Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §45 Abs1;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/12/19 95/09/0153 3
(hier: Gerade das Funktionieren der Überwachung der Einhaltung der
Rechtsordnung hängt entscheidend davon ab, wie korrekt ein
Sicherheitswachebeamter während seines Dienstes sich im
Rotlichtmilieu verhält. Ein Sicherheitswachebeamter, der sich
außerhalb von ... mehr lesen...
Der im Jahr 1965 geborene Beschwerdeführer stand zuletzt als Revierinspektor in der Justizanstalt W, Außenstelle S, im Dienst. Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Disziplinaroberkommission beim Bundeskanzleramt wurde der Beschwerdeführer der nachstehend angeführten Dienstpflichtverletzungen für schuldig erkannt: Er habe "in der Zeit von November 1992 bis Mai 1995 in W und S gemeinsam mit B und D als Mittäter, mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand zuletzt als Stabswachtmeister im Dienst der Heeresverwaltung. Im angenommenen Tatzeitraum (14. September bis 7. Oktober 1994) war er als Wirtschaftsunteroffizier bei der Nachschubtransportkompanie - Versorgungsregiment 2 in der Schwarzenbergkaserne in Salzburg - Wals diensteingeteilt. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission für Unteroffiziere und Chargen beim Militärkommando Salzburg vom 6. März 1996 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkan... mehr lesen...
Der im Jahr 1965 geborene Beschwerdeführer stand zuletzt als Revierinspektor in der Justizanstalt W, Außenstelle S, im Dienst. Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Disziplinaroberkommission beim Bundeskanzleramt wurde der Beschwerdeführer der nachstehend angeführten Dienstpflichtverletzungen für schuldig erkannt: Er habe "in der Zeit von November 1992 bis Mai 1995 in W und S gemeinsam mit B und D als Mittäter, mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand zuletzt als Stabswachtmeister im Dienst der Heeresverwaltung. Im angenommenen Tatzeitraum (14. September bis 7. Oktober 1994) war er als Wirtschaftsunteroffizier bei der Nachschubtransportkompanie - Versorgungsregiment 2 in der Schwarzenbergkaserne in Salzburg - Wals diensteingeteilt. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission für Unteroffiziere und Chargen beim Militärkommando Salzburg vom 6. März 1996 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkan... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;DO Wr 1966 §76 Abs1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/04/23 91/09/0235 3
(hier: Diese Aussage gilt auch für das BDG 1979) Stammrechtssatz Eine Vorschrift, wonach die Disziplinarstrafe der Entlasssung dann nicht ausgesprochen werden dürfte, wenn es zuvor nicht zu einer S... mehr lesen...
Index: 43/01 Wehrrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;HDG 1994 §2 Abs1 Z1;HDG 1994 §50 Z4 lita;HDG 1994 §67;WehrG 1990 §56 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996090213.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §95 Abs1;StGB §146;StGB §147; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/10/18 95/09/0134 2 Stammrechtssatz Mit der strafrechtlichen Verurteilung (hier: eines Exekutivwachbeamten) wegen des Vergehens des schweren Betruges nach § 146 und § 147 StGB wurde der Unrechtsgehalt der Dienstpfli... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;DO Wr 1966 §76 Abs1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/04/23 91/09/0235 3
(hier: Diese Aussage gilt auch für das BDG 1979) Stammrechtssatz Eine Vorschrift, wonach die Disziplinarstrafe der Entlasssung dann nicht ausgesprochen werden dürfte, wenn es zuvor nicht zu einer S... mehr lesen...
Index: 43/01 Wehrrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;HDG 1994 §2 Abs1 Z1;HDG 1994 §50 Z4 lita;HDG 1994 §67;WehrG 1990 §56 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996090213.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §95 Abs1;StGB §146;StGB §147; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/10/18 95/09/0134 2 Stammrechtssatz Mit der strafrechtlichen Verurteilung (hier: eines Exekutivwachbeamten) wegen des Vergehens des schweren Betruges nach § 146 und § 147 StGB wurde der Unrechtsgehalt der Dienstpfli... mehr lesen...
