Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. Februar 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, am 4. September 1988 1.) gegen 17.45 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand auf einem näher beschriebenen Güterweg und 2.) gegen 18.30 Uhr auf näher beschriebenen Straßen wieder in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und dadurch jeweils eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs.1... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 17. September 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, am 22. Mai 1989 gegen 1.30 Uhr an einem näher beschriebenen Ort Verwaltungsübertretungen und zwar nach 1) § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO, 2) und 3) je nach § 99 Abs. 3 lit. a in Verbindung mit § 9 Abs. 1 StVO, 4) § 99 Abs. 3 lit. a in Verbindung mit § 7 Abs. 1 StVO sowie 5) § 99 Abs. 4 lit. i in Verbindung mit § 97 Abs. 5 StVO... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. Februar 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 22. Jänner 1989 um ca. 0.25 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw an einem näher beschriebenen Ort gelenkt und sich um 0.50 Uhr an einer näher bezeichneten Unfallstelle geweigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl er von einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;StVO 1960 §99;VStG §19;VStG §22 Abs1;VStG §44a litb;VStG §44a litc;
Rechtssatz: Der Unwertgehalt von mehreren Taten, welcher darin gelegen sein soll, daß sie in alkoholisierten Zustand begangen wurden, wird durch die aufgrund des im § 22 VStG verankerten Kumulationsprinzips ohnedies gesondert zur Anwendung... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Die belangte Behörde war berechtigt, den Besch in zwei Fällen einer Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs 1 lit a iVm § 5 Abs 1 StVO für schuldig zu befinden. Dies deshalb, weil sie in rechtlich unbedenklicher Weise einen neuerlichen Willensentschluß des Besch, das Fahrzeug zu len... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/28 91/18/0081 2 Stammrechtssatz Wird nach einer erstmaligen Aufforderung zum Alkotest, dem der Betroffene nicht Folge leistet, die Amtshandlung nicht für beendet erklärt, sondern diese durch Stellen eines neuerlichen Begehrens fortgesetzt, so s... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/14 89/03/0289 7 Stammrechtssatz Die Übertretung des § 5 Abs 2 StVO ist bereits mit der erstmaligen Weigerung, den Alkotest vorzunehmen, vollendet; der Betroffene hat keinen Anspruch darauf, gleichsam solange aufgefordert... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/21 90/02/0023 2 Stammrechtssatz Die positive Beurteilung der Frage, ob bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ein fortgesetztes Delikt vorliegt, hat zur Voraussetzung, daß es sich um die Begehung desselben Delikts handelt; Übe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;VStG §22 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/03/0042 E 19. September 1984 RS 1 Stammrechtssatz Wurde der Kfz-Lenker im Zuge ein und derselben Amtshandlung vom Organ der Straßenaufsicht mehrfach zur Atemluftprobe aufgefordert und diese vom Kfz-Lenker verweigert, so ist für den Tatort entschei... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 16. Mai 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, dadurch daß er am 13. April 1991 und am 16. April 1991 auf seiner Grundparzelle Nr. n1, KG S, Arbeiten zur Errichtung eines Wohn- und Wirtschaftsgebäudes durchgeführt habe, obwohl für dieses bewilligungspflichtige Bauvorhaben keine rechtskräftige Baubewilligung vorlag und überdies mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde S vom 2. April 1990, zugestellt am 12. Apri... mehr lesen...
Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82000 BauordnungL82007 Bauordnung Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Tir 1989 §53 Abs1 lita;BauO Tir 1989 §53 Abs1 litf;BauRallg;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/10 91/06/0137 2 Stammrechtssatz Erfolgt die Baueinstellung wegen Fehlens einer Baubewilligung und nicht etwa wegen eines anderen der im § 5... mehr lesen...
