Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit an die Österreichische Post AG gerichtetem Schreiben vom 24.07.2017 führte der Beschwerdeführer, ein Beamter der Österreichischen Post AG, im Wege seiner damaligen Rechtsvertreterin aus, dass ihm im Zeitraum vom 01.02.2015 bis 18.07.2017 die ihm zustehenden halbstündigen täglichen bezahlten Pausen nicht entlohnt worden seien. Der Beschwerdeführer legte hierzu eine konkrete Aufstellung der seines Erachtens in diesem Zeitraum geleisteten Üb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1.1. Mit Schreiben vom 01.01.2013 beantragte der rechtlich vertretene Beschwerdeführer, die "Dienstanweisung" vom 13.12.2012 dahingehend abzuändern, dass die Ruhepause zur bezahlten Dienstzeit zähle und daher innerhalb der tatsächlichen Tagesdienstzeit zu konsumieren sei, sowie eine diesbezügliche Bescheidausfertigung. Zusammengefasst führte er aus, die "Dienstanweisung" vom 13.12.2012 sei rechtswidrig. Tatsächlich handle es sich dabei nicht um ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin befindet sich als Staatsanwältin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und ist der Staatsanwaltschaft XXXX zur Dienstleistung zugewiesen. 2. Mit Bescheid des Leiters der Oberstaatsanwaltschaft XXXX wurde die regelmäßige Wochendienstzeit der Beschwerdeführerin gem. § 50a BDG iVm § 206 RStDG um 25% auf 30 Wochenstunden herabgesetzt. 3. Am Montag, 05.011.2018, sowie am Dienstag, 06.11.2018, wurde die Beschwerd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 12.02.2013 beantragte der Beschwerdeführer die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf die Dienstzeit anzu-rechnen seien. 2. Nach Aufforderung durch die belangte Behörde mit Schreiben vom 29.07.2013 präzisierte der BF mit Schreiben vom 23.08.2013 seinen Antrag dahingehend, es werde die Feststellung begehrt, dass a) ihm die halbstündliche Pause ab 01.01.20... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt: 1.1. Mit Schreiben vom 13.05.2013 beantragte der Beschwerdeführer die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die nach § 48b Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) zu gewährenden Ruhepausen auf seine Dienstzeit anzurechnen seien. 1.2. Mit Schreiben vom 29.07.2013 teilte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer mit, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Erlassung eines Feststellungsbescheides nur ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt: 1.1. Mit Schreiben vom 10.01.2013 beantragte der Beschwerdeführer die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die nach § 48b Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) zu gewährenden Ruhepausen auf seine Dienstzeit anzurechnen seien. 1.2. Mit Schreiben vom 29.07.2013 teilte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer mit, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Erlassung eines Feststellungsbescheides nur ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang 1.1. Mit Schreiben vom 10.01.2013 beantragte der Beschwerdeführer die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die nach § 48b Beamtendienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979) zu gewährenden Ruhepausen auf seine Dienstzeit anzurechnen seien. 1.1. Mit Schreiben vom 10.01.2013 beantragte der Beschwerdeführer die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die nach Paragraph 48 b, Beamtendienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979) zu gewährenden ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang 1.1. Mit Schreiben vom 18.02.2013 beantragte der Beschwerdeführer die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die nach § 48b Beamtendienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979) zu gewährenden Ruhepausen auf seine Dienstzeit anzurechnen seien. 1.1. Mit Schreiben vom 18.02.2013 beantragte der Beschwerdeführer die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die nach Paragraph 48 b, Beamtendienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979) zu gewährenden ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang 1.1. Mit Schreiben vom 18.01.2013 beantragte der Beschwerdeführer die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die nach § 48b Beamtendienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979) zu gewährenden Ruhepausen auf seine Dienstzeit anzurechnen seien. 1.1. Mit Schreiben vom 18.01.2013 beantragte der Beschwerdeführer die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die nach Paragraph 48 b, Beamtendienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979) zu gewährenden ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 15.01.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf die Dienstzeit anzurechnen seien. Nach Aufforderung durch die belangte Behörde präzisierte der anwaltlich vertretene Beschwerdeführer seinen Antrag mit Schreiben vom 09.09.2013 dahingehend, dass die Feststellung begehrt ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 24.01.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf die Dienstzeit anzurechnen seien. Nach Aufforderung durch die belangte Behörde präzisierte der Beschwerdeführer seinen Antrag mit Schreiben vom 26.08.2013 dahingehend, dass die Feststellung begehrt werde, 1. Der Beschwer... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 06.03.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf die Dienstzeit anzurechnen seien. Nach Aufforderung durch die belangte Behörde präzisierte der Beschwerdeführer seinen Antrag mit Schreiben vom 23.08.2013 dahingehend, dass die Feststellung begehrt werde, Der Beschwerdeführ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 01.02.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf die Dienstzeit anzurechnen seien. Nach Aufforderung durch die belangte Behörde präzisierte der Beschwerdeführer seinen Antrag mit Schreiben vom 27.08.2013 dahingehend, dass die Feststellung begehrt werde, 1. Der Beschwer... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 20.03.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf die Dienstzeit anzurechnen seien. Nach Aufforderung durch die belangte Behörde präzisierte der Beschwerdeführer seinen Antrag mit Schreiben vom 02.09.2013 dahingehend, dass die Feststellung begehrt werde, 1. Der Beschwer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 22.01.2013 beantragte der Beschwerdeführer die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die nach § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf seine Dienstzeit anzurechnen seien. 1. Mit Schreiben vom 22.01.2013 beantragte der Beschwerdeführer die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die nach Paragraph 48 b, BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf seine Dienstzeit anzurechn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 29.01.2013 beantragte der Beschwerdeführer die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die nach § 48b Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (kurz: BDG 1979) zu gewährenden Ruhepausen auf seine Dienstzeit anzuwenden sind. Mit Schreiben vom 29.01.2013 beantragte der Beschwerdeführer die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die nach Paragraph 48 b, Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer stellte am 21.03.2016 einen Antrag auf Bezahlung der Mittagspause [nach § 48b Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (kurz: BDG 1979)] ab 09.12.2015. Der Beschwerdeführer stellte am 21.03.2016 einen Antrag auf Bezahlung der Mittagspause [nach Paragraph 48 b, Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (kurz: BDG 1979)] ab 09.12.2015. Am 18.04.2016 übermittelte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer e... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 10.01.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf die Dienstzeit anzurechnen seien. Nach Aufforderung durch die belangte Behörde präzisierte der anwaltlich vertretene Beschwerdeführer seinen Antrag mit Schreiben vom 25.08.2013 dahingehend, dass die Feststellung begehrt wer... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 09.01.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf die Dienstzeit anzurechnen seien. Nach Aufforderung durch die belangte Behörde präzisierte der Beschwerdeführer seinen Antrag mit Schreiben vom 28.08.2013 dahingehend, dass die Feststellung begehrt werde, 1. Der Beschwer... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 10.01.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf die Dienstzeit anzurechnen seien. Nach Aufforderung durch die belangte Behörde präzisierte der Beschwerdeführer seinen Antrag mit Schreiben vom 26.08.2013 dahingehend, dass die Feststellung begehrt werde, Der Beschwerdeführ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 25.01.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf die Dienstzeit anzurechnen seien. Nach Aufforderung durch die belangte Behörde präzisierte der Beschwerdeführer seinen Antrag mit Schreiben vom 30.08.2013 dahingehend, dass die Feststellung begehrt werde, Der Beschwerdeführ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerde vom 16.07.2018 richtet sich an das Personalamt Klagenfurt der Österreichischen Post AG. 2. Das Personalamt Klagenfurt der Österreichischen Post AG übermittelte dem Bundesverwaltungsgericht mit Schreiben vom 31.10.2018, eingelangt beim Bundesverwaltungsgericht am 12.11.2018, diese Beschwerde. 3. Am 15.01.2019 langte ein Schreiben vom 14.01.2019 des Beschwerdeführervertreters ein, mit welchem er die... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Mit Schreiben vom 17.01.2013 beantragte der Beschwerdeführer die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die nach § 48b Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) zu gewährenden Ruhepausen auf seine Dienstzeit anzurechnen seien. Mit Schreiben vom 17.01.2013 beantragte der Beschwerdeführer die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die nach Paragraph 48 b, Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Vorverfahren Der Beschwerdeführer beantragte beim Personalamt der Post AG am 01.01.2013, die bekämpfte Dienstanweisung dahingehend abzuändern, dass die Ruhepausen zur bezahlten Dienstzeit zählen und innerhalb der tatsächlichen Tagesdienstzeit zu konsumieren wären und eine Bescheidausfertigung. Unter einem zeigte der Beschwerdeführer die Rechtswidrigkeit der sogenannten Dienstanweisung auf. Mit Schreiben... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem am 08.04.2011 beim Landespolizeikommando Oberösterreich eingelangten Antrag begehrte der Beschwerdeführer die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneter Überstundenvergütung für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, von nicht verrechneter Sonn- und Feiertagszulage für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, die über die Plandienstzeit hinausreichend erbracht worden sei, und von... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem am 24.02.2011 beim Landespolizeikommando für Wien eingelangten Antrag begehrte der Beschwerdeführer die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneten Überstundenvergütungen für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, von nicht verrechneter Sonn- und Feiertagszulage für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, die über die Plandienstzeit hinausreichend erbracht wurden, und von nicht g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem am 20.02.2011 beim Landespolizeikommando für Wien eingelangten Antrag begehrte der Beschwerdeführer die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneten Überstundenvergütungen für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, von nicht verrechneter Sonn- und Feiertagszulage für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, die über die Plandienstzeit hinausreichend erbracht wurden, und von nicht g... mehr lesen...