Aufgrund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides steht folgender Sachverhalt fest: Der Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Er wurde vom Landesgericht Salzburg mit Urteil vom 13. Jänner 1995, AZ. 31 Vr 1194/94-HV 7/94, wegen des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von neun Monaten, Probezeit drei Jahre,... mehr lesen...
Aufgrund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides steht folgender Sachverhalt fest: Der Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Er wurde vom Landesgericht Salzburg mit Urteil vom 13. Jänner 1995, AZ. 31 Vr 1194/94-HV 7/94, wegen des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von neun Monaten, Probezeit drei Jahre,... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4 impl;LDG 1984 §70 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/21 90/09/0181 3
VwSlg 13387 A/1991
(hier Entlassung gem § 70 Abs 1 Z 4 LDG 1984) Stammrechtssatz Die Disziplinarstrafe der Entlassung ist keine Strafe, die der Sicherung der Gesellschaft, der Resozialisierung des Täters oder gar der Vergeltung dient, sonder... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §43 Abs1 impl;BDG 1979 §43 Abs2 impl;BDG 1979 §92 Abs1 Z4 impl;BDG 1979 §93 Abs1 impl;BDG 1979 §95 Abs3 impl;LDG 1984 §29 Abs1;LDG 1984 §29 Abs2;LDG 1984 §70 Abs1 Z4;LDG 1984 §71 Abs1;LDG 1984 §73 Abs3;StGB §207 Abs1;StGB §27 Abs1;
Rechtssatz: Die im Beschwerdefall verhängte Disziplinarstrafe der Entlassung ist nicht als ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4 impl;LDG 1984 §70 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/21 90/09/0181 3
VwSlg 13387 A/1991
(hier Entlassung gem § 70 Abs 1 Z 4 LDG 1984) Stammrechtssatz Die Disziplinarstrafe der Entlassung ist keine Strafe, die der Sicherung der Gesellschaft, der Resozialisierung des Täters oder gar der Vergeltung dient, sonder... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §43 Abs1 impl;BDG 1979 §43 Abs2 impl;BDG 1979 §92 Abs1 Z4 impl;BDG 1979 §93 Abs1 impl;BDG 1979 §95 Abs3 impl;LDG 1984 §29 Abs1;LDG 1984 §29 Abs2;LDG 1984 §70 Abs1 Z4;LDG 1984 §71 Abs1;LDG 1984 §73 Abs3;StGB §207 Abs1;StGB §27 Abs1;
Rechtssatz: Die im Beschwerdefall verhängte Disziplinarstrafe der Entlassung ist nicht als ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Oberrevident in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Postamt 3160 Traisen, wo er als Kassenbeamter II und als "Springer" verwendet wurde. Mit Urteil des Landesgerichtes St. Pölten als Schöffengericht vom 28. September 1995 wurde der Beschwerdeführer des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach dem § 302 Abs. 1 StGB dahingehend für schuldig erkannt, er habe in den Postämtern Neulengbach, Wampe... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte steht als Revierinspektor (Sicherheitswachebeamter) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war zuletzt im Bezirkspolizeikommisariat Donaustadt als "Arrestantenposten" und gelegentlich als "Fußstreifenposten" eingesetzt. Mit dem - vom Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht mit Urteil vom 28. März 1995 bestätigten und demnach - rechtskräftigen Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 13. Oktober 1994 wurde der Mitbeteiligte de... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Bezirksinspektor (Zollwachebeamter) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wurde als Abfertigungsgruppenführer im Grenzkontroll- und Grenzüberwachungsdienst bei der Zollwacheabteilung Klingenbach verwendet. Mit Urteil des Landesgerichtes Eisenstadt als Schöffengericht vom 12. Juli 1995 wurde der Beschwerdeführer des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach den §§ 302 Abs. 1 StGB und des Vergehens der Freiheitsentziehung n... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Oberamtswart in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war der Zustelldienst bei der Staatsanwaltschaft Wien. Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 15. Dezember 1995 wurde der Beschwerdeführer wegen des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls nach den §§ 127, 130 erster Fall StGB sowie wegen des Vergehens der Veruntreuung nach dem § 133 Abs. 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer vo... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Oberrevident in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Postamt 3160 Traisen, wo er als Kassenbeamter II und als "Springer" verwendet wurde. Mit Urteil des Landesgerichtes St. Pölten als Schöffengericht vom 28. September 1995 wurde der Beschwerdeführer des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach dem § 302 Abs. 1 StGB dahingehend für schuldig erkannt, er habe in den Postämtern Neulengbach, Wampe... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte steht als Revierinspektor (Sicherheitswachebeamter) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war zuletzt im Bezirkspolizeikommisariat Donaustadt als "Arrestantenposten" und gelegentlich als "Fußstreifenposten" eingesetzt. Mit dem - vom Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht mit Urteil vom 28. März 1995 bestätigten und demnach - rechtskräftigen Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 13. Oktober 1994 wurde der Mitbeteiligte de... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Bezirksinspektor (Zollwachebeamter) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wurde als Abfertigungsgruppenführer im Grenzkontroll- und Grenzüberwachungsdienst bei der Zollwacheabteilung Klingenbach verwendet. Mit Urteil des Landesgerichtes Eisenstadt als Schöffengericht vom 12. Juli 1995 wurde der Beschwerdeführer des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach den §§ 302 Abs. 1 StGB und des Vergehens der Freiheitsentziehung n... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Oberamtswart in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war der Zustelldienst bei der Staatsanwaltschaft Wien. Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 15. Dezember 1995 wurde der Beschwerdeführer wegen des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls nach den §§ 127, 130 erster Fall StGB sowie wegen des Vergehens der Veruntreuung nach dem § 133 Abs. 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer vo... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs2;BDG 1979 §95 Abs3;StGB §302;StGB §99 Abs1;
Rechtssatz: Der durch die vom Beamten begangenen Straftaten (hier: Freiheitsverletzung und Mißbrauch der Amtsgewalt) eingetretene Vertrauensverlust kann durch die ins Treffen geführten "Milderungs... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Wenn ein Exekutivbeamter einen strafrechtlich gravierend belasteten Betrüger vor der Verhaftung dadurch schützte, daß er ihn mit Bargeld, einem Fahrzeug und - unter Verletzung des Amtsgeheimnisses - mit Informationen aus dem Polizeicomputer "versorgte", hat er damit ein derart bedenkliches charakterliches und moralisches Versagen und u... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §1 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §95 Abs1;StGB §302;StGB §74 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/10/29 97/09/0183 1 Stammrechtssatz Der Notwendigkeit der Verhängung einer Disziplinarstrafe iSd § 95 Abs 1 BDG 1979 steht der Umstand nicht entgegen, daß der Beamte wegen des Delikts des Amtsmißbrauches gemäß... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3;StGB §127;StGB §130;
Rechtssatz: Soweit der Beamte auf die "Geringfügigkeit seiner Taten" und die ihm durch den Zugang zu allen Räumlichkeiten eröffnete Möglichkeit, Diebstähle "in beträchlichem Umfang" zu begehen, verweist, ist nicht zu erkennen, daß bzw a... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs2;BDG 1979 §95 Abs3;StGB §302;StGB §99 Abs1;
Rechtssatz: Der durch die vom Beamten begangenen Straftaten (hier: Freiheitsverletzung und Mißbrauch der Amtsgewalt) eingetretene Vertrauensverlust kann durch die ins Treffen geführten "Milderungs... mehr lesen...