RS Vwgh 2003/2/20 2002/16/0123

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.02.2003
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987 §5 Abs3 Z1;

Rechtssatz

Leistungen des Erwerbers an einen Dritten sind insbesondere dann in den Bereich der Gegenleistung einzubeziehen, wenn sie den Veräußerer von einer ihn treffenden Verpflichtung befreien (Hinweis E 21.11.1985, 84/16/0093).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002160123.X03

Im RIS seit

05.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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