Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §361;GrEStG 1955 §11 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH fehlt es mehreren späteren Erwerbern an der Bauherreneigenschaft immer schon dann, wenn im Zeitpunkt der maßgeblichen Beschlußfassungen noch nicht alle Interessenten Miteigentümer waren (Hinweis E 30.5.1994, 93/16/0095, 93/16/0096); bloße Intere... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erwarb mit Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag vom 13. Dezember 1991 (nebst vier weiteren Käufern) von der O Gesellschaft m.b.H. 118/714 Anteile an der Liegenschaft EZ 971 Grundbuch X mit Wohnungseigentum an der Top W4. Die Einverleibung wurde vom Bezirksgericht Salzburg am 3. September 1992 vollzogen. Auf Grund der vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Salzburg (im folgenden kurz: Finanzamt) ausgestellten Unbedenklichkeitsbescheinigung vom 13. April... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erwarb mit Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag vom 13. Dezember 1991 (nebst vier weiteren Käufern) von der O Gesellschaft m.b.H. 118/714 Anteile an der Liegenschaft EZ 971 Grundbuch X mit Wohnungseigentum an der Top W4. Die Einverleibung wurde vom Bezirksgericht Salzburg am 3. September 1992 vollzogen. Auf Grund der vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Salzburg (im folgenden kurz: Finanzamt) ausgestellten Unbedenklichkeitsbescheinigung vom 13. April... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren32/06 Verkehrsteuern
Norm: GGG 1984 §26 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/16/0089
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH sind alle Aufwendungen eines Käufers, der an ein vorgegebenes bestimmtes Objekt gebunden ist, in die grunderwerbsteuerlich relevante Gegenleistung einzu... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren32/06 Verkehrsteuern
Norm: GGG 1984 §26 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/16/0089
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH sind alle Aufwendungen eines Käufers, der an ein vorgegebenes bestimmtes Objekt gebunden ist, in die grunderwerbsteuerlich relevante Gegenleistung einzu... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin gemeinsam, die Drittbeschwerdeführerin und der Viertbeschwerdeführer gemeinsam sowie der Fünftbeschwerdeführer haben von der F-GesmbH (im folgenden: GesmbH) jeweils ein Fertigteilhaus zu einem Fixpreis gekauft. Weiters haben sie jeweils danach von der F-GesmbH & Co KG (im folgenden: KG) Grundparzellen aus der der KG gehörigen Liegenschaft EZ xy, KG M ("Wohnprojekt Obere F") erworben. Strittig ist zwischen den Parteien des ve... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin gemeinsam, die Drittbeschwerdeführerin und der Viertbeschwerdeführer gemeinsam sowie der Fünftbeschwerdeführer haben von der F-GesmbH (im folgenden: GesmbH) jeweils ein Fertigteilhaus zu einem Fixpreis gekauft. Weiters haben sie jeweils danach von der F-GesmbH & Co KG (im folgenden: KG) Grundparzellen aus der der KG gehörigen Liegenschaft EZ xy, KG M ("Wohnprojekt Obere F") erworben. Strittig ist zwischen den Parteien des ve... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1 impl;GrEStG 1955 §10 Abs1 impl;GrEStG 1955 §11 Abs1 Z1 impl;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/16/0117
95/16/0118
95/16/0119
95/16/0120 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/30 92/16/0144 1
(hier: GrEStG 1987 anzuwenden) Stam... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1 impl;GrEStG 1955 §10 Abs1 impl;GrEStG 1955 §11 Abs1 Z1 impl;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/16/0117
95/16/0118
95/16/0119
95/16/0120 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/30 92/16/0144 1
(hier: GrEStG 1987 anzuwenden) Stam... mehr lesen...
Mit einer am 23. Dezember 1988 beim Finanzamt eingelangten Abgabenerklärung wurde ein zwischen Dipl. Ing. St. als Verkäufer und den beiden Beschwerdeführern, einem Ehepaar, als Käufer der Kauf je einer Liegenschaftshälfte einer in der Katastralgemeinde H. gelegenen Liegenschaft angezeigt. In der der Abgabenerklärung angeschlossenen Kaufvertragsurkunde vom 20. Dezember 1988 wurde als Kaufpreis der Betrag von S 3,450.000,-- angegeben. Mit Bescheiden vom 27. Dezember 1988 schrieb das... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 15. Dezember 1987 verkaufte der "Tiroler Verein der Freunde des Wohnungseigentums" der beschwerdeführenden W-GesmbH 45 Eigentumswohnungen, zum Teil mit Autoabstellplätzen. Im Punkte III wurde als Kaufpreis ein barer Betrag von S 900.000,-- vereinbart. Die Punkte IV und V dieses Kaufvertages lauten wie folgt: "Die Übergabe und Übernahme der Kaufliegenschaften erfolgt so, wie sie die Verkäuferin bisher selbst besessen und benützt hat bzw. zu besitzen und benützen ber... mehr lesen...
