Aus dem Inhalt der Beschwerde, dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid und verschiedenen weiteren Beilagen der Beschwerde ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt, war zu einem Zwölftel an mehreren im Familienbesitz befindlichen Liegenschaften, gelegen in den Katastralgemeinden F, H und W im Ausmaß von ca. 195 ha beteiligt. Drei weitere Personen waren zu je 1/4 und zwei Personen zu je 1/12 an den Liegenschaften beteiligt. Nach der Sachverhal... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §6 Abs1;GrEStG 1987 §3 Abs2;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z2;GrEStG 1987 §9 Z4;
Rechtssatz: Bei einem Tausch von Anteilen an Grundstücken bei den jeweiligen Tauschpartnern liegen jeweils zwei der Grunderwerbsteuer unterliegende Erwerbsvorgänge vor. Bei diesen Vorgängen sind gem § 9 Z 4 GrEStG 1987 jeweils alle am Erwerbsvorgang beteiligten P... mehr lesen...
Index: 20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BauRG 1912 §1 Abs1;BauRG 1912 §3 idF 1990/258;BauRG 1912 §5 Abs1;BewG 1955 §15 Abs1;GrEStG 1987 §1 Abs2;GrEStG 1987 §2 Abs2 Z1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Einräumung eines Baurechts - hier auf 25 Jahre - i... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §6 Abs1;GrEStG 1987 §3 Abs2;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z2;GrEStG 1987 §9 Z4;
Rechtssatz: Bei einem Tausch von Anteilen an Grundstücken bei den jeweiligen Tauschpartnern liegen jeweils zwei der Grunderwerbsteuer unterliegende Erwerbsvorgänge vor. Bei diesen Vorgängen sind gem § 9 Z 4 GrEStG 1987 jeweils alle am Erwerbsvorgang beteiligten P... mehr lesen...
Dr. Helmut H war Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 523 Grundbuch Dornbach, Grundstück Nr. 376/1, 377, 378 und 379, mit der Grundstücksadresse W. Er faßte den Entschluß, aus diesem Grundstück durch Um- bzw. Zu- und Neubau des dort befindlichen Altbaues eine Ertragsimmobilie zu schaffen, die langfristige Mieteinnahmen versprach, und war aus Finanzierungsgründen daran interessiert, Dritte als Investoren für das Projekt zu gewinnen. Zu Beginn des Jahres 1988 beauftragte er die I Ge... mehr lesen...
Dr. Helmut H war Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 523 Grundbuch Dornbach, Grundstück Nr. 376/1, 377, 378 und 379, mit der Grundstücksadresse W. Er faßte den Entschluß, aus diesem Grundstück durch Um- bzw. Zu- und Neubau des dort befindlichen Altbaues eine Ertragsimmobilie zu schaffen, die langfristige Mieteinnahmen versprach, und war aus Finanzierungsgründen daran interessiert, Dritte als Investoren für das Projekt zu gewinnen. Zu Beginn des Jahres 1988 beauftragte er die I Ge... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/16/0019
95/16/0022
95/16/0023
95/16/0025
95/16/0040
95/16/0024
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/16/0026 E 28. März 1996
95/16/0027 E 28. März 1996
95/16/0028 E 28. März 1996
95/16/0029 E 28. März 1996
95/16/0030 E 28. März 1996
95/16/0032 E 28. März 1996
95/16/0033 E 28. März 1996
95/16/0034 E 28.... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/16/0019
95/16/0022
95/16/0023
95/16/0025
95/16/0040
95/16/0024
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/16/0026 E 28. März 1996
95/16/0027 E 28. März 1996
95/16/0028 E 28. März 1996
95/16/0029 E 28. März 1996
95/16/0030 E 28. März 1996
95/16/0032 E 28. März 1996
95/16/0033 E 28. März 1996
95/16/0034 E 28.... mehr lesen...
