Der im Jahr 1964 geborene Beschwerdeführer stand zuletzt als Gruppeninspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war im Bereich des Landesgendarmeriekommandos für Steiermark, Bezirksgendarmeriekommando Voitsberg, dem Gendarmerieposten Söding zugeteilt. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 26. März 1997 wurde der Beschwerdeführer wie folgt für schuldig erkannt: "1) Am 20. Oktober 1996, um ca 19.1... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand zuletzt als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war die BPD Schwechat. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Disziplinarerkenntnis der belangten Behörde vom 13. Mai 1998 wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 12. Dezember 1997 (im zweiten Rechtsgang neuerlich) abgewiesen ... mehr lesen...
Der im Jahr 1964 geborene Beschwerdeführer stand zuletzt als Gruppeninspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war im Bereich des Landesgendarmeriekommandos für Steiermark, Bezirksgendarmeriekommando Voitsberg, dem Gendarmerieposten Söding zugeteilt. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 26. März 1997 wurde der Beschwerdeführer wie folgt für schuldig erkannt: "1) Am 20. Oktober 1996, um ca 19.1... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Der Begriff VERTRAUEN DER ALLGEMEINHEIT IN DIE SACHLICHE WAHRNEHMUNG DER DIENSTLICHEN AUFGABEN bedeutet nichts anderes als die allgemeine Wertschätzung, die das Beamtentum in der Öffentlichkeit genießt bzw nach dem Willen des Gesetzgebers genießen soll (Hinweis E 11.Oktober 1993, 92/09/0318 und 93/09/0077). ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §32;StGB §34; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 3;
(RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/07/07 99/09/0042 3 Stammrechtssatz Die belangte Behörde hat sich mit dem für die Beurtei... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;SGG §16 Abs1;StGB §127;
Rechtssatz: Dem bf Beamten des Exekutivdienstes wurde zur Last gelegt, er habe aus einer beschlagnahmten Suchtgiftsendung zumindest 8 g Kokain mit dem Vorsatz weggenommen, sich dadurch unrechtmäßig zu bereichern; weiters habe er zweimal Kokain konsumiert.... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Der Begriff VERTRAUEN DER ALLGEMEINHEIT IN DIE SACHLICHE WAHRNEHMUNG DER DIENSTLICHEN AUFGABEN bedeutet nichts anderes als die allgemeine Wertschätzung, die das Beamtentum in der Öffentlichkeit genießt bzw nach dem Willen des Gesetzgebers genießen soll (Hinweis E 11.Oktober 1993, 92/09/0318 und 93/09/0077). ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §32;StGB §34; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 3;
(RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/07/07 99/09/0042 3 Stammrechtssatz Die belangte Behörde hat sich mit dem für die Beurtei... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;SGG §16 Abs1;StGB §127;
Rechtssatz: Dem bf Beamten des Exekutivdienstes wurde zur Last gelegt, er habe aus einer beschlagnahmten Suchtgiftsendung zumindest 8 g Kokain mit dem Vorsatz weggenommen, sich dadurch unrechtmäßig zu bereichern; weiters habe er zweimal Kokain konsumiert.... mehr lesen...
Der im Jahr 1939 geborene Beschwerdeführer stand als Lehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war zuletzt der Bundesbildungsanstalt für Kindergartenpädagogik in Innsbruck zugewiesen und zugleich auch dem Pädagogischen Institut des Landes Tirol zur Dienstleistung zugeteilt. Als "lebende Subvention" hatte der Beschwerdeführer von 1976 bis zum August 1996 in der Funktion des Direktors der Katholischen Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik der Barmherz... mehr lesen...
Der im Jahr 1939 geborene Beschwerdeführer stand als Lehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war zuletzt der Bundesbildungsanstalt für Kindergartenpädagogik in Innsbruck zugewiesen und zugleich auch dem Pädagogischen Institut des Landes Tirol zur Dienstleistung zugeteilt. Als "lebende Subvention" hatte der Beschwerdeführer von 1976 bis zum August 1996 in der Funktion des Direktors der Katholischen Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik der Barmherz... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §210;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §32;StGB §34; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 3;
(RIS: abwh)
Rechtssatz: Die belangte Behörde hat sich mit dem für die Beurteilung der weiteren Tragbarkeit des Be... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;DO Wr 1966 §58 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/04/23 91/09/0235 3
(hier: Diese Aussage gilt auch für das BDG 1979) Stammrechtssatz Eine Vorschrift, wonach die Disziplinarstrafe der Entlasssung dann nicht ausgesprochen werden dürfte, wenn es zuvor nicht zu einer Sus... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §210;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §32 Abs1;
Rechtssatz: Zwar handelt es sich beim Disziplinarverfahren nicht um einen Anklageprozess, und es ist die Disziplinarkommission bei der Festsetzung der Strafe im Disziplinarverfahren auch nicht an die Anträge des Disziplinaranwaltes gebunden, die bel Beh hätte jedo... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §210;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §32;StGB §34; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 3;
(RIS: abwh)
Rechtssatz: Die belangte Behörde hat sich mit dem für die Beurteilung der weiteren Tragbarkeit des Be... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;DO Wr 1966 §58 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/04/23 91/09/0235 3
(hier: Diese Aussage gilt auch für das BDG 1979) Stammrechtssatz Eine Vorschrift, wonach die Disziplinarstrafe der Entlasssung dann nicht ausgesprochen werden dürfte, wenn es zuvor nicht zu einer Sus... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §210;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §32 Abs1;
Rechtssatz: Zwar handelt es sich beim Disziplinarverfahren nicht um einen Anklageprozess, und es ist die Disziplinarkommission bei der Festsetzung der Strafe im Disziplinarverfahren auch nicht an die Anträge des Disziplinaranwaltes gebunden, die bel Beh hätte jedo... mehr lesen...
Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission für Landeslehrer vom 18. Jänner 1999 wurde über den Beschwerdeführer wegen der in Spruchpunkt I. dieses Bescheides umschriebenen und als Dienstpflichtverletzungen qualifizierten Taten die Disziplinarstrafe der Entlassung verhängt. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 3. Mai 1999 wurde die vom Beschwerdeführer gegen das genannte Disziplinarerkenntnis vom 18. Jänner 1999 erh... mehr lesen...
Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission für Landeslehrer vom 18. Jänner 1999 wurde über den Beschwerdeführer wegen der in Spruchpunkt I. dieses Bescheides umschriebenen und als Dienstpflichtverletzungen qualifizierten Taten die Disziplinarstrafe der Entlassung verhängt. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 3. Mai 1999 wurde die vom Beschwerdeführer gegen das genannte Disziplinarerkenntnis vom 18. Jänner 1999 erh... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;LDG 1984 §70 Abs1 Z4;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Verhängung der Disziplinarstrafe der Entlassung - Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Berufungsbescheid wurde die mit dem erstinstanzlichen Disziplinarerkenntnis verhängte Diziplinarstrafe der Entlassung bestätigt. Die damit... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;LDG 1984 §70 Abs1 Z4;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Verhängung der Disziplinarstrafe der Entlassung - Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Berufungsbescheid wurde die mit dem erstinstanzlichen Disziplinarerkenntnis verhängte Diziplinarstrafe der Entlassung bestätigt. Die damit... mehr lesen...
Mit dem mit Beschwerde angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Disziplinaroberkommission beim Bundeskanzleramt wurde gegen den Beschwerdeführer, einen Bundesbeamten gemäß § 92 Abs. 1 Z. 4 i.V.m. § 126 Abs. 2 BDG 1979 die Disziplinarstrafe der Entlassung verhängt. Diese Entscheidung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass der Beschwerdeführer in den Zeiträumen vom 18. und 19. September 1996 und vom 14. Oktober 1996 bis zum 8. Juni 1997 ungerechtfertigt vom Dienst abw... mehr lesen...
Mit dem mit Beschwerde angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Disziplinaroberkommission beim Bundeskanzleramt wurde gegen den Beschwerdeführer, einen Bundesbeamten gemäß § 92 Abs. 1 Z. 4 i.V.m. § 126 Abs. 2 BDG 1979 die Disziplinarstrafe der Entlassung verhängt. Diese Entscheidung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass der Beschwerdeführer in den Zeiträumen vom 18. und 19. September 1996 und vom 14. Oktober 1996 bis zum 8. Juni 1997 ungerechtfertigt vom Dienst abw... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;VwGG §30 Abs2;VwGG §30 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/02/16 AW 94/09/0002 2
Zusatz: Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung hätte bloß zur
Folge, dass dem Bf noch während des verwaltungsgerichtlichen
Verfahrens nach Wiederantritt seines Dienstes Bezüge auszuzahlen
wären. Der Bf hat aber nicht ausreichend dargetan, inwie... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;VwGG §30 Abs2;VwGG §30 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/02/16 AW 94/09/0002 2
Zusatz: Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung hätte bloß zur
Folge, dass dem Bf noch während des verwaltungsgerichtlichen
Verfahrens nach Wiederantritt seines Dienstes Bezüge auszuzahlen
wären. Der Bf hat aber nicht ausreichend dargetan, inwie... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 8. Jänner 1998, Zl. 2/38-DK 21/97, wurde der Beschwerdeführer folgendermaßen für schuldig erkannt: "A) BezInsp. JF ist schuldig, er hat es unterlassen, seine dienstlichen Aufgaben unter Beachtung der geltenden Rechtsordnung treu, gewissenhaft und unparteiisch mit den ihm zur Ve... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 8. Jänner 1998, Zl. 2/38-DK 21/97, wurde der Beschwerdeführer folgendermaßen für schuldig erkannt: "A) BezInsp. JF ist schuldig, er hat es unterlassen, seine dienstlichen Aufgaben unter Beachtung der geltenden Rechtsordnung treu, gewissenhaft und unparteiisch mit den ihm zur Ve... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §45 Abs1;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93;BDG 1979 §95 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/11 92/09/0318 9 Stammrechtssatz Der für die disziplinäre Verfolgung wesentliche Gesichtspunkt, das Funktionieren der Verwaltung zu gewährleisten, wird bei der Verhängung von Verwaltungsstrafen oder einer gerichtlichen Strafe in keiner... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §45 Abs1;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/12/19 95/09/0153 3
(hier: Gerade das Funktionieren der Überwachung der Einhaltung der
Rechtsordnung hängt entscheidend davon ab, wie korrekt ein
Sicherheitswachebeamter während seines Dienstes sich im
Rotlichtmilieu verhält. Ein Sicherheitswachebeamter, der sich
außerhalb von ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §45 Abs1;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93;BDG 1979 §95 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/11 92/09/0318 9 Stammrechtssatz Der für die disziplinäre Verfolgung wesentliche Gesichtspunkt, das Funktionieren der Verwaltung zu gewährleisten, wird bei der Verhängung von Verwaltungsstrafen oder einer gerichtlichen Strafe in keiner... mehr lesen...