Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: Wenn ein - überdies mit der Verfolgung und Aufklärung von Straßenverkehrsdelikten befaßter - Exekutivbeamter in alkoholisiertem Zustand durch überhöhte Geschwindigkeit einen tödlichen Verkehrsunfall verschuldet und in der Folge noch beharrlich trachtet, die untersuchenden Organe durch eine wahrheitswidrige Belastung s... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0092 E 15. Dezember 1989 RS 3 Stammrechtssatz Ein Beamter, der unter Ausnutzung seiner dienstlichen Möglichkeiten und während seines Dienstes ihm anvertrautes Gut zum Nachteil seiner Dienstbehörde veruntreut, ist grundsätzlich als Beamter nicht mehr tragba... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs2;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: Weder die Höhe der gerichtlichen Strafe noch eine im strafgerichtlichen Verfahren anzuwendende Qualifikation des Täterhandelns vermag etwas daran zu ändern, daß die Verfehlungen des Beamten (auch) aus spezifisch dienstrechtlicher und disziplinarrechlicher Sicht zu ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/21 90/09/0181 3 Stammrechtssatz Die Disziplinarstrafe der Entlassung ist keine Strafe, die der Sicherung der Gesellschaft, der Resozialisierung des Täters oder gar der Vergeltung dient, sondern eine dienstrechtliche Maßnahme zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes (Hinw... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Er war bis zu seiner Suspendierung Stellvertreter des Bezirkshauptmannes von X. und Leiter des Wasserrechtsreferates. Im Juni 1985 wurde der Beschwerdeführer zum Stellvertreter des Vorsitzenden der Grundverkehrs- und Ausländergrunderwerbskommission am Sitz der Bezirkshauptmannschaft X. bestellt. Vom 1. August 1989 bis 22. Juni 1990 übte er den Vorsitz in beiden Kommissionen aus, nachdem der b... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Er war bis zu seiner Suspendierung Stellvertreter des Bezirkshauptmannes von X. und Leiter des Wasserrechtsreferates. Im Juni 1985 wurde der Beschwerdeführer zum Stellvertreter des Vorsitzenden der Grundverkehrs- und Ausländergrunderwerbskommission am Sitz der Bezirkshauptmannschaft X. bestellt. Vom 1. August 1989 bis 22. Juni 1990 übte er den Vorsitz in beiden Kommissionen aus, nachdem der b... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1977 §55 Abs2;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3;DienstrechtsG Krnt 1985 §100 Abs1;DienstrechtsG Krnt 1985 §100 Abs3;DienstrechtsG Krnt 1985 §117;DienstrechtsG Krnt 1985 §43 Abs2;DienstrechtsG Krnt 1985 §97 Abs1 Z3;DienstrechtsG Krnt 1985 §98; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden)... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;DienstrechtsG Krnt 1985 §43 Abs2;DienstrechtsG Krnt 1985 §97 Abs1 Z3;StGB §223 Abs2;StGB §313; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/09/0077
Rechtssatz: Ein Beamter, der verpflichtet ist, die ihm zur Besorgung zugewie... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;BDG 1979 §93;BDG 1979 §95 Abs1;DienstrechtsG Krnt 1985 §100 Abs1;DienstrechtsG Krnt 1985 §43 Abs2;DienstrechtsG Krnt 1985 §97 Abs1 Z3;DienstrechtsG Krnt 1985 §98; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/09/0077
Rechtssatz: Der für die diszi... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;BDG 1979 §95 Abs1;DienstrechtsG Krnt 1985 §100 Abs1;DienstrechtsG Krnt 1985 §43 Abs2;DienstrechtsG Krnt 1985 §97 Abs1 Z3;StGB §223 Abs2;StGB §313; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/09/0077
Rechtssatz: Der Begriff ... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1977 §55 Abs2;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3;DienstrechtsG Krnt 1985 §100 Abs1;DienstrechtsG Krnt 1985 §100 Abs3;DienstrechtsG Krnt 1985 §117;DienstrechtsG Krnt 1985 §43 Abs2;DienstrechtsG Krnt 1985 §97 Abs1 Z3;DienstrechtsG Krnt 1985 §98; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden)... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;DienstrechtsG Krnt 1985 §43 Abs2;DienstrechtsG Krnt 1985 §97 Abs1 Z3;StGB §223 Abs2;StGB §313; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/09/0077
Rechtssatz: Ein Beamter, der verpflichtet ist, die ihm zur Besorgung zugewie... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;BDG 1979 §93;BDG 1979 §95 Abs1;DienstrechtsG Krnt 1985 §100 Abs1;DienstrechtsG Krnt 1985 §43 Abs2;DienstrechtsG Krnt 1985 §97 Abs1 Z3;DienstrechtsG Krnt 1985 §98; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/09/0077
