Entscheidungen zu § 4 Abs. 1 BDG 1979

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 91-102 von 102

TE Vwgh Erkenntnis 1995/2/22 95/12/0031

Auf Grund der Beschwerde und des vorgelegten angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer stand als Zollwachebeamter seit 30. Juni 1990 in einem provisorischen Dienstverhältnis zum Bund. Er war zuletzt bei der Zollwachabteilung H. (im folgenden ZWA H.) tätig. Mit Bescheid vom 20. Oktober 1994 kündigte die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland (im folgenden kurz: FLD) gemäß § 10 Abs. 2 und... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.02.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1995/2/22 95/12/0031

Auf Grund der Beschwerde und des vorgelegten angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer stand als Zollwachebeamter seit 30. Juni 1990 in einem provisorischen Dienstverhältnis zum Bund. Er war zuletzt bei der Zollwachabteilung H. (im folgenden ZWA H.) tätig. Mit Bescheid vom 20. Oktober 1994 kündigte die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland (im folgenden kurz: FLD) gemäß § 10 Abs. 2 und... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.02.1995

RS Vwgh 1995/2/22 95/12/0031

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §38;AVG §45 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z2;BDG 1979 §11 Abs1;BDG 1979 §4 Abs1 Z3;BDG 1979 §83 Abs3;BDG 1979 §90;
Rechtssatz: Das Urteil der jeweiligen unmittelbaren Dienstvorgesetzten über die vom Beamten erbrachten Leistungen bindet die Dienstbehörde nicht. Krankenstände sind unter dem Gesichtspunkt einer Leistungsbeurteilung (auch auf der Ebe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.02.1995

RS Vwgh 1995/2/22 95/12/0031

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §38;AVG §45 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z2;BDG 1979 §11 Abs1;BDG 1979 §4 Abs1 Z3;BDG 1979 §83 Abs3;BDG 1979 §90;
Rechtssatz: Das Urteil der jeweiligen unmittelbaren Dienstvorgesetzten über die vom Beamten erbrachten Leistungen bindet die Dienstbehörde nicht. Krankenstände sind unter dem Gesichtspunkt einer Leistungsbeurteilung (auch auf der Ebe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.02.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1992/5/20 87/12/0076

Der 1962 geborene Beschwerdeführer stand seit 1. April 1982 in einem provisorischen Dienstverhältnis zum Bund; nach erfolgreicher Absolvierung der Grundausbildung wurde er ab 1. August 1983 zum Gendarmerieposten (GP) M und (auf seinen Wunsch) mit Wirkung vom 1. August 1985 zum GP A versetzt. Ab 1. September 1986 war der Beschwerdeführer aus gesundheitlichen Gründen dem Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich, Referatsgruppe nn/B, zugeteilt, weil seine bisherige vorwiegende Verw... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.05.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/5/20 87/12/0076

Der 1962 geborene Beschwerdeführer stand seit 1. April 1982 in einem provisorischen Dienstverhältnis zum Bund; nach erfolgreicher Absolvierung der Grundausbildung wurde er ab 1. August 1983 zum Gendarmerieposten (GP) M und (auf seinen Wunsch) mit Wirkung vom 1. August 1985 zum GP A versetzt. Ab 1. September 1986 war der Beschwerdeführer aus gesundheitlichen Gründen dem Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich, Referatsgruppe nn/B, zugeteilt, weil seine bisherige vorwiegende Verw... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.05.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/5/20 87/12/0076

Der 1962 geborene Beschwerdeführer stand seit 1. April 1982 in einem provisorischen Dienstverhältnis zum Bund; nach erfolgreicher Absolvierung der Grundausbildung wurde er ab 1. August 1983 zum Gendarmerieposten (GP) M und (auf seinen Wunsch) mit Wirkung vom 1. August 1985 zum GP A versetzt. Ab 1. September 1986 war der Beschwerdeführer aus gesundheitlichen Gründen dem Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich, Referatsgruppe nn/B, zugeteilt, weil seine bisherige vorwiegende Verw... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.05.1992

RS Vwgh 1992/5/20 87/12/0076

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §11 Abs1;BDG 1979 §4 Abs1 Z3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 87/12/0082
Rechtssatz: - Mangelnder Arbeitserfolg des provisorischen Beamten (nach § 11 Abs 1 in Verbindung mit § 4 Abs 1 Z 3 BDG 1979 und dem Ernennungserfordernis "fachliche Eignung"; Hinweis E... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.05.1992

RS Vwgh 1992/5/20 87/12/0076

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z3;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §11 Abs1;BDG 1979 §4 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 87/12/0082
Rechtssatz: Auch Sachverhalte, die einen Kündigungstatbestand nach § 10 Abs 4 Z 3 und 4 BDG 1979 erfüllen, können ein gesetzliches Hindernis für das Definitivwerden des Dienstverhältni... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.05.1992

RS Vwgh 1992/5/20 87/12/0076

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §11 Abs1;BDG 1979 §4 Abs1 Z3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 87/12/0082
Rechtssatz: - Mangelnder Arbeitserfolg des provisorischen Beamten (nach § 11 Abs 1 in Verbindung mit § 4 Abs 1 Z 3 BDG 1979 und dem Ernennungserfordernis "fachliche Eignung"; Hinweis E... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.05.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1991/9/23 91/12/0148

Der Beschwerdeführer stand seit 1. Mai 1985 in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er war im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien als Inspektor im Polizeigefangenenhaus eingesetzt. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 12. März 1991 wurde das provisorische Dienstverhältnis des Beschwerdeführers gekündigt. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Berufung des Beschwerdeführers abgewiesen und der erstinstanzliche Bescheid bestätigt. Zur B... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.09.1991

RS Vwgh 1991/9/23 91/12/0148

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §11 Abs1;BDG 1979 §4 Abs1;
Rechtssatz: Entscheidend dafür, daß das Dienstverhältnis eines provisorischen Beamten definitiv wird, ist sowohl die Antragstellung des Beamten als auch, daß sämtliche der im § 11 Abs 1 leg cit umschriebenen Voraussetzungen gegeben sind. Zu diesen Voraussetzungen zählt im Sinne des § 4 Abs 1 BDG die persönliche und fachliche Eignung ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.09.1991

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