Entscheidungen zu § 9 Abs. 7 VStG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 121-127 von 127

TE Vwgh Erkenntnis 1994/10/21 94/11/0261

Aus der Beschwerde und den ihr angeschlossenen Unterlagen ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer wurde mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land vom 17. November 1992 schuldig erkannt, er habe es als vertretungsbefugtes Organ einer näher genannten Gesellschaft m.b.H. verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten, daß 21 namentlich genannte Arbeitnehmer dieser Gesellschaft an kalendermäßig bestimmten Tagen im Mai 1992 länger als zehn Stunden täglich beschäf... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.10.1994

RS Vwgh 1994/10/21 94/11/0261

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs7;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Haftung juristischer Personen für die gem § 9 VStG über ihre Organe verhängten Geldstrafen ist im § 9 Abs 7 VStG geregelt. Zu ihrer Konkretisierung im Einzelfall bedarf es keines gesonderten bescheidmäßigen Abspruches; sie tritt vielmehr als gesetzliche Folge einer auf § 9 VStG gestützten Bestrafung ein.... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.1994

TE Vwgh Beschluss 1993/9/23 93/09/0395

Auf Grund der Beschwerde und der mit dieser vorgelegten angefochtenen Bescheide geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Über den Erstbeschwerdeführer wurden als handelsrechtlichem Geschäftsführer der zweitbeschwerdeführenden Partei wegen Verstöße gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz mit Straferkenntnis des Magistrates Graz vom 1. März 1993, GZ.: A 4-St 694/1992/1/303, bzw. ebenfalls vom 1. März 1993, GZ.: A 4-St 876/1992/1/303, entsprechende Geldstrafen v... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 23.09.1993

RS Vwgh 1993/9/23 93/09/0395

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs3;VStG §24;VStG §32 Abs1;VStG §9 Abs1;VStG §9 Abs7;VStG §9;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/09/0396 Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung): 99/09/0002 E VS 21. November 2000 VwSlg 15527 A/2000 RS 2; (RIS: abwh)
Rechtssatz: Gemä... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.09.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1990/4/26 88/06/0232

Der Beschwerdeführerin wurde mit Strafverfügung des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 1. Oktober 1987 zur Last gelegt, sie habe als das gemäß § 9 VStG 1950 zur Vertretung nach außen berufene Organ des Vereines "A" zu verantworten, daß am 21. September 1987 an der Wand des linken Abganges der Staatsbrückenunterführung in Salzburg vier Plakate und an den Kulturkästen am linken Abgang des Z in Salzburg ein Plakat mit der Aufschrift "XYZ ....." ohne jede Genehmigung angebra... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.04.1990

RS Vwgh 1990/4/26 88/06/0232

Index: L80405 Altstadterhaltung Ortsbildschutz SalzburgL82000 Bauordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauRallg;OrtsbildschutzG Slbg 1975 §28 Abs1 litb idF 1986/076 ;OrtsbildschutzG Slbg 1975 §4 Abs1;OrtsbildschutzG Slbg 1975 §4 Abs2;OrtsbildschutzG Slbg 1975 §4;OrtsbildschutzG Slbg 1975 §5;VStG §9 Abs7;
Rechtssatz: Die in § 4 Abs 1 und 2 Slbg OrtsbildschutzG iVm § 28 Abs 1 lit b Slbg OrtsbildschutzG idF LGBl 19... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.04.1990

RS Vwgh 1988/3/23 87/03/0055

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19;VStG §9 Abs1;VStG §9 Abs7;
Rechtssatz: Wird einem zur Vertretung nach außen berufenen Organ einer GmbH eine Verwaltungsübertretung angelastet, so sind bei der Strafbemessung die Einkommensverhältnisse, Vermögensverhältnisse und Familienverhältnisse dieses Organs zu berücksichtigen und nicht die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der GmbH, weil die Haftungsbestimmung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.03.1988

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