RS Vwgh 2003/2/20 2002/16/0123

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Veröffentlicht am 20.02.2003
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §551;
ABGB §762;
GrEStG 1987 §5 Abs3 Z1;

Rechtssatz

Das in §§ 762 ff ABGB verankerte Pflichtteilsrecht (Noterbrecht) ist ein Kompromiss zwischen dem Prinzip der Familienerbfolge und der Testierfreiheit (Privatautonomie) des Erblassers. Durch das Pflichtteilsrecht wird die Privatautonomie des Erblassers eingeschränkt. Nach dem Wortlaut des § 762 ABGB muss der Erblasser die dort genannten pflichtteilsberechtigten Personen bedenken. Aus diesem Grund wird in einem Pflichtteilsverzicht (gegen Abfindung) ein entgeltlicher Vertrag zwischen dem Erblasser und dem auf sein Noterbrecht Verzichtenden gesehen, weil dadurch die Testierfreiheit des Erblassers vergrößert wird (Hinweis OGH 29. Oktober 1992, 2 Ob 527/92).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002160123.X01

Im RIS seit

05.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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