Mit einer am 23. Dezember 1988 beim Finanzamt eingelangten Abgabenerklärung wurde ein zwischen Dipl. Ing. St. als Verkäufer und den beiden Beschwerdeführern, einem Ehepaar, als Käufer der Kauf je einer Liegenschaftshälfte einer in der Katastralgemeinde H. gelegenen Liegenschaft angezeigt. In der der Abgabenerklärung angeschlossenen Kaufvertragsurkunde vom 20. Dezember 1988 wurde als Kaufpreis der Betrag von S 3,450.000,-- angegeben. Mit Bescheiden vom 27. Dezember 1988 schrieb das... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 15. Dezember 1987 verkaufte der "Tiroler Verein der Freunde des Wohnungseigentums" der beschwerdeführenden W-GesmbH 45 Eigentumswohnungen, zum Teil mit Autoabstellplätzen. Im Punkte III wurde als Kaufpreis ein barer Betrag von S 900.000,-- vereinbart. Die Punkte IV und V dieses Kaufvertages lauten wie folgt: "Die Übergabe und Übernahme der Kaufliegenschaften erfolgt so, wie sie die Verkäuferin bisher selbst besessen und benützt hat bzw. zu besitzen und benützen ber... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1053;ABGB §555;ABGB §889;ABGB §914;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/16/0289
Rechtssatz: Bei einer Mehrheit von Erwerbern ist unter sinngemäßer Anwendung von § 555 ABGB, § 899 ABGB und § 914 ABGB ein Erwerb zu gleic... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1096;ABGB §1104;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in AnwBl 1997/6, S 421-422;
Rechtssatz: Ausf zum Begriff der "vorbehaltenen Nutzungen" iSd § 5 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 sowie zur Überbindung von Pflichten aus einem Bestandvertrag. (Hier: Da hinsichtlich von im Vertragszeitpunkt noc... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1053;ABGB §555;ABGB §889;ABGB §914;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/16/0289
Rechtssatz: Bei einer Mehrheit von Erwerbern ist unter sinngemäßer Anwendung von § 555 ABGB, § 899 ABGB und § 914 ABGB ein Erwerb zu gleic... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1096;ABGB §1104;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in AnwBl 1997/6, S 421-422;
Rechtssatz: Ausf zum Begriff der "vorbehaltenen Nutzungen" iSd § 5 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 sowie zur Überbindung von Pflichten aus einem Bestandvertrag. (Hier: Da hinsichtlich von im Vertragszeitpunkt noc... mehr lesen...
Aus dem Inhalt der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin und die P. GmbH & Co KG beantragten am 6. Oktober 1995 beim Bezirksgericht Linz-Land in der neueröffneten EZ 1961 des Grundbuchs X die Einverleibung des Baurechts an der EZ 1411 bis 31. Mai 2020 für die Beschwerdeführerin. Auf der Grundlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern wurde ... mehr lesen...
Aus dem Inhalt der Beschwerde, dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid und verschiedenen weiteren Beilagen der Beschwerde ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt, war zu einem Zwölftel an mehreren im Familienbesitz befindlichen Liegenschaften, gelegen in den Katastralgemeinden F, H und W im Ausmaß von ca. 195 ha beteiligt. Drei weitere Personen waren zu je 1/4 und zwei Personen zu je 1/12 an den Liegenschaften beteiligt. Nach der Sachverhal... mehr lesen...
Aus dem Inhalt der Beschwerde, dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid und verschiedenen weiteren Beilagen der Beschwerde ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt, war zu einem Zwölftel an mehreren im Familienbesitz befindlichen Liegenschaften, gelegen in den Katastralgemeinden F, H und W im Ausmaß von ca. 195 ha beteiligt. Drei weitere Personen waren zu je 1/4 und zwei Personen zu je 1/12 an den Liegenschaften beteiligt. Nach der Sachverhal... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §6 Abs1;GrEStG 1987 §3 Abs2;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z2;GrEStG 1987 §9 Z4;
Rechtssatz: Bei einem Tausch von Anteilen an Grundstücken bei den jeweiligen Tauschpartnern liegen jeweils zwei der Grunderwerbsteuer unterliegende Erwerbsvorgänge vor. Bei diesen Vorgängen sind gem § 9 Z 4 GrEStG 1987 jeweils alle am Erwerbsvorgang beteiligten P... mehr lesen...
