Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §5 Abs3 Z2KVG 1934 §7 Abs1 Z1 GrEStG 1987 § 5 heute GrEStG 1987 § 5 gültig ab 17.07.1987 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ro 2020/16/0025 E 24.02.2021Ro 2020/16/0026... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §14 Abs2 GrEStG 1987 §5 Abs3 Z2 BewG 1955 § 14 heute BewG 1955 § 14 gültig ab 21.08.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2003 BewG 1955 § 14 gültig von 28.05.1971 bis 20.08.2003 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 172... mehr lesen...
Beiden Beschwerdefällen liegt der unstrittige Sachverhalt, der sich auch aus dem vorgelegten Verwaltungsakt ergibt, zugrunde, wonach ursprünglich den erst- und zweitbeschwerdeführenden Parteien gehörige Liegenschaften samt Gebäude im Wege einer Hausverlosung ins Eigentum der Drittbeschwerdeführerin übertragen wurden. Gegenstand der Hausverlosung waren zwei Grundstücke des Erstbeschwerdeführers mit insgesamt 1.862 m2 und ein Grundstück der Zweitbeschwerdeführerin mit 849 m2. Im Interne... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §5 Abs3 Z2; GrEStG 1987 § 5 heute GrEStG 1987 § 5 gültig ab 17.07.1987 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2012/16/0160
Rechtssatz: Erbringt ein Dritt... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §5 Abs3 Z2;VwRallg; GrEStG 1987 § 5 heute GrEStG 1987 § 5 gültig ab 17.07.1987 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2009/16/0055
2009/16/0056
2009/16/0060
2009/16/... mehr lesen...
Der Vater des Beschwerdeführers Dipl.-Ing. H und die Mutter des Beschwerdeführers, E, errichteten mit dem Beschwerdeführer sowie mit seinen Geschwistern Silvia W., Irene G.-W. und Dipl.- Ing. Dr. Michael W. am 20. Dezember 2000 einen als "Übergabs-, Schenkungs- und Pflichtteilsverzichtsvertrag" bezeichneten Notariatsakt mit - auszugsweise - folgendem Inhalt: "Zweitens: Übergabsvereinbarung Diplom-Ingenieur H - im Folgenden Übergeber genannt - übergibt hiemit teils entg... mehr lesen...
Der Vater des Beschwerdeführers Dipl.-Ing. H und die Mutter des Beschwerdeführers, E, errichteten mit dem Beschwerdeführer sowie mit seinen Geschwistern Silvia W., Irene G.-W. und Dipl.- Ing. Dr. Michael W. am 20. Dezember 2000 einen als "Übergabs-, Schenkungs- und Pflichtteilsverzichtsvertrag" bezeichneten Notariatsakt mit - auszugsweise - folgendem Inhalt: "Zweitens: Übergabsvereinbarung Diplom-Ingenieur H - im Folgenden Übergeber genannt - übergibt hiemit teils entg... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §551;ABGB §762;GrEStG 1987 §5 Abs3 Z1;
Rechtssatz: Das in §§ 762 ff ABGB verankerte Pflichtteilsrecht (Noterbrecht) ist ein Kompromiss zwischen dem Prinzip der Familienerbfolge und der Testierfreiheit (Privatautonomie) des Erblassers. Durch das Pflichtteilsrecht wird die Privatautonomie des Erblassers eingeschränkt. Nach dem Wor... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §5 Abs3 Z1;
Rechtssatz: Leistungen des Erwerbers an einen Dritten sind insbesondere dann in den Bereich der Gegenleistung einzubeziehen, wenn sie den Veräußerer von einer ihn treffenden Verpflichtung befreien (Hinweis E 21.11.1985, 84/16/0093). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:2002160123.X03 Im RI... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §5 Abs3 Z1;
Rechtssatz: Leistungen des Erwerbers an einen Dritten sind insbesondere dann in den Bereich der Gegenleistung einzubeziehen, wenn sie den Veräußerer von einer ihn treffenden Verpflichtung befreien (Hinweis E 21.11.1985, 84/16/0093). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:2002160123.X03 Im RI... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §551;ABGB §762;GrEStG 1987 §5 Abs3 Z1;
Rechtssatz: Das in §§ 762 ff ABGB verankerte Pflichtteilsrecht (Noterbrecht) ist ein Kompromiss zwischen dem Prinzip der Familienerbfolge und der Testierfreiheit (Privatautonomie) des Erblassers. Durch das Pflichtteilsrecht wird die Privatautonomie des Erblassers eingeschränkt. Nach dem Wor... mehr lesen...