Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a litb;VStG §44a Z1 impl;VStG §44a Z2 impl;VStG §44a;VStG §9;VwGG §13 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in:AnwBl 1990/12, S. 734; Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):82/10/0090 E 28. Mai 1984 RS 2; 82/10/0090 E 28. Mai 1984 RS 1; 2883/80 E 16. Jänner 1984 RS 1; 82/10/0101 E 28. Mai 1984 RS 1; 82/10/0101 E 28. Mai 1984 RS 2; (RIS: abgv) ... mehr lesen...
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Norm: VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl;VStG §9;VwGG §13 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in:AnwBl 1990/12, S. 734; Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):82/10/0090 E 28. Mai 1984 RS 2; 82/10/0090 E 28. Mai 1984 RS 1; 2883/80 E 16. Jänner 1984 RS 1; 82/10/0101 E 28. Mai 1984 RS 1; 82/10/0101 E 28. Mai 1984 RS 2; (RIS: abgv)
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Norm: VStG §44a lita;VStG §44a litb;VStG §44a Z1 impl;VStG §44a Z2 impl;VStG §44a;VStG §9;VwGG §13 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in:AnwBl 1990/12, S. 734; Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):82/10/0090 E 28. Mai 1984 RS 2; 82/10/0090 E 28. Mai 1984 RS 1; 2883/80 E 16. Jänner 1984 RS 1; 82/10/0101 E 28. Mai 1984 RS 1; 82/10/0101 E 28. Mai 1984 RS 2; (RIS: abgv) ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a litb;VStG §44a Z1 impl;VStG §44a Z2 impl;VStG §44a;VStG §9;VwGG §13 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in:AnwBl 1990/12, S. 734; Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):82/10/0090 E 28. Mai 1984 RS 2; 82/10/0090 E 28. Mai 1984 RS 1; 2883/80 E 16. Jänner 1984 RS 1; 82/10/0101 E 28. Mai 1984 RS 1; 82/10/0101 E 28. Mai 1984 RS 2; (RIS: abgv) ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl;VStG §9;VwGG §13 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in:AnwBl 1990/12, S. 734; Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):82/10/0090 E 28. Mai 1984 RS 2; 82/10/0090 E 28. Mai 1984 RS 1; 2883/80 E 16. Jänner 1984 RS 1; 82/10/0101 E 28. Mai 1984 RS 1; 82/10/0101 E 28. Mai 1984 RS 2; (RIS: abgv)
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Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. September 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 17. Dezember 1987 gegen 3.00 Uhr a) auf einem näher beschriebenen Ort in Krems ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand in bestimmter Richtung gelenkt und b) nach einem an einem näher zitierten Ort stattgefundenen Verkehrsunfall, mit dem der Beschwerdeführer in ursächlichem Zusamme... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 20. Jänner 1989 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 52 Z. 10a StVO 1960 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er am 28. April 1988 um 15.54 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws auf der A 9-Pyhrnautobahn, bei Baukilometer 83,160, Gemeinde Roßleithen, Fahrtrichtung Linz, das Vorschriftszeichen "Geschwindigkeitsbeschränkung (erlaubt... mehr lesen...
Mit den in einer gemeinsamen Ausfertigung ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 16 Abs. 1 lit. a StVO 1960, einer Übertretung nach § 22 Abs. 2 StVO 1960 und einer Übertretung nach § 102 Abs. 4 KFG 1967 für schuldig erkannt. Über ihn wurden drei Geldstrafen (Ersatzarreststrafen) verhängt. In der seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes der angefochtenen Besc... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges nicht binnen zwei Wochen nach (der am 3. März 1988 erfolgten) Zustellung der schriftlichen Aufforderung - das ist bis 17. März 1988 - Auskunft darüber erteilt, wer dieses Kraftfahrzeug zuletzt vor dem 29. Oktober 1987 um 22.20 Uhr in Linz, nächst Parzhofstraße 16 (Kreuzung Parzhofstraße ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 18. Mai 1989 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 103 Abs. 2 KFG 1960 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er es als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen habe, "der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen (Aufforderung vom 23.3.1988, zugestellt durch Hinterlegung mit Beginn der Abholfrist 7.4.1988) bekanntzugebe... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Margareten, vom 11. Oktober 1988 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 103 Abs. 2 KFG 1967 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er es als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen habe, "der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen (Aufforderung vom 23.3.1988, zugestellt durch Hinterlegung mit Beginn der Abholfrist 7.4.1988) bekanntzugeben, wer ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 18. Mai 1989 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 103 Abs. 2 KFG 1960 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er es als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen habe, "der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen (Aufforderung vom 23.3.1988, zugestellt durch Hinterlegung mit Beginn der Abholfrist 7.4.1988) bekanntzugebe... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 18. Mai 1989 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 103 Abs. 2 KFG 1960 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er es als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen habe, "der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen (Aufforderung vom 23.3.1988, zugestellt durch Hinterlegung mit Beginn der Abholfrist 7.4.1988) bekanntzugebe... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 18. Mai 1989 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 103 Abs. 2 KFG 1960 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er es als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen habe, "der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen (Aufforderung vom 23.3.1988, zugestellt durch Hinterlegung mit Beginn der Abholfrist 7.4.1988) bekanntzugebe... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Margareten, vom 11. Oktober 1988 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 103 Abs. 2 KFG 1967 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er es als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen habe, "der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen (Aufforderung vom 23.3.1988, zugestellt durch Hinterlegung mit Beginn der Abholfrist 7.4.1988) bekanntzugeben, wer ... mehr lesen...
