I 1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 7. November 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig befunden, er habe am 16. November 1989 gegen 15.00 Uhr im Bereich der Eigenjagd "XY" in S einen Steinbock erlegt, obwohl dieser ganzjährig geschont sei, und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 111 Abs. 1 Z. 7 in Verbindung mit § 52 Abs. 2 des Salzburger Jagdgesetzes 1977 (JG) begangen. Es wurde deshalb über ihn gemäß § 111 Abs. 1 JG eine Geldstrafe ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;StVO 1960 §97 Abs4;VStG §40;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/02/0030 E 28. September 1988 RS 2 Stammrechtssatz Der Grundsatz der Amtswegigkeit des Verfahrens befreit die Partei nicht von der Verpflichtung, zur Ermittlung des maßgebenden Sachverhalt... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stellte mit Schreiben vom 25. März 1983 beim Arbeitsinspektorat für den 5. Aufsichtsbezirk die Anträge, sowohl die Errichtung eines sicherheitstechnischen Dienstes als auch die Errichtung einer betriebsärztlichen Betreuung erst ab einer Zahl von 400 Arbeitnehmern zuzulassen. Mit Bescheid vom 20. Juli 1987 wies das Arbeitsinspektorat für den 5. Aufsichtsbezirk beide Anträge mangels Antragslegitimation der Beschwerdeführerin im wesentlichen mit folgender Begründun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §21 Abs2;ASchG 1972 §22 Abs2;ASchG 1972 §31;VStG;
Rechtssatz: Bei den Bestimmungen des § 21 Abs 2 und des § 22 Abs 2 ASchG handelt es sich um Normen des administrativen Verwaltungsrechtes, die mit Normen des Verwaltungsstrafrechtes wegen der in diesem Bereich geltenden besonderen Grundsätze nicht in allen Belangen verglichen werden können. ... mehr lesen...
Mit Schreiben der Bundespolizeidirektion Wien - Bezirkspolizeikommissariat Innere Stadt - vom 27. April 1989 wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als "Person ..., die die Auskunft erteilen kann" im Sinne des § 103 Abs. 2 des Kraftfahrgesetzes 1967 (KFG) aufgefordert, binnen zwei Wochen bekannt zu geben, wer ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug in Wien 1, Johannesgasse 16 abgestellt habe, so daß es dort am 20. Februar 1989 um 17.08 Uhr gestanden sei. Der Beschw... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;KFG 1967 §103 Abs2;VStG §25 Abs2;VStG §40;VwRallg;
Rechtssatz: Die in Fällen, in denen sich der Lenker im Ausland aufhält, geforderte verstärkte Mitwirkungspflicht des Zulassungsbesitzers oder der sonst nach § 103 Abs 2 KFG auskunftspflichtigen Personen (Hinweis E 29.8.1990, 90/02/0076) bed... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als verantwortlicher Beauftragter der namentlich genannten Zulassungsbesitzerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen, dafür zu sorgen, daß die Beladung dieses Kraftfahrzeuges den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes entspreche, da es am 3. August 1987 um 13.15 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in Wien von einem namentlich genannten Lenker, dem ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;AVG §51;KFG 1967 §103 Abs1;VStG §24;VStG §40;VStG §41;VStG §42; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/09 89/03/0051 7 Stammrechtssatz Im VStG ist keine Bestimmung enthalten, die die persönliche Einvernahme eines Besch zwingend vorschreibt. Die Unterlassung der Vernehmung des Besch als Partei stellt keine wesentliche ... mehr lesen...