Index: 20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BauRG 1912 §1 Abs1;BauRG 1912 §3 idF 1990/258;BauRG 1912 §5 Abs1;BewG 1955 §15 Abs1;GrEStG 1987 §1 Abs2;GrEStG 1987 §2 Abs2 Z1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Einräumung eines Baurechts - hier auf 25 Jahre - i... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §6 Abs1;GrEStG 1987 §3 Abs2;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z2;GrEStG 1987 §9 Z4;
Rechtssatz: Bei einem Tausch von Anteilen an Grundstücken bei den jeweiligen Tauschpartnern liegen jeweils zwei der Grunderwerbsteuer unterliegende Erwerbsvorgänge vor. Bei diesen Vorgängen sind gem § 9 Z 4 GrEStG 1987 jeweils alle am Erwerbsvorgang beteiligten P... mehr lesen...
Dr. Helmut H war Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 523 Grundbuch Dornbach, Grundstück Nr. 376/1, 377, 378 und 379, mit der Grundstücksadresse W. Er faßte den Entschluß, aus diesem Grundstück durch Um- bzw. Zu- und Neubau des dort befindlichen Altbaues eine Ertragsimmobilie zu schaffen, die langfristige Mieteinnahmen versprach, und war aus Finanzierungsgründen daran interessiert, Dritte als Investoren für das Projekt zu gewinnen. Zu Beginn des Jahres 1988 beauftragte er die I Ge... mehr lesen...
Dr. Helmut H war Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 523 Grundbuch Dornbach, Grundstück Nr. 376/1, 377, 378 und 379, mit der Grundstücksadresse W. Er faßte den Entschluß, aus diesem Grundstück durch Um- bzw. Zu- und Neubau des dort befindlichen Altbaues eine Ertragsimmobilie zu schaffen, die langfristige Mieteinnahmen versprach, und war aus Finanzierungsgründen daran interessiert, Dritte als Investoren für das Projekt zu gewinnen. Zu Beginn des Jahres 1988 beauftragte er die I Ge... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/16/0019
95/16/0022
95/16/0023
95/16/0025
95/16/0040
95/16/0024
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/16/0026 E 28. März 1996
95/16/0027 E 28. März 1996
95/16/0028 E 28. März 1996
95/16/0029 E 28. März 1996
95/16/0030 E 28. März 1996
95/16/0032 E 28. März 1996
95/16/0033 E 28. März 1996
95/16/0034 E 28.... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/16/0019
95/16/0022
95/16/0023
95/16/0025
95/16/0040
95/16/0024
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/16/0026 E 28. März 1996
95/16/0027 E 28. März 1996
95/16/0028 E 28. März 1996
95/16/0029 E 28. März 1996
95/16/0030 E 28. März 1996
95/16/0032 E 28. März 1996
95/16/0033 E 28. März 1996
95/16/0034 E 28.... mehr lesen...
Am 26. April 1994 schlossen die beiden Beschwerdeführer, die zu diesem Zeitpunkt noch miteinander verheiratet waren, eine Vereinbarung ab, die auszugsweise folgenden Wortlaut hat: "I. Präambel Frau G. hat mit Übergabsvertrag vom 6.10.1987 von Herrn G. Anteile an der Liegenschaft EZ n1, Grundbuch , Bezirksgericht Döbling, Wohnungseigentum, bestehend aus den Grundstücken 214/19 Baufläche und 215/21 Baufläche, Grundstücksadresse ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH schloß am 4. Juli 1991 mit Dipl. Ing. Harald W. einen Vertrag ab, der auszugsweise lautet: " P R Ä A M B E L I. 1.) Die Firma Z. Gesellschaft mbH (Beschwerdeführerin) ist Eigentümerin nachstehender Liegenschaften: EZ 391, KG K, Gst. Nr. 375/1 Anteil 1/1 EZ 326, KG K, Gst. Nr. 376/5, 376/7, 376/11 Anteil 1/1 EZ 383, KG K, Gst. Nr. 376/10 Anteil 1/2 Dipl. Ing. Harald W. ist ... mehr lesen...
Am 26. April 1994 schlossen die beiden Beschwerdeführer, die zu diesem Zeitpunkt noch miteinander verheiratet waren, eine Vereinbarung ab, die auszugsweise folgenden Wortlaut hat: "I. Präambel Frau G. hat mit Übergabsvertrag vom 6.10.1987 von Herrn G. Anteile an der Liegenschaft EZ n1, Grundbuch , Bezirksgericht Döbling, Wohnungseigentum, bestehend aus den Grundstücken 214/19 Baufläche und 215/21 Baufläche, Grundstücksadresse ... mehr lesen...