Entscheidungen zu § 17 VStG

Unabhängige Verwaltungssenate

12 Dokumente

Entscheidungen 1-12 von 12

TE UVS Tirol 2008/04/08 2007/17/1900-3

Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt:   ?Tatzeit: 05.01.2007, um 20.15 Uhr Tatort: Schlitters auf der B 169, auf Höhe Strkm 3.250 Fahrzeug: Personenkraftwagen, Kennzeichen XY(CZ)   Sie haben das angeführte Fahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt. Der Test am geeichten Alkomaten ergab einen Alkoholgehalt der Atemluft von 0,65 mg/l.?   Dem Beschuldigten wurde eine Übertretung nach § 5 ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 08.04.2008

TE UVS Tirol 2007/08/27 2007/14/2081-1

An den Berufungswerber wurde nach dem 17.07.2007 nachstehendes Schriftstück zugestellt:   Herrn H. I. XY Weg 2 W.   I. H., geb am XY Verwaltungsstrafverfahren nach dem Tiroler Veranstaltungsgesetz und dem Glücksspielgesetz, Verfall   Geschäftszahl SA-66-2007 Schwaz, 16.07.2007   AUFFORDERUNG ZUR RECHTFERTIGUNG ALS BESCHULDIGTER I. Es wird Ihnen angelastet, in Ihrem Lokal "Gasthof L." in W., XY Straße 32, in der Zeit von zumindest 25.01.2007 bis 14.03.2007   1. einen Glücksspielautomaten de... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 27.08.2007

TE UVS Tirol 2007/01/22 2006/12/2610-3

Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Innsbruck vom 29.08.2006, Zl II-STR-02391e/2006, wurde gegenüber Herrn H. M. ?M., XY-Straße 44/II/Top 12, I., Folgendes verfügt:   ?Gemäß § 39 Abs 1 des Verwaltungsstrafgesetzes (VStG) wird hinsichtlich nachangeführter, seitens des Herrn H. M. ?M. in dessen Wohnung in I., XY-Straße 44/II/Top 12, - wie anlässlich einer seitens des Amtstierarztes des Stadtmagistrates Innsbruck am 28.7.2006 an Ort und Stelle durchgeführten Tierschutzkontrolle ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 22.01.2007

RS UVS Kärnten 2002/09/02 KUVS-1169/12/2002

Rechtssatz: Kommt der Eigentümer von 12 Pferden unterschiedlichen Alters der art- und altersgerechten Nahrung, Pflege und Unterbringung nicht nach und kann dies auch sonst nicht gesichert werden, so ist die Verfallserklärung dieser Tiere mit keiner Rechtswidrigkeit behaftet. Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 28.1.2003, Zahl: 2002/05/1198-6, womit die Behandlung der Beschwerde gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für Kärnten vom 2.9.2002, Zahl: KUVS-1169/12/2002, ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 02.09.2002

RS UVS Kärnten 2002/06/21 KUVS-1020-1023/2/2002

Rechtssatz: Im Gegensatz zur Einhebung der vorläufigen Sicherheit ist es für den Ausspruch des Verfalls erforderlich, dass die Behörde konkrete Schritte der Strafverfolgung gesetzt hat, erst dann kann sich die Strafverfolgung und der Vollzug der Strafe als unmöglich erweisen. Dies gebietet einerseits schon die grammatikalische Interpretation des Wortes "erweist", andererseits aber auch die verfassungsmäßig gebotene, einschränkende und am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ausgerichtete Interpre... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 21.06.2002

RS UVS Oberösterreich 1999/12/13 VwSen-200205/12/Kl/Bk

Rechtssatz: Gemäß § 27 Abs.1 Futtermittelgesetz - FMG 1993, BGBl. Nr. 95/1993, haben die Aufsichtsorgane Futtermittel, Zusatzstoffe und Vormischungen, einschließlich ihrer Verpackungen und Behältnisse vorläufig zu beschlagnahmen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass sie entgegen § 3 Abs.2 und 3 Z1 bis 4 oder entgegen § 6 Abs.1 in Verkehr gebracht werden. Die vorläufige Beschlagnahme ist unverzüglich der Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen, diese hat binnen zwei Wochen nach Einlangen... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 13.12.1999