Rechtssatz: Der für die diszi... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;BDG 1979 §95 Abs1;DienstrechtsG Krnt 1985 §100 Abs1;DienstrechtsG Krnt 1985 §43 Abs2;DienstrechtsG Krnt 1985 §97 Abs1 Z3;StGB §223 Abs2;StGB §313; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/09/0077
Rechtssatz: Der Begriff ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer die Disziplinarstrafe der Entlassung verhängt. Der Beschwerdeführer verbindet seine dagegen erhobene Beschwerde mit dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung, den er allerdings nur mit dem Gesetzeswortlaut begründet hat. Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß § 30 Abs. 2 VwGG auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluß zuzuerkennen, insoweit dem nicht... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/05/24 AW 91/09/0014 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Disziplinarstrafe der Entlassung - Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer die Diziplinarstrafe der Entlassung verhängt. Der Beschwerdef... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer die Disziplinarstrafe der Entlassung verhängt. Der Beschwerdeführer verbindet seine dagegen erhobene Beschwerde mit dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung, den er allerdings nur mit dem Gesetzeswortlaut begründet hat. Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß § 30 Abs. 2 VwGG auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluß zuzuerkennen, insoweit dem nicht... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/05/24 AW 91/09/0014 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Disziplinarstrafe der Entlassung - Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer die Diziplinarstrafe der Entlassung verhängt. Der Beschwerdef... mehr lesen...
Der im Jahre 1943 geborene Beschwerdeführer steht als Professor an der Höheren Technischen Bundeslehr- und Versuchsanstalt (HTL) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; als Nebenbeschäftigung leitet er ein Baubüro. Er leidet an einer in Phasen verlaufenden endogenen Depression und hat deshalb am 10. September 1990 einen Antrag auf vorzeitige Versetzung in den Ruhestand gestellt, dessen Erledigung nicht aktenkundig ist. Nach einem Zusammenbruch am 30. April 1990 war ... mehr lesen...
Der im Jahre 1943 geborene Beschwerdeführer steht als Professor an der Höheren Technischen Bundeslehr- und Versuchsanstalt (HTL) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; als Nebenbeschäftigung leitet er ein Baubüro. Er leidet an einer in Phasen verlaufenden endogenen Depression und hat deshalb am 10. September 1990 einen Antrag auf vorzeitige Versetzung in den Ruhestand gestellt, dessen Erledigung nicht aktenkundig ist. Nach einem Zusammenbruch am 30. April 1990 war ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §51 Abs1;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Der VwGH teilt nicht die Auffassung des Beschuldigten, wonach eine "Urlaubsreise" eines Beamten während eines Krankenstandes nur einen geringen Schuldgehalt erkennen lasse und keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich ziehe, weil gegen diese Annahme sowohl die negative Beispielswirkun... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §51 Abs1;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Der VwGH teilt nicht die Auffassung des Beschuldigten, wonach eine "Urlaubsreise" eines Beamten während eines Krankenstandes nur einen geringen Schuldgehalt erkennen lasse und keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich ziehe, weil gegen diese Annahme sowohl die negative Beispielswirkun... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand ab 1. Jänner 1978 bis zu seiner Entlassung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zu einer Stadtgemeinde. Er war bei der Stadtpolizei tätig. Mit Urteil des Kreisgerichtes vom 21. Jänner 1985 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 28. Juli 1984 als Polizeibeamter unter Ausnützung der durch seine Amtstätigkeit gebotenen Gelegenheit vorsätzlich Walter L. durch Versetzen eines Schlages mit der Hand in das Gesicht am Körper verletzt zu habe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand ab 1. Jänner 1978 bis zu seiner Entlassung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zu einer Stadtgemeinde. Er war bei der Stadtpolizei tätig. Mit Urteil des Kreisgerichtes vom 21. Jänner 1985 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 28. Juli 1984 als Polizeibeamter unter Ausnützung der durch seine Amtstätigkeit gebotenen Gelegenheit vorsätzlich Walter L. durch Versetzen eines Schlages mit der Hand in das Gesicht am Körper verletzt zu habe... mehr lesen...