Mit den in einer gemeinsamen Ausfertigung ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 16 Abs. 1 lit. a StVO 1960, einer Übertretung nach § 22 Abs. 2 StVO 1960 und einer Übertretung nach § 102 Abs. 4 KFG 1967 für schuldig erkannt. Über ihn wurden drei Geldstrafen (Ersatzarreststrafen) verhängt. In der seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes der angefochtenen Besc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;KFG 1967 §102 Abs4;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Zu einer dem G entsprechenden Umschreibung der als Übertretung nach § 102 Abs 4 KFG qualifizierten Tat gehört die Anführung des Umstandes, durch welches Verhalten der Besch mit dem von ihm gelenkten Kfz mehr Lärm verursacht hat, als dies bei ordnungsgemäßem Zustand und sachgemäßem B... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z10a;VStG §44a litb;
Rechtssatz: Gegen die Bestimmung des § 52 Z 10a StVO kann verstoßen werden (Hinweis E 12.10.1984, 84/02/0047). Das Zeichen nach § 52 Z 10a StVO - "Geschwindigkeitsüberschreitung (erlaubte Höchstgeschwindigkeit)" - zeigt an, daß das Überschreiten der Fahrgeschwindigkeit, die als Stundenkilometeranzahl im Zeichen a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Die "Unterlassung" der Verständigung der nächsten Polizeidienststelle oder Gendarmeriedienststelle vom Verkehrsunfall bedarf nicht einer Umschreibung. Schlagworte
Spruch: und BegründungInhalt des Spruches Allgemein Angewendete GesetzesbestimmungMeldepf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §59 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Es genügt, das wesentliche Tatbestandselement des ursächlichen Zusammenhanges mit erfolgten Beschädigungen im
Spruch: des Bescheides zu nennen, ohne an dieser Stelle nähere Umstände über den Unfallhergang auszuführen (Hinweis E 28.6.1989, 88/02/0215). Schlag... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2 idF 1986/106;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0166 E 15. November 1989 RS 5 Stammrechtssatz Bei einer Anfrage nach § 103 Abs 2 KFG steht im Vordergrund, dass nach jener Person gefragt wird, die zu einem bestimmten Zeitpunkt das Kfz abgestellt hat, sodass vom Zweck der Regelung her die Angabe des ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die in der Aufforderung gestellte Frage, wer das Kfz so abgestellt habe, daß es an dem dort genannten Ort zu einem bestimmten Zeitpunkt gestanden ist, kann auch bei Anwendung strenger Maßstäbe nicht anders als die Frage danach verstanden werden, wer dieses Fahrzeug (zuletzt) vor dem fraglichen Z... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die in der Aufforderung gestellte Frage, wer das Kfz so abgestellt habe, daß es an dem dort genannten Ort zu einem bestimmten Zeitpunkt gestanden ist, kann auch bei Anwendung strenger Maßstäbe nicht anders als die Frage danach verstanden werden, wer dieses Fahrzeug (zuletzt) vor dem fraglichen Z... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;StVO 1960 §16 Abs1 lita;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Es ist nicht erforderlich, in jedem Fall einer Übertretung nach § 16 Abs 1 lit a StVO das Tatbestandselement des fehlenden Platzes für ein gefahrloses Überholen in den
Spruch: des Straferkenntnisses aufzunehmen. Die Gefährdung oder Behinderung anderer Straßen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/03/0218 E VS 27. Juni 1984 VwSlg 11478 A/1984 RS 1 Stammrechtssatz Der Umstand, daß bei der Angabe der Tatzeit im
Spruch: eines im Instanzenzug bestätigen Straferkenntnisses ein Schreibfehler unterlaufen sein mag, wäre bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Erlassung eines Berichtigungsbesc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;KFG 1967 §134;VStG §44a litb;VStG §44a litc;VStG §44a Z2;VStG §44a Z3;
Rechtssatz: Bei einer Übertretung nach § 103 Abs 2 KFG ist hinsichtlich des Spruchteiles nach § 44 a lit b VStG eine weitere Untergliederung nicht notwendig; hinsichtlich des Spruchteiles nach § 44 a lit c VStG zieht der Umstand, daß lediglich § 134 KFG (ohne Absatz... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges nicht binnen zwei Wochen nach (der am 3. März 1988 erfolgten) Zustellung der schriftlichen Aufforderung - das ist bis 17. März 1988 - Auskunft darüber erteilt, wer dieses Kraftfahrzeug zuletzt vor dem 29. Oktober 1987 um 22.20 Uhr in Linz, nächst Parzhofstraße 16 (Kreuzung Parzhofstraße ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2 idF 1986/106;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0166 E 15. November 1989 RS 5 Stammrechtssatz Bei einer Anfrage nach § 103 Abs 2 KFG steht im Vordergrund, dass nach jener Person gefragt wird, die zu einem bestimmten Zeitpunkt das Kfz abgestellt hat, sodass vom Zweck der Regelung her die Angabe des ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die in der Aufforderung gestellte Frage, wer das Kfz so abgestellt habe, daß es an dem dort genannten Ort zu einem bestimmten Zeitpunkt gestanden ist, kann auch bei Anwendung strenger Maßstäbe nicht anders als die Frage danach verstanden werden, wer dieses Fahrzeug (zuletzt) vor dem fraglichen Z... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;StVO 1960 §16 Abs1 lita;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Es ist nicht erforderlich, in jedem Fall einer Übertretung nach § 16 Abs 1 lit a StVO das Tatbestandselement des fehlenden Platzes für ein gefahrloses Überholen in den
Spruch: des Straferkenntnisses aufzunehmen. Die Gefährdung oder Behinderung anderer Straßen... mehr lesen...