Mit dem angefochtenen Bescheid wurde über die Beschwerdeführerin eine Geldstrafe von insgesamt S 2.500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 60 Stunden) nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz verhängt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, in der die Beschwerdeführerin einerseits das Beweisverfahren betreffende Verfahrensmängel und andererseits unrichtige Strafbemessung geltend macht, weil die Bestimmung des § 21 VStG nicht angewendet worden sei. Dieses Beschwerdevorbr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §21;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020238.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §21;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020237.X01 Im RIS seit 20.11.2000 Zuletzt aktualisiert am 05.03.2009 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §21;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020249.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 16. August 1993 wurde über die Beschwerdeführerin in ihrer Eigenschaft als Alleininhaberin eines namentlich genannten Gewerbebetriebes wegen Übertretung des § 25 AZG eine Geldstrafe in der Höhe von S 1.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 24 Stunden) verhängt. Nach § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in eine... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §21;VwGG §33a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1993/11/23 93/11/0224 1 Stammrechtssatz Übersteigen die verhängten Geldstrafen zwar in Summe, aber nicht im einzelnen S 10000,--, kann von der Ermächtigung nach § 33a VwGG Gebrauch gemacht werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 27. Juli 1993 wurde über den Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer einer namentlich genannten Gesellschaft wegen Übertretung der Bestimmung des § 25 AZG eine Geldstrafe in der Höhe von S 2.000,-- (und eine Ersatzfreiheitsstrafe) gemäß § 28 Abs. 1 AZG verhängt. Nach § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängige... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §25;AZG §28 Abs1;VStG §21;VwGG §33a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/10/21 92/02/0189 2 Stammrechtssatz Hängt die Fällung einer Sachentscheidung lediglich von der Lösung der Tatfrage ab, mit der auch keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung im Zusammenhang steht, ist die Behandlung der Beschwerde... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 24. April 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, - nach Tatzeit und Tatort näher bestimmt - das Gastgewerbe in der Betriebsart einer Imbißstube ausgeübt zu haben, ohne im Besitz einer entsprechenden Gastgewerbeberechtigung gewesen zu sein. Der Beschwerdeführer habe dadurch § 366 Abs. 1 Z. 2 iVm §§ 5 "Abs." (richtig: Z.) 2 und 189 GewO 1973 verletzt. Im Spruch: heißt es sodann weiter: "Wegen dieser Verwaltun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §21;
Rechtssatz: GRS wie VwGH E 1990/06/18 90/19/0120 1 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991040269.X01 Im RIS seit 22.12.1992 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. Mai 1992 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 21. Juni 1991 um 18.30 Uhr an einem näher beschriebenen Ort ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug zum Halten abgestellt, obwohl an dieser Stelle ein durch das Verkehrszeichen "Halten und Parken verboten" kundgemachtes Halte- und Parkverbot bestanden habe. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §17 Abs1;StVO 1960 §43 Abs1 litb Z1;StVO 1960 §44 Abs1;VStG;VwRallg;
Rechtssatz: Das Recht auf Akteneinsicht in einem Verwaltungsstrafverfahren umfaßt nicht die Einsicht in die Akten über die Erlassung der generellen
Norm: , deren Übertretung dem Betreffenden zur Last gelegt wird (Hinweis E 15.2.1991, 87/18/0006; h... mehr lesen...
Nach Außerkrafttreten der gegen den Beschwerdeführer erlassenen Strafverfügung wurde dieser mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck vom 24. Oktober 1989 schuldig erkannt, als im Sinne des § 9 Abs. 1 VStG satzungsgemäß zur Vertretung der "H & Co KG" nach außenhin berufenes Organ zu verantworten, daß durch die genannte Unternehmung den Bestimmungen des § 25 lit. k der Tiroler Bauordnung, wonach die Verwendung einer Grundfläche innerhalb einer geschlosse... mehr lesen...
Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82000 BauordnungL82007 Bauordnung Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Tir 1989 §25 litk;BauO Tir 1989 §53 Abs1 lita;BauRallg;VStG §21;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Im Hinblick auf die Bewilligungsfreiheit von Lagerplätzen im Industriegebiet und im Gewerbegebiet muß davon ausgegangen werden, daß der Gesetzgeber Lagerplätze von Gewerbeb... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VStG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Übertretung der Straßenverkehrsordnung 1960 - Schon angesichts des Verhältnisses zwischen verhängter Geldstrafe (S 1000,--) samt Kostenbeitrag (S 200,--) und Monatseinkommen (S 12000,--) ist nicht erkennbar, daß mit dem Vollzug für den Beschwerdeführer (diese... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bringt vor, er beziehe ein monatliches Einkommen von ca. S 12.000,-- und sei für seine Ehegattin sowie zwei Kinder sorgepflichtig. Ein sofortiger Vollzug der verhängten Geldstrafe (von S 1.000,-- zuzüglich S 200,-- Kostenbeitrag) würde seinen und seiner Familie notwendigen Unterhalt gefährden. Seine Vermögensverhältnisse gab er nicht bekannt. Schon angesichts des Verhältnisses zwischen verhängter Geldstrafe samt Kostenbeitrag und Monatseinkommen ist nicht erke... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 1. Oktober 1990 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der F-GmbH Nfg. KG. zu verantworten, daß diese Personengesellschaft als gewerbliches Unternehmen, das zur Ausübung der Gewerbe Aufstellung von Niederdruckzentralheizungsanlagen und Warmwasserbereitungsanlagen der Oberstufe, Aufstellung von Lüftungsanlagen und Gas- und Wasserleitungsinstallation im Standort W, B-Gasse 6... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §19;VStG §21;VStG §51 Abs4;
Rechtssatz: Die belBeh muß über den Antrag auf Strafnachsicht nicht gleichzeitig mit der Berufung entscheiden. Schlagworte Inhalt der Berufungsentscheidung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991040323.X05 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb ein Cafehaus. Er hat den Betrieb mittlerweile längst übergeben und befindet sich seit Jahren in Pension. Auf Grund einer abgabenbehördlichen Prüfung des Cafehausbetriebes über den Zeitraum 1980 bis 1982 traten Abgabenverkürzungen zutage, die 1985 zum Anlaß einer Anklage gegen den Beschwerdeführer wegen des Vergehens der Abgabenhinterziehung genommen wurden. Im zweiten Rechtsgang des gerichtlichen Finanzstrafverfahrens wurde der Beschwerdeführer im Jahre 19... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG §23;FinStrG §25;VStG §19;VStG §21;
Rechtssatz: Kein geringfügiges Verschulden eines Gastwirtes (Cafetier) an fahrlässiger Abgabenverkürzung infolge unzureichender Erlöserfassung über drei Jahre trotz bestehender früherer (getilgter) Beanstandungen. Zur Bemessung der Geldstrafe bei Fehlen von Erschwerungsgründen, bei Vorli... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stellte mit Schreiben vom 25. März 1983 beim Arbeitsinspektorat für den 5. Aufsichtsbezirk die Anträge, sowohl die Errichtung eines sicherheitstechnischen Dienstes als auch die Errichtung einer betriebsärztlichen Betreuung erst ab einer Zahl von 400 Arbeitnehmern zuzulassen. Mit Bescheid vom 20. Juli 1987 wies das Arbeitsinspektorat für den 5. Aufsichtsbezirk beide Anträge mangels Antragslegitimation der Beschwerdeführerin im wesentlichen mit folgender Begründun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §21 Abs2;ASchG 1972 §22 Abs2;ASchG 1972 §31;VStG;
Rechtssatz: Bei den Bestimmungen des § 21 Abs 2 und des § 22 Abs 2 ASchG handelt es sich um Normen des administrativen Verwaltungsrechtes, die mit Normen des Verwaltungsstrafrechtes wegen der in diesem Bereich geltenden besonderen Grundsätze nicht in allen Belangen verglichen werden können. ... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien - Bezirkspolizeikommissariat Landstraße - vom 15. Juli 1986 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 17. Juni 1986 um 17.10 Uhr in Schwechat, Brauhausstraße, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws, 1) den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsgurt auf der Fahrt nicht angelegt gehabt, 2) es unterlassen, unverzüglich die Ausstellung eines neuen Führerscheines zu beantragen, obwohl das Lichtbild den Besitze... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §21; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/18/0059 E 12. September 1986 RS 1 Stammrechtssatz Die Schuld des Beschuldigten ist nur dann geringfügig, wenn das tatbildmäßige Verhalten des Täters hinter dem in der betreffenden Strafdrohung typisierten Unrechts- und Schuldgehalt erheblich zurückbleibt. European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Verkehrsabteilung (Außenstelle W) des Landesgendarmeriekommandos für Z. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres den Beschwerdeführer nach durchgeführter mündlicher Verhandlung mit Erkenntnis vom 25. April 1990 schuldig erkannt, er hätte 1. anläßlich von Radarmessungen, zu denen er ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §109 Abs1;BDG 1979 §109 Abs2;VStG §21;
Rechtssatz: Nach der übereinstimmenden Rsp der beiden Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts (Hinweis VfSlg 11053; E 14.12.1987, 86/12/0147, VwSlg 12586/A/1987) kommt einer Ermahnung iSd § 109 Abs 2 BDG 1979 ein normativer Inhalt nicht zu. Sie ist - anders als jene nach § 21 VStG - nicht al... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art132;VStG;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten in welchen die
Anrufung des VwGH ausgeschlossen ist European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990020183.X01 ... mehr lesen...
Mit der vorliegenden Beschwerde macht die Beschwerdeführerin die Verletzung der Entscheidungspflicht durch die belangte Behörde geltend, weil diese über die Berufung gegen ein Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 15. März 1990 (nach deren Inhalt offensichtlich betreffend eine Übertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 StVO 1960) nicht innerhalb von sechs Monaten entschieden habe. Die Beschwerdeführerin hat übersehen, daß gemäß Art. 132 zweiter ... mehr lesen...
Mit Strafverfügung des Bürgermeisters der Stadt Wiener Neustadt vom 3. April 1989 wurde die Mitbeteiligte für schuldig befunden, sie habe es am 6. Dezember 1988 als Arbeitgeber unterlassen, jedem Arbeitnehmer zur Aufbewahrung und zur Sicherung gegen Wegnahme seiner Straßen- und Arbeitskleidung einen ausreichend großen, luftigen und versperrbaren Kasten zur Verfügung zu stellen und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 31 Abs. 3 lit. b Arbeitnehmerschutzgesetz in Verbindung mit § ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §86 Abs1;ASchG 1972 §31 Abs3 litb;VStG §21;
Rechtssatz: Wurde der Beschuldigte bereits vor dem ihm angelasteten Tattag zweimal schriftlich aufgefordert, eine Vorschrift zu befolgen, was er jedoch unterlassen hat, so kann von einem geringfügigen Verschulden keine Rede sein. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:V... mehr lesen...