Index: L24006 Gemeindebedienstete Steiermark63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;GdBedG Stmk 1957 §92 Abs1 lite;
Rechtssatz: Die Disziplinarstrafe der Entlassung ist keine Strafe, die der Sicherung der Gesellschaft, der Resozialisierung des Täters oder gar der Vergeltung dient, sondern eine dienstrechtliche Maßnahme zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes (Hinw... mehr lesen...
Index: L24006 Gemeindebedienstete Steiermark24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;GdBedG Stmk 1957 §1 Abs1;GdBedG Stmk 1957 §104 Abs1;GdBedG Stmk 1957 §13 Abs2;GdBedG Stmk 1957 §89;GdBedG Stmk 1957 §90;GdBedG Stmk 1957 §92 Abs1;StGB §27;
Rechtssatz: Für das Disziplinarrecht nach dem Stmk GdBedG sind andere Gesichtspunkte maßgebend als nach dem Strafgesetzbuch (Hinweis E 1... mehr lesen...
Index: L24006 Gemeindebedienstete Steiermark63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;GdBedG Stmk 1957 §104 Abs1;GdBedG Stmk 1957 §89;GdBedG Stmk 1957 §90;GdBedG Stmk 1957 §92 Abs1;GdBedG Stmk 1957 §95 Abs1;
Rechtssatz: Das Stmk GdBedG führt in § 92 Abs 1 lit a bis e die Disziplinarstrafen an, ohne sie etwa bestimmten Kategorien von Dienstvergehen zuzuordnen oder zu unterscheiden, ob ein pflichtw... mehr lesen...
Index: L24006 Gemeindebedienstete Steiermark63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;GdBedG Stmk 1957 §92 Abs1 lite;
Rechtssatz: Die Disziplinarstrafe der Entlassung ist keine Strafe, die der Sicherung der Gesellschaft, der Resozialisierung des Täters oder gar der Vergeltung dient, sondern eine dienstrechtliche Maßnahme zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes (Hinw... mehr lesen...
Index: L24006 Gemeindebedienstete Steiermark24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;GdBedG Stmk 1957 §1 Abs1;GdBedG Stmk 1957 §104 Abs1;GdBedG Stmk 1957 §13 Abs2;GdBedG Stmk 1957 §89;GdBedG Stmk 1957 §90;GdBedG Stmk 1957 §92 Abs1;StGB §27;
Rechtssatz: Für das Disziplinarrecht nach dem Stmk GdBedG sind andere Gesichtspunkte maßgebend als nach dem Strafgesetzbuch (Hinweis E 1... mehr lesen...
Index: L24006 Gemeindebedienstete Steiermark63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;GdBedG Stmk 1957 §104 Abs1;GdBedG Stmk 1957 §89;GdBedG Stmk 1957 §90;GdBedG Stmk 1957 §92 Abs1;GdBedG Stmk 1957 §95 Abs1;
Rechtssatz: Das Stmk GdBedG führt in § 92 Abs 1 lit a bis e die Disziplinarstrafen an, ohne sie etwa bestimmten Kategorien von Dienstvergehen zuzuordnen oder zu unterscheiden, ob ein pflichtw... mehr lesen...