Mit Notariatsakt vom 4. Oktober 1982 verkauften B und G die ihnen zu gleichen Teilen als Testamentserben nach dem am 18. September 1982 verstorbenen I angefallene, von ihnen noch nicht angetretene und nicht inventarisierte Erbschaft um den Preis von je S 1,000.000,-- an die Beschwerdeführerin. Die Vertragsparteien stellten einvernehmlich fest, daß die Verbindlichkeiten der Verlassenschaft, insbesondere im Hinblick auf die umfangreiche geschäftliche Tätigkeit des Erblassers, derzeit ni... mehr lesen...