Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/17 93/09/0316 2 Stammrechtssatz Eine Beamtin, die, wie die Bf, unter Ausnutzung ihrer dienstlichen Möglichkeiten unter Verleitung eines weiteren Postbediensteten durch Manipulationen bei der Empfangnahme von Nachnahmesendungen auf betrügerische We... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 3;
(RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/29 91/09/0186 4 Stammrechtssatz Die Entlassung ist die schwerste Disziplinarstrafe gegen aktive Beamte. Sie bezweckt, daß si... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0092 E 15. Dezember 1989 RS 3
(hier: vier Diebstähle) Stammrechtssatz Ein Beamter, der unter Ausnutzung seiner dienstlichen Möglichkeiten und während seines Dienstes ihm anvertrautes Gut zum Nachteil seiner Dienstbehörde veruntreut, ist grundsätzlich als B... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/17 93/09/0316 2
(hier: vier Diebstähle) Stammrechtssatz Eine Beamtin, die, wie die Bf, unter Ausnutzung ihrer dienstlichen Möglichkeiten unter Verleitung eines weiteren Postbediensteten durch Manipulationen bei der Empfangnahme von Nachnahmesendun... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/17 93/09/0316 5
(hier: vier Diebstähle; Milderungsgründe: Unbescholtenheit,
Wohlverhalten nach der Tat, die ohnedies erst nach Tatentdeckung
erfolgte Schadensgutmachung, das "volle und reumütige" Geständis
und die Tatsache, daß die Dienstpflichtverletzungen einige Jahr... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich (Bund); er ist im Bereich der Bundespolizeidirektion St. Pölten als Polizeibeamter tätig. Mit Schreiben vom 5. April 1993, SW 7651, erstattete das Zentralinspektorat der Sicherheitswache der Bundespolizeidirektion St. Pölten gegen den Beschwerdeführer gemäß § 109 Abs. 1 BDG 1979 Disziplinaranzeige. Diese Anzeige war an den Polizeidirektor gerichtet und schilderte fol... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §123;BDG 1979 §126 Abs1;BDG 1979 §131;BDG 1979 §92 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Verpflichtung der Dienstbehörde, bei Vorliegen der in § 131 BDG 1979 näher genannten Voraussetzungen ohne weiteres Verfahren eine Disziplinarverfügung zu erlassen, besteht nicht (Hinweis E 29.1.1987, 86/02/0150 und E 4.9.1990, 88/09/0013); dem einz... mehr lesen...
Der 1959 geborene Beschwerdeführer stand bis zu seiner (im angefochtenen Bescheid bestätigten) Entlassung als Sicherheitswachebeamter (Revierinspektor) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seit 4. Februar 1992 war der Beschwerdeführer vom Dienst suspendiert (zunächst vorläufige Suspendierung durch Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 4. Februar 1992; "endgültige" Suspendierung auf Grund des Bescheides der Disziplinarkommission vom 6. März 1992; die Suspen... mehr lesen...
Der 1959 geborene Beschwerdeführer stand bis zu seiner (im angefochtenen Bescheid bestätigten) Entlassung als Sicherheitswachebeamter (Revierinspektor) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seit 4. Februar 1992 war der Beschwerdeführer vom Dienst suspendiert (zunächst vorläufige Suspendierung durch Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 4. Februar 1992; "endgültige" Suspendierung auf Grund des Bescheides der Disziplinarkommission vom 6. März 1992; die Suspen... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 86/09/0200 20 Stammrechtssatz Die Disziplinarstrafe der Entlassung hat nicht zum Ziel, dem Beamten einen Nachteil zuzufügen, ihn gleichsam zu bestrafen. Der Zweck besteht ausschließlich darin, das Dienstverhältnis von Beamten aufzulösen, deren Vertrauenswürdigkeit zerstört ist, u... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/09/0118 E 12. Oktober 1983 VwSlg 11184 A/1983 RS 2 Stammrechtssatz Das strafrechtliche Delikt liegt in der Verletzung eines der von der Rechtsordnung allgemein geschützten Rechtsgüter, in einer Störung der öffentlichen Ordnung. Der Zweck des Disziplinarrechtes hingegen ist nic... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;StGB §159 Abs1;
Rechtssatz: Führt ein Exekutivbeamter außerhalb des Dienstes durch das Eingehen nicht unerheblicher Schulden fahrlässig seine Zahlungsunfähigkeit herbei, weshalb er auch rechtskräftig nach § 159 Abs 1 StGB gerichtlich bestraft wurde, und vermietet er außerdem ein ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 86/09/0200 20 Stammrechtssatz Die Disziplinarstrafe der Entlassung hat nicht zum Ziel, dem Beamten einen Nachteil zuzufügen, ihn gleichsam zu bestrafen. Der Zweck besteht ausschließlich darin, das Dienstverhältnis von Beamten aufzulösen, deren Vertrauenswürdigkeit zerstört ist, u... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/09/0118 E 12. Oktober 1983 VwSlg 11184 A/1983 RS 2 Stammrechtssatz Das strafrechtliche Delikt liegt in der Verletzung eines der von der Rechtsordnung allgemein geschützten Rechtsgüter, in einer Störung der öffentlichen Ordnung. Der Zweck des Disziplinarrechtes hingegen ist nic... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;StGB §159 Abs1;
Rechtssatz: Führt ein Exekutivbeamter außerhalb des Dienstes durch das Eingehen nicht unerheblicher Schulden fahrlässig seine Zahlungsunfähigkeit herbei, weshalb er auch rechtskräftig nach § 159 Abs 1 StGB gerichtlich bestraft wurde, und vermietet er außerdem ein ... mehr lesen...
