Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer - in Bestätigung des Straferkenntnisses der BH Hallein - vorgeworfen, er habe es "als gemäß § 9 VStG für das Inverkehrsetzen von Fleisch- und Wurstwaren für die Firma S mit Sitz in X, T-Weg 4, verantwortliche Person zu verantworten", daß am 6. März 1991 um 08.00 Uhr in der Filiale P Nr. 28 ein Becher zu 257 g "Wurstmayonnaise" zum Verkauf bereitgehalten worden sei, welche einen pH-Wert von 5,3 aufgewi... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug erlassenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer als im Sinne des § 9 Abs. 2 und 4 VStG für die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen durch die XY-Gesellschaft m.b.H. bestellter verantwortlicher Beauftragter schuldig erkannt, durch im Spruch: näher umschriebene Taten die Übertretungen nach § 74 Abs. 2 Z. 1 iVm § 8 lit. g und § 7 Abs. 1 lit. b LMG 1975 und nach § 74 Abs. 5 Z. 1 LMG 1975 iVm § 1 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Z. 1 lit. c LMKVO began... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der BH Feldkirch vom 12. Jänner 1993 wurde der Beschwerdeführerin vorgeworfen, sie sei "als Filialleiterin des XY-Verbrauchermarktes L-Center in F", dafür verantwortlich, daß am 2. Mai 1992 um 10.30 Uhr im SB-Gemüseregal des obigen Lebensmittelgeschäftes zwei Packungen Paprika zu je einem Kilo zum Verkauf feilgehalten wurden, obwohl die Paprika teilweise Faulstellen aufweisen, ohne daß dieser Umstand deutlich und allgemein verständlich kenntlich gemacht war". I... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/24 88/08/0286 1 Stammrechtssatz Die einem verantwortlichen Beauftragten eingeräumte Anordnungsbefugnis ist nur dann entsprechend iSd § 9 Abs 4 VStG, wenn sie ihm ermöglicht, die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften sicherzustellen. Die Bestimmung des § 9 Abs 4 VStG ist also dahingehend zu verstehen,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs1;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/28 91/19/0134 8
(hier betreffend Angestellte, die sich um die Einhaltung der
Gesetze zu kümmern haben) Stammrechtssatz Wenn im Rahmen der Umschreibung der Aufgaben eines Filialleiters allgemein von der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen die Rede ist, so liegt darin nicht die Bestellung ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs3;VStG §9 Abs4;
Rechtssatz: § 44a Z 1 VStG erfordert, daß im
Spruch: des Bescheides auf die Stellung als verantwortlicher Beauftragter iSd § 9 Abs 2, § 9 Abs 3 und § 9 Abs 4 VStG eindeutig hingewiesen wird; ebenso ist die zweifelsfreie Bezeichnung der juristischen Person oder Personengemeinschaft ohne Rechtspersö... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/05 Lebensmittelrecht
Norm: LMG 1975 §38;LMG 1975 §74 Abs4 Z2;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs3;VStG §9 Abs4;
Rechtssatz: Aus § 38 LMG 1975 kann nicht abgeleitet werden, daß der Geschäftsinhaber oder Betriebsinhaber seine strafrechtliche Verantwortlichkeit - ähnlich wie mit der Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten iSd § 9 Abs 2 VStG bis § 9 Abs 4 VStG - auf einen a... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. April 1995 wurde der Beschwerdeführer als ein gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen Berufener der J-AG mit einem näher angeführten Sitz in Wien als Arbeitgeberin für schuldig befunden, er habe es zu verantworten, daß durch diese Gesellschaft in ihrer weiteren Betriebsstätte im Standort Knittelfeld mehrere Verstöße gegen das KJBG begangen worden seien und zwar zu 1) nach § 11 Abs. 3 in Verbindung mit § ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ArbIG 1993 §23 Abs2;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/04/07 94/02/0470 4 Stammrechtssatz Es liegt im Wesen der Funktion eines Filialleiters, am Ort des Geschehens für die Einhaltung bestimmter rechtlicher Gebote und Verbote durch entsprechende Anweisungen zu sorgen; das Freihalten von Notausgängen ist eine geradez... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 5. Dezember 1994 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er sei als Vorstandsmitglied und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der B.W.-AG. mit dem Sitz in W. dafür verantwortlich, daß am 11. Mai 1993 in einer örtlich umschriebenen Filiale folgende Arbeitnehmerschutzvorschriften nicht eingehalten worden seien: Obwohl sechs Arbeitnehmer beschäftigt worden seien, sei keine Person für die Erste... mehr lesen...
