I.1. Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten Folgendes vorgeworfen: römisch eins.1. Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten Folgendes vorgeworfen: „Fahrzeug: XXX, XXX „Fahrzeug: römisch 30 , römisch 30 1. Sie haben als Verantwortlicher der Firma B V L GmbH in R B Straße, E, diese ist Beförderer von Gefahrgut, es unterlassen, im Rahmen des § 7 Abs. 1 GGBG sich zu vergewissern, dass die vorgeschriebenen Unterlagen in der Beförderungseinheit ... mehr lesen...
Norm: GGBG §27 Abs2 Z8GGBG §13a Abs1 Z2 und 3 VStG §6 Abs2 GGBG § 27 heute GGBG § 27 gültig ab 01.07.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 104/2019 GGBG § 27 gültig von 13.07.2018 bis 30.06.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 47/2018 GGBG § 2... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde über den Berufungswerber wegen Übertretung des § 20 Abs 2 iVm § 99 Abs 3 lit a StVO 1960 eine Geldstrafe in der Höhe von S 1000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 54 Stunden) verhängt. In diesem Straferkenntnis wurde als erwiesen angesehen, dass der Beschuldigte am **.**.** um **.** Uhr im Ortsgebiet von S*** auf der Bundesstraße *** auf Höhe km 60,500 bei der Fahrt in Richtung S*** als Lenker des Kombi *** **-*** im Ortsgebiet von S*** schneller als die... mehr lesen...
Rechtssatz: Es liegt kein Notstand im Sinne des § 6 VStG vor, wenn der Lenker die zulässige Höchstgeschwindigkeit erheblich überschreitet, um einen LKW, der durch herabfallende Steine die Windschutzscheibe seines Fahrzeuges beschädigt hatte, einzuholen und zur Anzeige zu bringen. mehr lesen...
Rechtssatz: Der Hinweis des Beschuldigten, daß das Arbeitsmarktservice die nötigen Arbeitskräfte nicht zur Verfügung stellt, exkulpiert von der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit der illegalen Ausländerbeschäftigung nicht und liegt auch kein Notstand im Sinne des § 6 VStG vor, da der Beschuldigte sich nicht in einem Fall der Kollision von Pflichten und Rechten befand, woraus der Beschuldigte sich oder einen anderen aus schwerer unmittelbarer Gefahr einzig und allein dadurch ret... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Darstellung des Beschuldigten: "Durch enorme Schneefälle und teilweise ungeräumte Straßen und Gehwege sei er gezwungen gewesen, mit seinem Geländewagen direkt vor sein Geschäft, wo seine Anwesenheit unbedingt erforderlich gewesen sei, zu fahren. Da der dortige Invalidenparkplatz durch einen anderen PKW, der hiezu jedoch keine Berechtigung gehabt habe, verparkt gewesen sei, habe er mit seinem Fahrzeug, um dieses dort abstellen zu können, über einen Schneehaufen auf den Gehst... mehr lesen...