des Erwerbes eines Betriebes (Teilbetriebes) erfüllt, wodurch die Inanspruchnahme des Investitionsfreibetrages ausgeschlossen ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1984140088.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §64 Abs1;EStG 1972 §10;EStG 1972 §9;
Rechtssatz: Investitionsrücklage und Investitionsfreibetrag sowie Abfertigungsrücklage gehören zum Wertbetrag eines Unternehmens. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986160018.X04 Im RIS seit 14.01.2002 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §10;
Rechtssatz: Wirtschaftsgüter, die unter Inanspruchnahme eines Investitionsfreibetrages angeschafft (hergestellt) wurden, müssen - bei sonstiger Nachversteuerung des Investitionsfreibetrages - fünf Jahre hindurch im Betriebsvermögen verbleiben. Der in das Jahr der Anschaffung (Herstellung) fallende Zeitraum ist dabei zusätzlich zu den fünf folgende... mehr lesen...