Auf Grund des Beschwerdevorbringens in Verbindung mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides ist von folgendem entscheidungswesentlichen Sachverhalt auszugehen: Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 13. Oktober 1993 wurde die Beschwerdeführerin in ihrer Eigenschaft als Filialleiterin und verantwortliche Beauftragte einer örtlich umschriebenen Filiale in Wien wegen zweier Verstöße gegen Arbeitnehmerschutzbestimmungen bestraft. Die dagegen von ihr erhobene Berufung... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ArbIG 1993 §23 Abs2;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4;
Rechtssatz: Es liegt im Wesen der Funktion eines Filialleiters, am Ort des Geschehens für die Einhaltung bestimmter rechtlicher Gebote und Verbote durch entsprechende Anweisungen zu sorgen; das Freihalten von Notausgängen, um das es hier geht, ist eine geradezu typische Angelegenheit, die sinnvollerweise ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §1;VStG §27 Abs1;VStG §51 Abs1;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/04/19 94/11/0055 2 Stammrechtssatz Wenn für einen Filialbetrieb ein verantwortlicher Beauftragter iSd § 9 Abs 2 zweiter Satz VStG bestellt ist, dann liegt der Tatort einer von diesem zu verantwortenden Verwaltungsübertretung nicht am Sitz der (zentralen) Unternehmenslei... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 29. September 1993 wurde die Beschwerdeführerin in ihrer Eigenschaft als zur verantwortlichen Beauftragten im Sinne des § 9 Abs. 2 letzter Satz VStG bestellte Leiterin einer in Wien gelegenen Filiale eines Unternehmens mit dem Sitz in Niederösterreich schuldig erkannt, es verwaltungsstrafrechtlich zu vera... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §1;VStG §27 Abs1;VStG §51 Abs1;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/11/0113 E 27. April 1995 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/04/19 94/11/0055 2 Stammrechtssatz Wenn für einen Filialbetrieb ein verantwortlicher Beauftragter iSd § 9 Abs 2 zweiter Satz VStG bestellt ist, dann liegt der Tatort einer von diesem ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde unter Spruchpunkt "I. Berufungsbescheid" der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als zur Vertretung einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in W nach außen berufenes Organ (Geschäftsführer) in Bestätigung eines Straferkenntnisses des Magistrates der Stadt Wien schuldig erkannt, es verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten zu haben, daß sich in einer im Land Steiermark gelegenen Filiale des Unternehmen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde unter Spruchpunkt "I. Berufungsbescheid" der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als zur Vertretung einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in Wien nach außen berufenes Organ (Geschäftsführer) in Bestätigung eines Straferkenntnisses des Magistrates der Stadt Wien schuldig erkannt, es verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten zu haben, daß sich in einer im Land Steiermark gelegenen Filiale des Unterneh... mehr lesen...
Auf Grund des Beschwerdevorbringens und des Inhalts des angefochtenen Bescheides ist von folgendem entscheidungswesentlichen Sachverhalt auszugehen: Die Beschwerdeführerin ist Filialleiterin einer Filiale der B-AG in Graz und in dieser Eigenschaft verantwortlich Beauftragte gemäß § 9 (Abs. 2) VStG. Anläßlich einer Überprüfung der Filiale durch ein Organ des Arbeitsinspektorates Graz am 28. April 1992 wurde festgestellt, daß der Boden im Bereich der Feinkostinsel nicht mit einem fu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs1;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/04/07 94/02/0470 3 Stammrechtssatz Die Subsidiaritätsklausel ("sofern Verwaltungsvorschriften nichts anderes bestimmen") im § 9 Abs 1 VStG bezieht sich nur auf die grundsätzlich gegebene Verantwortlichkeit der zur Vertretung einer juristischen Person oder Personengemeinschaft ohne Rechtspers... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Subsidiaritätsklausel ("sofern Verwaltungsvorschriften nichts anderes bestimmen") im § 9 Abs 1 VStG bezieht sich nur auf die grundsätzlich gegebene Verantwortlichkeit der zur Vertretung einer juristischen Person oder Personengemeinschaft ohne Rechtspersönlichkeit nach außen berufenen Organe, nicht aber auf die Eigenschaften, die eine zum verantwortlichen Beauftragten bestellte Person nach § 9 Abs 4 VStG aufzuweisen hat. Im RIS seit 11.07.2001 Zuletzt aktualisiert ... mehr lesen...
