RS UVS Niederösterreich 1997/06/20 Senat-KO-96-458

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Veröffentlicht am 20.06.1997
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Es liegt kein Notstand im Sinne des § 6 VStG vor, wenn der Lenker die zulässige Höchstgeschwindigkeit erheblich überschreitet, um einen LKW, der durch herabfallende Steine die Windschutzscheibe seines Fahrzeuges beschädigt hatte, einzuholen und zur Anzeige zu bringen.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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