Spruch: Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen, Senat I hat im Disziplinarverfahren gegen den Beschuldigten (B) nach durchgeführter mündlicher Verhandlung am 18.05.2020 durch HR Dr. Renate Windbichler als Senatsvorsitzende sowie HR Mag. Anna Holper und OR Mag. Friedrich Mannsberger als weitere Mitglieder des Disziplinarsenates in Anwesenheit des Disziplinarbeschuldigten, des Disziplinaranwaltes, AL MR Mag. Alfred Hacker, und des Schriftführers, Mag. Andreas Zosis... mehr lesen...
Disziplinarerkenntnis BESCHEID Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz hat durch EOStA Hofrat Dr. Harald SALZMANN als Vorsitzenden sowie die weiteren Mitglieder des Disziplinarsenates RidLGSt Wien Dr. Gerhard POHNERT und FOI Franz GSCHIEL, in Gegenwart des Richters des Bezirksgerichtes Mag. Lukas BIRICZ als Schriftführer, in der Disziplinarsache gegen Oberrevidentin *** ***, Diplomrechtspflegerin beim Bezirksgericht ***, in... mehr lesen...
DISZIPLINARERKENNTNIS Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Justiz hat am 26.März 2015 durch den Senatsvorsitzenden VPräsdOLG Dr. Haidacher und durch die weiteren Mitglieder des Disziplinarsenats RidOLG Mag. Redtenbacher und Amtsdirektor Regierungsrat Gerhard Scheucher im Beisein der RiAA DI Maga. Müllner als Schriftführerin nach der in Gegenwart des Vertreters des Disziplinaranwalts Oberstaatsanwalt Dr. Kirschenhofer sowie in Anwesenheit des Disziplinarbeschuldigten ... mehr lesen...
DISZIPLINARERKENNTNIS Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Justiz hat am 26.März 2015 durch den Senatsvorsitzenden VPräsdOLG Dr. Haidacher und durch die weiteren Mitglieder des Disziplinarsenats RidOLG Mag. Redtenbacher und Amtsdirektor Regierungsrat Gerhard Scheucher im Beisein der RiAA DI Maga. Müllner als Schriftführerin nach der in Gegenwart des Vertreters des Disziplinaranwalts Oberstaatsanwalt Dr. Kirschenhofer sowie in Anwesenheit des Disziplinarbeschuldigten ... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres, hat am 11.06.2014 in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: GrInsp NN ist schuldig, er hat am 6.9.2013 Tatsachen, die ihm ausschließlich aus seiner amtlichen Tätigkeit bekannt waren, nämlich eine offenbar vorhandene psychische Beeinträchtigung bei den Personen NN und NN, in einer an den Sachwalter seines Bruders NN und an seinen Bruder NN gerichteten E-Mail und deren Geheimhaltung unter anderen eben ... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat am 12.05.2014 in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: GrInsp NN ist schuldig, er hat Faktum 1 in der Zeit von März 2013 bis April 2013 in NN als Beamter der Polizeiinspektion NN mit dem Vorsatz dadurch die von der Abfrage betroffene Person an ihrem Recht auf Datenschutz und den Staat in seinen Kontroll- und Überwachungsrechten zu schädigen, seine Befugnis im Namen des Bundes als dessen Organ in ... mehr lesen...