Rechtssatz: Es liegt im Wesen der Funktion eines Filialleiters, am Ort des Geschehens für die Einhaltung bestimmter rechtlicher Gebote und Verbote durch entsprechende Anweisungen zu sorgen; das Freihalten von Notausgängen ist eine geradezu typische Angelegenheit, die sinnvollerweise in den Verantwortungsbereich eines Filialleiters übertragen werden kann. Die grundsätzlich gegebene Anwesenheit in den Räumlichkeiten der Filiale ermöglicht ihm die Wahrnehmung von Verstößen dieser Art, seine E... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Umstand, daß Arbeitnehmer unter dem Schutz von Arbeitnehmerschutzbestimmungen stehen, macht es iSd Art 11 Abs 2 B-VG nicht erforderlich, sie von der Bestellbarkeit zu verantwortlichn Beauftragten für die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzbestimmungen auszunehmen, solange sie eine entsprechende Anordnugsbefugnis besitzen. Im RIS seit 11.07.2001 Zuletzt aktualisiert am 31.12.2008 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs3;VStG §9 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/23 92/11/0258 1 Stammrechtssatz Aus den § 9 Abs 3 und 4 VStG ist zu schließen, daß der räumliche oder sachliche Bereich des Unternehmens, für den ein verantwortlicher Beauftragter mit dessen Zustimmung bestellt wird, "klar abzugrenzen" ist. Erfolgt eine solche klare Abgrenzung nicht, so l... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ArbIG 1993 §23 Abs2;VStG §9 Abs1;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/04/07 94/02/0470 6 Stammrechtssatz Eine eindeutige und zu keinen Zweifeln Anlaß gebende Umschreibung des Veranwortungsbereiches liegt - abgesehen von der klaren Abgrenzung dieses Bereiches (Hinweis E 21.2.1993, 94/11/0207) - überdies nur dann vor, ... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine eindeutige und zu keinen Zweifeln Anlaß gebende Umschreibung des Veranwortungsbereiches liegt - abgesehen von der klaren Abgrenzung dieses Bereiches (Hinweis E 21.2.1993, 94/11/0207) - überdies nur dann vor, wenn für die, in räumlicher, sachlicher und allenfalls auch zeitlicher Hinsicht abgegrenzte, verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit immer nur eine von vornherein feststehende Person in Betracht kommt. Wird im Bereich der Tätigkeit einer juristischen Person oder ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ArbIG 1993 §23 Abs2;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;B-VG Art11 Abs2;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/04/07 94/02/0470 2 Stammrechtssatz Der Umstand, daß Arbeitnehmer unter dem Schutz von Arbeitnehmerschutzbestimmungen stehen, macht es iSd Art 11 Abs 2 B-VG nicht erforderlich, sie von... mehr lesen...
Rechtssatz: Der in verschiedenen arbeitsrechtlichen Vorschriften vorkommende Begriff des leitenden Angestellten hat nicht durchwegs denselben Inhalt. In den arbeitszeitrechtlichen Vorschriften geht es darum, daß Arbeitnehmer mit einer besonderen Stellung im Betrieb, die regelmäßig durch besonders hohe Verantwortung und Entlohnung gekennzeichnet ist und die damit insofern dem funktionalen Bild eines Arbeitgebers eher entspricht als dem eines typischen Arbeitnehmers, keinen Schutz vor zu hoh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ArbIG 1993 §23 Abs2;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/04/07 94/02/0470 4 (hier: dasselbe gilt für das Nichtbereithalten des erforderlichen Erste-Hilfe-Materials). Stammrechtssatz Es liegt im Wesen der Funktion eines Filialleiters, am Ort des ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz60/03 Kollektives Arbeitsrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AKG 1992;ArbIG 1993 §23 Abs2;ArbVG;ARG 1984;AZG;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/04/07 94/02/0470 1 Stammrechtssatz Der in verschiedenen arbeitsrechtlichen Vorschriften vorkommende Begriff des leitenden Angestellten hat nicht durchwegs denselben Inhalt. In... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs3;VStG §9 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/23 92/11/0258 1 Stammrechtssatz Aus den § 9 Abs 3 und 4 VStG ist zu schließen, daß der räumliche oder sachliche Bereich des Unternehmens, für den ein verantwortlicher Beauftragter mit dessen Zustimmung bestellt wird, "klar abzugrenzen" ist. Erfolgt eine solche klare Abgrenzung nicht, so l... mehr lesen...