Am 26. April 1994 schlossen die beiden Beschwerdeführer, die zu diesem Zeitpunkt noch miteinander verheiratet waren, eine Vereinbarung ab, die auszugsweise folgenden Wortlaut hat: "I. Präambel Frau G. hat mit Übergabsvertrag vom 6.10.1987 von Herrn G. Anteile an der Liegenschaft EZ n1, Grundbuch , Bezirksgericht Döbling, Wohnungseigentum, bestehend aus den Grundstücken 214/19 Baufläche und 215/21 Baufläche, Grundstücksadresse ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH schloß am 4. Juli 1991 mit Dipl. Ing. Harald W. einen Vertrag ab, der auszugsweise lautet: " P R Ä A M B E L I. 1.) Die Firma Z. Gesellschaft mbH (Beschwerdeführerin) ist Eigentümerin nachstehender Liegenschaften: EZ 391, KG K, Gst. Nr. 375/1 Anteil 1/1 EZ 326, KG K, Gst. Nr. 376/5, 376/7, 376/11 Anteil 1/1 EZ 383, KG K, Gst. Nr. 376/10 Anteil 1/2 Dipl. Ing. Harald W. ist ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Die Auffassung, als Bemessungsgrundlage seien die "übernommenen Grundstücke" heranzuziehen, ist im Hinblick auf die Bestimmung des § 5 Abs 1 Z 2 GrEStG 1987, wonach die Gegenleistung bei einem Tausch die Tauschleistung des anderen Vertragsteiles einschließlich einer vereinbarten zusät... mehr lesen...
Am 26. April 1994 schlossen die beiden Beschwerdeführer, die zu diesem Zeitpunkt noch miteinander verheiratet waren, eine Vereinbarung ab, die auszugsweise folgenden Wortlaut hat: "I. Präambel Frau G. hat mit Übergabsvertrag vom 6.10.1987 von Herrn G. Anteile an der Liegenschaft EZ n1, Grundbuch , Bezirksgericht Döbling, Wohnungseigentum, bestehend aus den Grundstücken 214/19 Baufläche und 215/21 Baufläche, Grundstücksadresse ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Die Auffassung, als Bemessungsgrundlage seien die "übernommenen Grundstücke" heranzuziehen, ist im Hinblick auf die Bestimmung des § 5 Abs 1 Z 2 GrEStG 1987, wonach die Gegenleistung bei einem Tausch die Tauschleistung des anderen Vertragsteiles einschließlich einer vereinbarten zusät... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/02 Familienrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1045;EheG §81;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/16/0188
Rechtssatz: Es kann kein Zweifel bestehen, daß der Wert der Gegenleistung, nämlich der Wert der hingegebenen Liegenschaf... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH schloß am 4. Juli 1991 mit Dipl. Ing. Harald W. einen Vertrag ab, der auszugsweise lautet: " P R Ä A M B E L I. 1.) Die Firma Z. Gesellschaft mbH (Beschwerdeführerin) ist Eigentümerin nachstehender Liegenschaften: EZ 391, KG K, Gst. Nr. 375/1 Anteil 1/1 EZ 326, KG K, Gst. Nr. 376/5, 376/7, 376/11 Anteil 1/1 EZ 383, KG K, Gst. Nr. 376/10 Anteil 1/2 Dipl. Ing. Harald W. ist ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/02 Familienrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1045;EheG §81;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/16/0188
Rechtssatz: Es kann kein Zweifel bestehen, daß der Wert der Gegenleistung, nämlich der Wert der hingegebenen Liegenschaf... mehr lesen...