Auf die Sachverhaltsdarstellung und die rechtlichen Erwägungen im hg. Erkenntnis vom 24. Juli 1991, Zl. 91/19/0150, wird hingewiesen. Im fortgesetzten Verfahren erließ die belangte Behörde den Bescheid vom 27. August 1991, mit welchem sie die verhängten Strafen wie folgt neu festsetzte: "Strafpunkt Geldstrafe von Ersatzfreiheitsstrafe für den Fall der Uneinbringlichkeit 1.) 1200 S 5 Tage 2.) 1200 S 5 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §11 Abs1;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/07/24 91/19/0150 3 Stammrechtssatz Zwar ist in Ansehung des Verstoßes gegen § 11 Abs 1, erster Satz, AZG pro Dienstnehmer jeweils eine Verwaltungsübertretung anzunehmen, doch ist nicht das Vorliegen mehrerer Verwaltungsübertretungen entsprechend dem Umstand anzunehmen, daß di... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung erließ gegen den Beschwerdeführer das Straferkenntnis vom 23. November 1989, dessen Spruch: (Spruchteile gemäß § 44a lit. a und b VStG 1950) wie folgt lautete: "Sie marschierten am 16. Juli 1988, gegen 16.10 Uhr, vom sogenannten "DRAKEN CAMP" in Feldkirchen bei Graz zum 250 Meter nördlich vom Tor 16, ca. 2,40 m hohen Flughafenzaun der Flughafen Betriebs GesmbH im Gemeindegebiet Feldkirchen b. Graz, Bezirk Graz-Umgebung. In gemeinsamer Aktion... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren92 Luftverkehr
Norm: VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;ZFBO §25 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
91/03/0072 bis 91/03/0086 E 11.12.1991
Rechtssatz: Bei der Übertretung des § 25 Abs 3 ZFBO handelt es sich um kein Dauerdelikt; daher entspricht die Angabe der Tatzeit im
Spruch: des Straferkenntnisses mit "bis 19,10 Uhr" nicht der er... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §22 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a litb;VStG §44a litc;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2;VStG §44a Z3;VStG §44a; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
91/03/0072 bis 91/03/0086 E 11.12.1991
Rechtssatz: Bei Zusammenfassung mehrerer Bestrafungen in einem Straferkenntnis sind die einzelnen Straftaten im
Spruch: gesondert zu behandeln und den im Gesetz aufgezählt... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 26. März 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, 1.) im Dezember 1989, insbesondere auch am 30. Dezember 1989 in seinem Fabriksgebäude in X, erstes Obergeschoß, in welchem er Unterkünfte und Gästezimmer eingerichtet habe, selbständig und um seines Vorteiles willen um den Preis von S 50,-- pro Person und Nacht bis zu 40 Personen (am 30. Dezember 1989 seien es 20 türkische Staatsangehörige, 7 Schil... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Wie groß der Zeitraum zwischen den einzelnen Tathandlungen sein darf, um noch von einem fortgesetzten Delikt sprechen zu können, wird von Delikt zu Delikt verschieden sein und hängt im besonderen Maße von den Umständen des Einzelfalles ab. Entscheidend ist, daß die einzelnen Tathandlungen von einem einheitlichen Willensentschluß getragen werden (Hi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §189;GewO 1973 §366 Abs1 Z2;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Bei einer Verwaltungsübertretung nach § 366 Abs 1 Z 2 iVm § 189 GewO 1973 kann schon nach der allgemeinen Lebenserfahrung aus dem Umstand, daß durch einen bestimmten Zeitraum hindurch eine Beherbergung von Gästen nicht stattfindet, nicht auf eine Unterbrechung des Willensentschlusses zur (ko... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Unter einem fortgesetzten Delikt wird eine Mehrheit von an sich selbständigen, nacheinander gesetzten Handlungen, die jede für sich den Tatbestand desselben Deliktes erfüllt, verstanden, die durch ein gemeinsames Band zu einer rechtlichen Einheit verbunden sind und rechtlich als ein einziges Delikt behandelt werden. Alle Teilakte der Handlungsreihe... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 6. September 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, dadurch, daß er am 25. Juli 1990 sowie am 27. und 28. August 1990 auf seiner Grundparzelle Nr. nn/4 KG S, Arbeiten zur Errichtung eines Rohbaues für ein Gebäude durchgeführt habe, obwohl für dieses bewilligungspflichtige Bauvorhaben keine rechtskräftige Baubewilligung vorlag und mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde S vom 2. April 1990, zugestellt am 12. A... mehr lesen...
Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82000 BauordnungL82007 Bauordnung Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Tir 1989 §53 Abs1 lita;BauO Tir 1989 §53 Abs1 litf;BauRallg;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Erfolgt die Baueinstellung wegen Fehlens einer Baubewilligung und nicht etwa wegen eines anderen der im § 53 Abs 1 lit f Tir BauO 1989 angeführten Sachverhalte, wird durch das... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0678/68 E 23. September 1970 RS 8 Stammrechtssatz Konsumtion zweier Deliktstatbestände liegt vor, wenn eine wertende Beurteilung ergibt, dass der Unwert des einen Deliktes von der Strafdrohung gegen das andere Delikt miterfasst wird, wie dies insbesondere im Falle der Verletzung desselben Rechtsgutes anzunehmen ist. Dies trifft... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 11. Februar 1991 wurde die Beschwerdeführerin jeweils dreier Übertretungen nach § 17 Abs. 1 StVO 1960 (zu 1. a, 2. a und 3. a), § 4 Abs. 1 lit. a leg. cit. (zu 1. b, 2. b und 3. b) und § 4 Abs. 5 leg. cit. (zu 1. c, 2. c und 3. c) schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil sie am 14. Oktober 1989 um 1.20 Uhr in Wien 7, Lerchenfelderstraße einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW gelenkt u... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 6. November 1988 um 1.30 Uhr als Lenker eines Pkws 1.) an einer bestimmten Kreuzung im Ortsgebiet von Breitenfurt-Ost, auf der der Verkehr nicht durch Arm- oder Lichtzeichen geregelt worden sei, ein mehrspuriges Fahrzeug links überholt, obwohl er die Kreuzung nicht auf einer Vorrangstraße durchfahren habe und nicht rechts zu überholen gewesen sei, und sei jeweils auf der B... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §4;VStG §22 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Werden zufolge der Einhaltung eines zu geringen Seitenabstandes zu abgestellten Fahrzeugen Beschädigungen herbeigeführt, kann von mehreren "Ereignissen" und damit von mehreren Verkehrsunfällen nur gesprochen werden, wenn der Lenk... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;VStG §22 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Dauerdelikte sind Erfolgsdelikte, deren von der Handlung verschiedene Wirkung über den Beginn der tatbildmäßigen Handlung hinausgeht und die in der Aufrechterhaltung eines rechtswidrigen Zustandes bestehen (vgl Foregger-Serini, Kurzkommentar zum StGB, 4te Auflage,... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 16. August 1988 wurde die Beschwerdeführerin wie folgt schuldig erkannt: "Die Bezirkshauptmannschaft Schwaz hat der Beschuldigten mit Bescheid vom 7.10.1986, Zahl: 5563/2a-1986 (wohl richtig: 5563/2h-1986), die gewerbepolizeiliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Gastgewerbes in der Betriebsart Bar im Standort R erteilt und unter Bescheidspruch I. - Punkt 1 - die Betriebszeit mit 16.00 Uhr bis 02.00 Uhr fest... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §367 Z26;GewO 1973 §77 Abs1;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/04/0243 E 14. November 1989 VwSlg 13063 A/1989 RS 5 Stammrechtssatz Die Nichteinhaltung der in einem Betriebsanlagengenehmigungsbescheid vorgeschriebenen Auflage iSd § 367 Z 26 GewO ist, sofern mehrere gesetzwidrige Einzelhandlungen vorliegen, die vermöge der Gleichar... mehr lesen...
Das gegen den Beschwerdeführer ergangene Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg vom 18. Mai 1990 enthält folgenden Spruch: "Sie haben es als verantwortlicher Beauftragter der Firma T-Ges.m.b.H., wie am 3.11.1988 anläßlich einer Kontrolle des Arbeitsinspektorates Graz im Betrieb der Firma T-Ges.m.b.H. festgestellt wurde, unterlassen dafür Sorge zu tragen, daß die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden. Den nachgenannten Arbeitnehmern wurde an folgenden ... mehr lesen...