Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom XXXX zu GZ XXXX informierte das Bundesministerium für Justiz, Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen (belangte Behörde), den Beschwerdeführer (BF) darüber, dass im Rahmen einer Überprüfung durch das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport festgestellt worden sei, dass er die Pauschalvergütung für den verlängerten Dienstp... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom XXXX informierte das Bundesministerium für Justiz, Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen (belangte Behörde), den Beschwerdeführer (BF) darüber, dass im Rahmen einer Überprüfung durch das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport festgestellt worden sei, dass er die Pauschalvergütung für den verlängerten Dienstplan gemäß § ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1.1. Mit Schreiben vom 29.05.2019 begehrte der Beschwerdeführer Folgendes: „Antrag dass die belangte Behörde zu folgender Leistung verpflichtet werde: A) 1) Die belangte Behörde ist innerhalb einer angemessenen Frist, jedenfalls aber binnen 4 Wochen schuldig, dem Einschreiter für angeordnete aber nicht ausbezahlte Mehrdienstleistungen für den Zeitraum 01.09.2012 bis 31.12.2018 den Betrag von € 21.117,63 zzgl. Nachzahlung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1.1. Mit Schreiben vom 29.05.2019 begehrte der Beschwerdeführer Folgendes: „Antrag dass die belangte Behörde zu folgender Leistung verpflichtet werde: A) 1) Die belangte Behörde ist innerhalb einer angemessenen Frist, jedenfalls aber binnen 4 Wochen schuldig, dem Einschreiter für angeordnete aber nicht ausbezahlte Mehrdienstleistungen für den Zeitraum 01.09.2012 bis 31.12.2018 den Betrag von € 21.117,63 zzgl. Nachzahlung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte mit Schreiben vom 05.09.2022 (eingelangt beim Personalamt XXXX der Österreichischen Post AG [in der Folge: belangte Behörde] am 06.09.2022) den Antrag auf Feststellung der zu bezahlenden Ruhepausen bzw. daraus resultierenden Überstundenleistungen im Ausmaß von 164,5 Stunden im Zeitraum 01.12.2019 bis 31.08.2022. Gemäß § 48b BDG 1979 sei eine Ruhepause von einer halben Stunde einz... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 12.04.2018 beantragte der Beschwerdeführer, ein in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehender Beamter der Österreichischen Post AG, im Wege seines Rechtsvertreters die bescheidmäßige Feststellung, dass ihm a) für den Zeitraum von Juni bis August 2014 und von Juli 2016 bis Juli 2017 die Betriebssonderzulagen „Aufwand“ und „Erschwernis“ in der Höhe von EUR 1... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 20.03.2019 beantragte der Beschwerdeführer die bescheidmäßige Absprache über 1. den Anspruch auf Abgeltung der seit dem Schuljahr 2016/2017 geleisteten Überstunden und 2. den Anspruch auf sofortige Weitergewährung der vier gestrichenen Werteinheiten seitens des damaligen Landesschulrates für Kärnten. 1. Mit Schriftsatz vom 20.03.2019 beantragte der Beschwe... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 29.04.2019 stellte der Beschwerdeführer, ein in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehender Beamter der Österreichischen Post AG auf einem Arbeitsplatz im „Landzustelldienst“, im Wege seines Rechtsvertreters den Antrag, dass die Behörde „zu folgender Leistung verpflichtet werde“: A) 1.) Die belangte Behörde ist innerhalb einer angemessenen Frist, ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Planstelle befindet sich im Personalamt der Österreichischen Post AG, welches bei der österr. Post AG eingerichtet ist (sh § 17 PTS). 1.1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Planstelle befindet sich im Personalamt der Österreichisc... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit Schriftsatz vom 24.01.2013, ergänzt mit Schriftsatz vom 26.08.2013, die Feststellung, dass die zu gewährende Ruhepause im Ausmaß von dreißig Minuten auf seine Dienstzeit von 6:10 Uhr bis 14:40 Uhr gemäß § 48b BDG anzurechnen sei. Gemäß § 48 Abs. 2 BDG betrage die Wochendienstzeit 40 Stunden, der Beschwerdeführer hätte 42,5 Stunden gearbeitet, weshal... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1.1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist der Österreichischen Post Aktiengesellschaft zur Dienstleistung zugewiesen und seit XXXX auf eine Planstelle der Verwendungsgruppe PT 8 (Gesamtzustelldienst) ernannt. 1.1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist der Österreichischen Post Aktiengesellschaft zu... mehr lesen...