Der den Gegenstand der Abgabenerklärung gemäß § 10 GrEStG 1987 bildende Kaufvertrag hat auszugsweise folgenden Inhalt: "KAUFVERTRAG abgeschlossen zwischen 1) A Wohnungseigentumsgesellschaft m.b.H. ... im nachfolgenden kurz "verkaufende Partei" genannt und 2) (Beschwerdeführer und seine Gattin M.B.) im nachfolgenden kurz "kaufende Partei" genannt wie folgt: "I. BESTAND: Die verkaufende Partei ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ. 3470 Grundbuch K,... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, den mit der Beschwerde vorgelegten Unterlagen und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit Kaufvertrag vom 31. Dezember 1992 erwarb die Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin von der Firma "A GesmbH" mehrere Liegenschaften. Punkt VII. dieses Vertrages lautete: "Der Kaufpreis beträgt S 150.000.000,-- (Schilling einhundertfünfzigmillionen) und ist bei Vorliegen des von der Verkäuferin beglaubigt unterfertigten, verbücherungsfähigen ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Bei der Frage, ob zwei Verträge (Kaufvertrag betreffend ein Grundstück; Werkvertrag betreffend die Errichtung eines Hauses auf diesem Grundstück) im Grunde des § 21 BAO eine wirtschaftliche Einheit bilden, ist im vorliegenden Fall angesichts des u... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, den mit der Beschwerde vorgelegten Unterlagen und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit Kaufvertrag vom 31. Dezember 1992 erwarb die Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin von der Firma "A GesmbH" mehrere Liegenschaften. Punkt VII. dieses Vertrages lautete: "Der Kaufpreis beträgt S 150.000.000,-- (Schilling einhundertfünfzigmillionen) und ist bei Vorliegen des von der Verkäuferin beglaubigt unterfertigten, verbücherungsfähigen ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Bei der Frage, ob zwei Verträge (Kaufvertrag betreffend ein Grundstück; Werkvertrag betreffend die Errichtung eines Hauses auf diesem Grundstück) im Grunde des § 21 BAO eine wirtschaftliche Einheit bilden, ist im vorliegenden Fall angesichts des u... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Gegenleistung ist die Summe dessen, was der Käufer an wirtschaftlichen Werten dagegen zu leisten verspricht, daß er das Grundstück erhält; also jede nur denkbare Leistung, die vom Käufer für den Erwerb des Grundstückes versprochen wird, oder, mit anderen Worten, alles, was der Käufer einsetzen muß, das Grun... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §10 Abs1;GrEStG 1955 §11 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/30 92/16/0144 1
(hier: GrEStG 1987) Stammrechtssatz Alles ist Gegenleistung, was der Erwerber über den Kaufpreis für das unbebaute Grundstück hinaus aufwenden muß. Erbringt ein Käufer im Hinblick a... mehr lesen...
Der den Gegenstand der Abgabenerklärung gemäß § 10 GrEStG 1987 bildende Kaufvertrag hat auszugsweise folgenden Inhalt: "KAUFVERTRAG abgeschlossen zwischen 1) A Wohnungseigentumsgesellschaft m.b.H. ... im nachfolgenden kurz "verkaufende Partei" genannt und 2) (Beschwerdeführer und seine Gattin M.B.) im nachfolgenden kurz "kaufende Partei" genannt wie folgt: "I. BESTAND: Die verkaufende Partei ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ. 3470 Grundbuch K,... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Gegenleistung ist die Summe dessen, was der Käufer an wirtschaftlichen Werten dagegen zu leisten verspricht, daß er das Grundstück erhält; also jede nur denkbare Leistung, die vom Käufer für den Erwerb des Grundstückes versprochen wird, oder, mit anderen Worten, alles, was der Käufer einsetzen muß, das Grun... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §10 Abs1;GrEStG 1955 §11 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/30 92/16/0144 1
(hier: GrEStG 1987) Stammrechtssatz Alles ist Gegenleistung, was der Erwerber über den Kaufpreis für das unbebaute Grundstück hinaus aufwenden muß. Erbringt ein Käufer im Hinblick a... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, dem ihr angeschlossenen "Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag" vom 4. Jänner 1995 und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem genannten Kaufvertrag erwarb der Beschwerdeführer von der I. GmbH 121/1111 Anteile der Liegenschaft EZ 2835 Grundbuch I. In der Vertragsurkunde ist auszugsweise ausgeführt: "III. Der zwischen den Vertragsparteien einvernehmlich festgesetzte Kaufpreis beträgt pauschal ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, dem ihr angeschlossenen "Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag" vom 4. Jänner 1995 und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem genannten Kaufvertrag erwarb der Beschwerdeführer von der I. GmbH 121/1111 Anteile der Liegenschaft EZ 2835 Grundbuch I. In der Vertragsurkunde ist auszugsweise ausgeführt: "III. Der zwischen den Vertragsparteien einvernehmlich festgesetzte Kaufpreis beträgt pauschal ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §914;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/04/28 93/16/0122 2 Stammrechtssatz Ist der Inhalt eines Kaufvertrages der Erwerb eines Anteiles an einem Grundstück, auf dem der Verkäufer ein Wohnhaus schaffen sollte, dann entspricht es dem Gesetz, der Bemessungsrundlage auch die ante... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §914;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/04/28 93/16/0122 2 Stammrechtssatz Ist der Inhalt eines Kaufvertrages der Erwerb eines Anteiles an einem Grundstück, auf dem der Verkäufer ein Wohnhaus schaffen sollte, dann entspricht es dem Gesetz, der Bemessungsrundlage auch die ante... mehr lesen...