Mit der vorliegenden Beschwerde macht die Beschwerdeführerin die Verletzung der Entscheidungspflicht durch die belangte Behörde geltend, weil diese über die Berufung gegen ein Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 15. März 1990 (nach deren Inhalt offensichtlich betreffend eine Übertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 StVO 1960) nicht innerhalb von sechs Monaten entschieden habe. Die Beschwerdeführerin hat übersehen, daß gemäß Art. 132 zweiter ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art132;VStG;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten in welchen die
Anrufung des VwGH ausgeschlossen ist European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990020183.X01 ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Landeshauptstadt Klagenfurt vom 16. Jänner 1989 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe am 30. November 1988 an der Ostfassade des Hauses X-Straße 5 und an der Westfassade des Hauses Y-Gasse 1 bewilligungspflichtige Ankündigungsanlagen angebracht, bzw. gemäß § 9 VStG als Verantwortliche anbringen lassen, ohne hiezu eine Bewilligung nach dem Kärntner Ortsbildpflegegesetz zu besitzen. Sie habe dadurch die §§ 6 und 7 des Kärntner Or... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §40;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Dem Umstand, daß der Besch nach Einleitung des Verwaltungsstrafverfahrens Schritte unternommen hat, um weitere Verwaltungsübertretungen zu vermeiden, kommt keine rechtliche Bedeutung zu. Schlagworte Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
1.1. Mit nichtdatiertem Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz wurde der Beschwerdeführer als zur Vertretung nach außen berufenes Organ (§ 9 Abs. 1 VStG 1950) der Firma "X AG" schuldig erkannt, er habe es zugelassen, daß im Betrieb der genannten AG in A, 35 Packungen Putenbrust (Lebensmittel) in einer Tiefkühlinsel zum Verkauf feilgehalten und sohin in Verkehr gesetzt worden seien, die im Sinne des Lebensmittelgesetzes 1975 (LMG 1975) als falsch bezeichnet zu beu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §1;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §40;VStG §41 Abs1;
Rechtssatz: Dem VStG ist ein Grundsatz des Inhaltes, daß lediglich das Gegenstand des Strafverfahrens sein könne, was in einer Aufforderung zur Rechtfertigung als Besch genannt werde, fremd. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989100162.X04 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 19. Jänner 1989 wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretungen des § 37 Abs. 1 StVO und des § 9 Abs. 1 leg. cit. bestraft, weil er am 26. August 1987 um 20.14 Uhr in Innsbruck den dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Brunecker Straße, vor dem Posthof, in Richtung Norden gelenkt und 1) trotz eines durch hochgehobenen Arm deutlich sichtbaren Haltezeichens sein Fahrzeug nicht angehalten und 2) die dort... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;AVG §51;VStG §24;VStG §40;VStG §41;VStG §42;VwRallg;
Rechtssatz: Im VStG ist keine Bestimmung enthalten, die die persönliche Einvernahme eines Besch zwingend vorschreibt. Die Unterlassung der Vernehmung des Besch als Partei stellt keine wesentliche Verletzung von Verfahrensvorschriften dar, wenn der Besch mehrfach, j... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §40;VStG §41;VStG §42; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/03/0076 E 11. Juni 1986 RS 1 Stammrechtssatz Das Verwaltungsstrafgesetz enthält keine Bestimmung, die eine persönliche Einvernahme des Beschuldigten zwingend vorschreiben würde. Der Grundsatz der Mündlichkeit ist im Verwaltungsstrafgesetz nur insoweit verwirklicht, als die Behörde gemäß §§ 40 ff VStG 1950 im ord... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs3;AVG §51;VStG §40;VStG §41;VStG §42;
Rechtssatz: Im VStG ist keine Bestimmung enthalten, die die persönliche Einvernahme eines Besch zwingend vorschreibt (Hinweis E 11.6.1986, 86/03/0076). Der Besch hatte jedenfalls in seiner Berufung gegen das erstinstanzliche Straferkenntnis die Möglichkeit, seinen Standpunkt darzulegen (Hinweis E 22.2.1989, 88/02/0204). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §25 Abs1;VStG;
Rechtssatz: Ein in der Form einer Anklage oder in der Form eines Antrages auf Bestrafung zu erhebender Tatvorwurf ist dem VStG - abgesehen von Privatanklagesachen - fremd. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989180113.X02 Im RIS seit 29.09.1989 Zuletzt aktua... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs3;VStG;
