RS Vwgh 1995/2/24 94/02/0486

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Veröffentlicht am 24.02.1995
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §9 Abs2;
VStG §9 Abs4;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/11/22 94/11/0318 1

Stammrechtssatz

Die bloße Übernahme einer Verantwortlichkeit in der Zeit vor dem Inkrafttreten des § 9 Abs 4 VStG (vor dem 1.4.1983) kann nur als interne Übernahme einer Verpflichtung als Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber verstanden werden. Daß damit mit dem Inkrafttreten des § 9 Abs 4 VStG sozusagen eine automatische Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten erfolgt wäre, ist ausgeschlossen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994020486.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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