Der 1955 geborene Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Beamter im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG, steht aufgrund des angefochtenen Bescheides als Legationsrat i. R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. Der Beschwerdeführer wurde mit Wirkung vom 1. März 1983 als VB I/a im Planstellenbereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten in den Bundesdienst aufgenommen und mit ... mehr lesen...
Der 1955 geborene Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Beamter im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG, steht aufgrund des angefochtenen Bescheides als Legationsrat i. R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. Der Beschwerdeführer wurde mit Wirkung vom 1. März 1983 als VB I/a im Planstellenbereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten in den Bundesdienst aufgenommen und mit ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112;BDG 1979 §14 Abs1;BDG 1979 §14 Abs7 Z1;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;StGB §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: § 14 Abs 7 Z 1 BDG 1979 soll verhindern, daß bei einem suspendierten Beamten durch seine Versetzung in den Ruhestand die dienstrechtlichen Folgen eines drohenden Amtsverlustes gemäß § 27 StGB oder einer Entlassu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112;BDG 1979 §14 Abs1;BDG 1979 §14 Abs7 Z1;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;StGB §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: § 14 Abs 7 Z 1 BDG 1979 soll verhindern, daß bei einem suspendierten Beamten durch seine Versetzung in den Ruhestand die dienstrechtlichen Folgen eines drohenden Amtsverlustes gemäß § 27 StGB oder einer Entlassu... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und dem vom Beschwerdeführer vorgelegten angefochtenen Bescheid geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Der Beschwerdeführer steht als Inspektor i. R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund; er war vor seiner mit 31. Dezember 1993 gemäß § 14 Abs. 1 Z. 1 BDG 1979 erfolgten Ruhestandsversetzung im Bereich der Post- und Telegraphendirektion Tirol tätig. Die Dienstbehörde erster Instanz wies den Antrag des Beschwerdeführers ... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und dem vom Beschwerdeführer vorgelegten angefochtenen Bescheid geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Der Beschwerdeführer steht als Inspektor i. R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund; er war vor seiner mit 31. Dezember 1993 gemäß § 14 Abs. 1 Z. 1 BDG 1979 erfolgten Ruhestandsversetzung im Bereich der Post- und Telegraphendirektion Tirol tätig. Die Dienstbehörde erster Instanz wies den Antrag des Beschwerdeführers ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;GehG 1956 §20c;StGB §223 Abs2;StGB §313;
Rechtssatz: Urkundenfälschung gemäß § 223 Abs 2 StGB unter Ausnützung einer Amtsstellung iSd § 313 StGB ist im Postbereich eine Verfehlung, für die die Disziplinarstrafe der Entlassung angemesse... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;GehG 1956 §20c;StGB §223 Abs2;StGB §313;
Rechtssatz: Urkundenfälschung gemäß § 223 Abs 2 StGB unter Ausnützung einer Amtsstellung iSd § 313 StGB ist im Postbereich eine Verfehlung, für die die Disziplinarstrafe der Entlassung angemesse... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stand als Kontrollorin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre letzte Dienststelle war das Postamt XY. Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen in Graz vom 18. Mai 1992 wurde die Beschwerdeführerin des Vergehens des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 2 StGB unter Ausnützung einer Amtsstellung nach § 313 StGB für schuldig erkannt. Die Beschwerdeführerin habe in XY als Postbeamtin unter Ausn... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stand als Kontrollorin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre letzte Dienststelle war das Postamt XY. Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen in Graz vom 18. Mai 1992 wurde die Beschwerdeführerin des Vergehens des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 2 StGB unter Ausnützung einer Amtsstellung nach § 313 StGB für schuldig erkannt. Die Beschwerdeführerin habe in XY als Postbeamtin unter Ausn... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/09/0148 E 19. Jänner 1989 RS 4 Stammrechtssatz Die Disziplinarstrafe der Entlassung ist keine Strafe, die der Sicherung der Gesellschaft, der Resozialisierung des Täters oder gar der Vergeltung dient, sondern eine dienstrechtliche Maßnahme zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes (H... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: Eine Beamtin, die, wie die Bf, unter Ausnutzung ihrer dienstlichen Möglichkeiten unter Verleitung eines weiteren Postbediensteten durch Manipulationen bei der Empfangnahme von Nachnahmesendungen auf betrügerische Weise ihre Dienstbehörde schädigt, ist grundsätzlich als Beamtin nicht... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 9;
(RIS: abwh)
Rechtssatz: Wer die für das Funktionieren des öffentlichen Dienstes unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, macht sich in aller Regel für den öffentlichen Dienst untragbar. Verträgt die Funktion der s... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: Angesichts der Art und Schwere der begangenen Straftat (hier: Manipulationen bei der Empfangnahme von Nachnahmesendungen unter Verleitung eines weiteren Postbediensteten) können alle möglicherweise sonst gegebenen Milderungsgründe (so auch Unbescholtenheit und die ohnedies erst nach... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: Durch die mehrmaligen deliktischen Handlungen in einem Zeitraum von rund drei Monaten kann nicht von einer einmaligen unbedachten Gelegenheitstat ("Augenblickstat") gesprochen werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993090316.X06 ... mehr lesen...