RS UVS Oberösterreich 1999/07/12 VwSen-110085/3/Kl/Rd

Rechtssatz: § 37a und § 37 Abs5 VStG: Verfall einer vorläufigen Sicherheit: Die Unmöglichkeit der Strafverfolgung muss nachgewiesen werden (zB erfolglose Ladung). Eine Prognose der Behörde reicht für einen Verfallsbescheid nicht aus. Berufung Folge gegeben, Bescheid aufgehoben. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 12.07.1999

RS UVS Vorarlberg 1996/11/06 1-0588/96

Rechtssatz: Der
Spruch: eines Straferkenntnisses hat nach §44a Z3 VStG die verhängte Strafe und die angewendete Gesetzesbestimmung zu enthalten. Bei der im §68 Abs4 lita Jagdgesetz vorgesehenen Verfallserklärung der Jagdbeute handelt es sich um eine eigene (Neben-)Strafe im Sinne der vorzitierten Bestimmung, die je nach Ermessen der Strafbehörde zur Verhängung einer Geldstrafe hinzutreten kann und diesfalls im Straferkenntnis ausgesprochen werden muß. Ein solcher Ausspruch ist aber im (münd... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 06.11.1996

TE UVS Tirol 1995/10/11 16/230-1/1995

Mit den angefochtenen Bescheiden wurde gegenüber den Berufungswerbern, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. K, ausgesprochen, sie hätten am 9.4.1992 eine Braunbärdecke samt Kopf: aus Rumänien über den Grenzübergang Heiligenkreuz nach Österreich eingeführt, somit ein Erzeugnis der im Anhang II des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten von freilebenden Tieren und Pflanzen, BGBl. Nr.188/1982 i. d.g.F., angeführten Art Braunbär aus einem Land, das nicht Vertragsstaat des... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 11.10.1995

RS UVS Kärnten 1994/06/06 KUVS-909/10/93

Rechtssatz: Nach dem Gebot des Gleichheitssatzes hat die Strafe des Verfalls in einem angemessenen Verhältnis zur Schuld und zur Höhe des Wertes der den Gegenstand einer strafbaren Handlung bildenden Ware zu stehen. Konnte die Beschuldigte von vornherein nicht erkennen, daß die Überlassung eines im Leasing-Verhältnis aufgestellten Spielautomaten einer mit Verfall bedrohten Verwaltungsübertretung dienen werde und selbst auch ausreichende Vorkehrungen trifft, daß das Gerät den gesetzlichen V... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 06.06.1994

RS UVS Kärnten 1993/01/26 KUVS-K1-842/1/92

Rechtssatz: Da § 29a Veranstaltungsgesetz zu den Bestimmungen des § 17 VStG im Verhältnis einer "lex specialis" zur "lex generalis" steht, ist der nach § 29a Veranstaltungsgesetz zwingend vorgesehene Verfall ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse an der verfallsbedrohten Sache auszusprechen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 26.01.1993

RS UVS Kärnten 1993/01/26 KUVS-K1-1134/1/92

Rechtssatz: Wird durch die erstinstanzliche Beschlagnahme und ein Verfallserkenntnis der beschlagnahmte und für verfallen erklärte Gegenstand nicht näher bezeichnet, so daß der Gegenstand identifizierbar ist, so hat der Unabhängige Verwaltungssenat - soweit dieser eine unverwechselbare Beschreibung des Gegenstandes, etwa durch Anführung einer Seriennummer, nicht nachholen kann - das Verfallserkenntnis zu beheben. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 26.01.1993

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