Rechtssatz: Dem Verwaltungsstrafverfahren ist eine Vorschrift fremd, wonach dem Beschuldigten vor Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens schlechthin und generell der Akteninhalt vorzuhalten sei; dem Parteiengehör wird vielmehr dadurch Rechnung getragen, dass dem Beschuldigten zu den einzelnen Ermittlungsergebnissen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §99 Abs1 litc;VStG;
Rechtssatz: Ein abstraktes Recht des Beschuldigten oder seines Rechtsanwaltes, an der Vernehmung der Zeugen teilzunehmen und diese zu befragen, besteht ebenso wenig wie ein Recht auf Gegenüberstellung von oder mit Zeugen. Schlagworte Sachverhalt Sachverhaltsfeststell... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;VStG §40;VStG §41;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Ein der Begehung eines Deliktes nach § 5 Abs 1 StVO Beschuldigter kann durch die Tatortumschreibung mit Nennung eines auch längeren in einem Ortsgebiet gelegenen Straßenzuges - den der Besch nur zum Teil befahren haben mag - nicht in seinen Verteidigungsrecht... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §40;VStG §41;VStG §42; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/03/0076 E 11. Juni 1986 RS 1 Stammrechtssatz Das Verwaltungsstrafgesetz enthält keine Bestimmung, die eine persönliche Einvernahme des Beschuldigten zwingend vorschreiben würde. Der Grundsatz der Mündlichkeit ist im Verwaltungsstrafgesetz nur insoweit verwirklicht, als die Behörde gemäß §§ 40 ff VStG 1950 im ord... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §40;VStG §41;VStG §42; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/03/0153 E 5. November 1986 RS 1 Stammrechtssatz Im VStG ist keine Bestimmung enthalten, die die persönliche Einvernahme eines Beschuldigten zwingend vorschreibt (Hinweis E 11.6.1986, 86/03/0076). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988020204.X0... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung einer mündlichen Verhandlung in einem Verwaltungsstrafverfahren "gemäß § 68 Abs. 1 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG 1950) wegen entschiedener Sache zurückgewiesen". Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Bewilligung der Wiedereinset... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - AVG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1VStG §40VStG §46
Rechtssatz: Die Verwaltungsstrafbehörde ist nicht verpflichtet, einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einen Antrag auf Zustellung der Ladung zur mündlichen Verhandlung umzudeuten, zumal wenn das Verfahren durch die Zustellung des Straferkenntnisses bereits abgeschlossen ist und der Behörde die Durchfü... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - AVG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37AVG §71 Abs1VStG §40VStG §51
Rechtssatz: Wurde die Ladung zur mündlichen Verhandlung in einem Verwaltungsstrafverfahren nicht rechtswirksam zugestellt, so liegt keine Versäumung einer Verhandlung iSd § 71 Abs 1 AVG vor, die objektiv gegebene Rechtswidrigkeit der Durchführung der mündlichen Verhandlung in Abwesenheit des Besch und die dadurch ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;VStG §40; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1475/67 E 1. April 1968 RS 2 Stammrechtssatz Es ist Sache der Beweiswürdigung zu prüfen, ob ein nachträglicher Widerruf des Geständnisses glaubwürdig ist und durch entsprechende Beweise gestützt wird. Schlagworte Beweismittel Beschuldigtenverantwortung European... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;StVO 1960 §97 Abs4;VStG §40;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Der Grundsatz der Amtswegigkeit des Verfahrens befreit die Partei nicht von der Verpflichtung, zur Ermittlung des maßgebenden Sachverhalts beizutragen, wobei die Erklärung des Beschuldigten im Verwaltungsstrafve... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §40;VStG §41;VStG §42; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/03/0076 E 11. Juni 1986 RS 1 Stammrechtssatz Das Verwaltungsstrafgesetz enthält keine Bestimmung, die eine persönliche Einvernahme des Beschuldigten zwingend vorschreiben würde. Der Grundsatz der Mündlichkeit ist im Verwaltungsstrafgesetz nur insoweit verwirklicht, als die Behörde gemäß §§ 40 ff VStG 1950 im ord... mehr lesen...