RS Vwgh 1996/8/20 96/16/0133

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Veröffentlicht am 20.08.1996
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

BAO §6 Abs1;
GrEStG 1987 §3 Abs2;
GrEStG 1987 §5 Abs1 Z2;
GrEStG 1987 §9 Z4;

Rechtssatz

Bei einem Tausch von Anteilen an Grundstücken bei den jeweiligen Tauschpartnern liegen jeweils zwei der Grunderwerbsteuer unterliegende Erwerbsvorgänge vor. Bei diesen Vorgängen sind gem § 9 Z 4 GrEStG 1987 jeweils alle am Erwerbsvorgang beteiligten Personen Steuerschuldner. Der Abgabenpflichtige schuldete daher nicht nur die Steuer für seinen Erwerb von Grundstücksteilen, sondern auch für den Erwerb der anderen Miteigentümer, wobei iSd § 6 Abs 1 BAO vom Vorliegen eines Gesamtschuldverhältnisses auszugehen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996160133.X02

Im RIS seit

29.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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