Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §8;BDG 1979 §3 Abs1;BDG 1979 §4 Abs1;B-VG Art81b Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1996/09/30 96/12/0177 3 Stammrechtssatz Einem in den Dreiervorschlag aufgenommenen Bewerber kommt im Lichte des Art 81b B-VG eine andere Rechtsposition zu als allfälligen sonstigen, nicht im Dreiervorschl... mehr lesen...
Nach der vorliegenden Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Die Beschwerdeführerin steht als Landeslehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Steiermark. Sie bewarb sich um die in der Grazer Zeitung vom 27. September 1996 ausgeschriebene Leiterstelle an der Polytechnischen Schule Voitsberg. Vom Kollegium des Bezirksschulrates Voitsberg wurde die Beschwerdeführerin im Besetzungsvorschlag an dritt... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §8;BDG 1979 §3 Abs1;BDG 1979 §4 Abs1;B-VG Art81b Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1996/09/30 96/12/0177 3 Stammrechtssatz Einem in den Dreiervorschlag aufgenommenen Bewerber kommt im Lichte des Art 81b B-VG eine andere Rechtsposition zu als allfälligen sonstigen, nicht im Dreiervorschl... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde, des vorgelegten angefochtenen Bescheides, der für das verfassungsgerichtliche Verfahren vorgelegten Verwaltungsakten und der für dieses Verfahren erstatteten Gegenschrift der belangten Behörde geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Die Beschwerdeführerin steht als Berufsschulinspektorin (Verwendungsgruppe S 2) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; sie hatte sich um die am 10. Dezember 1991 in der Wiener Zeitung ausgeschrie... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §8;BDG 1979 §3 Abs1;BDG 1979 §4 Abs1;B-VG Art81b Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1996/09/30 96/12/0177 3 Stammrechtssatz Einem in den Dreiervorschlag aufgenommenen Bewerber kommt im Lichte des Art 81b B-VG eine andere Rechtsposition zu als allfälligen sonstigen, nicht im Dreiervorschl... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §8;BDG 1979 §3 Abs1;BDG 1979 §4 Abs1;BDG 1979 §4 Abs3;BDG 1979 Anl1 Z28; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/14 94/12/0301 1
(hier: Keine Parteistellung im Verfahren zur Ernennung auf die
Planstelle eines Landesschulinspektors) Stammrechtssatz Den in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis BEFINDLICHEN Beamten kommt bei ei... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §8;BDG 1979 §3 Abs1;BDG 1979 §4 Abs1;BDG 1979 Anl1 Z29;B-VG Art130 Abs2;VwGG §34 Abs1;VwGG §41 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/12/0177 B 30. September 1996 RS 2
(hier: Ernennung in die Verwendungsgruppe S1) Stammrechtssatz § 4... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde, des vorgelegten angefochtenen Bescheides, der für das verfassungsgerichtliche Verfahren vorgelegten Verwaltungsakten und der Gegenschrift der belangten Behörde geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem aus: Der Beschwerdeführer steht als Volksschuldirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Burgenland. Am 29. Jänner 1992 wurde die Planstelle eines Bezirksschulinspektors für den Schulbezirk XY, um die sich der Beschwerdeführe... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §8;BDG 1979 §3 Abs1;BDG 1979 §4 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Ernennungen und keine Parteistellung im Ernennungsverfahren, es sei denn, die Parteistellung ließe sich aus besonderen Rechtsvorschriften ableiten. Auch aus dem Vorliegen von ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §8;BDG 1979 §3 Abs1;BDG 1979 §4 Abs1;BDG 1979 Anl1 Z29;B-VG Art130 Abs2;VwGG §34 Abs1;VwGG §41 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: § 4 Abs 1 BDG 1979 und die besonderen Ernennungserfordernisse in Anl 1 Z 29 BDG 1979 enthalten lediglich ganz allgemeine bz... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §8;BDG 1979 §3 Abs1;BDG 1979 §4 Abs1;B-VG Art81b Abs1 litb;
Rechtssatz: Einem in den Dreiervorschlag aufgenommenen Bewerber kommt im Lichte des Art 81b B-VG eine andere Rechtsposition zu als allfälligen sonstigen, nicht im Dreiervorschlag berücksichtigten Berwerbern. Das diesbezüglich ableitbare Recht d... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des vorgelegten angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer stand als Zollwachebeamter seit 30. Juni 1990 in einem provisorischen Dienstverhältnis zum Bund. Er war zuletzt bei der Zollwachabteilung H. (im folgenden ZWA H.) tätig. Mit Bescheid vom 20. Oktober 1994 kündigte die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland (im folgenden kurz: FLD) gemäß § 10 Abs. 2 und... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des vorgelegten angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer stand als Zollwachebeamter seit 30. Juni 1990 in einem provisorischen Dienstverhältnis zum Bund. Er war zuletzt bei der Zollwachabteilung H. (im folgenden ZWA H.) tätig. Mit Bescheid vom 20. Oktober 1994 kündigte die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland (im folgenden kurz: FLD) gemäß § 10 Abs. 2 und... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §38;AVG §45 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z2;BDG 1979 §11 Abs1;BDG 1979 §4 Abs1 Z3;BDG 1979 §83 Abs3;BDG 1979 §90;
Rechtssatz: Das Urteil der jeweiligen unmittelbaren Dienstvorgesetzten über die vom Beamten erbrachten Leistungen bindet die Dienstbehörde nicht. Krankenstände sind unter dem Gesichtspunkt einer Leistungsbeurteilung (auch auf der Ebe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §38;AVG §45 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z2;BDG 1979 §11 Abs1;BDG 1979 §4 Abs1 Z3;BDG 1979 §83 Abs3;BDG 1979 §90;
Rechtssatz: Das Urteil der jeweiligen unmittelbaren Dienstvorgesetzten über die vom Beamten erbrachten Leistungen bindet die Dienstbehörde nicht. Krankenstände sind unter dem Gesichtspunkt einer Leistungsbeurteilung (auch auf der Ebe... mehr lesen...
Der 1962 geborene Beschwerdeführer stand seit 1. April 1982 in einem provisorischen Dienstverhältnis zum Bund; nach erfolgreicher Absolvierung der Grundausbildung wurde er ab 1. August 1983 zum Gendarmerieposten (GP) M und (auf seinen Wunsch) mit Wirkung vom 1. August 1985 zum GP A versetzt. Ab 1. September 1986 war der Beschwerdeführer aus gesundheitlichen Gründen dem Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich, Referatsgruppe nn/B, zugeteilt, weil seine bisherige vorwiegende Verw... mehr lesen...
Der 1962 geborene Beschwerdeführer stand seit 1. April 1982 in einem provisorischen Dienstverhältnis zum Bund; nach erfolgreicher Absolvierung der Grundausbildung wurde er ab 1. August 1983 zum Gendarmerieposten (GP) M und (auf seinen Wunsch) mit Wirkung vom 1. August 1985 zum GP A versetzt. Ab 1. September 1986 war der Beschwerdeführer aus gesundheitlichen Gründen dem Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich, Referatsgruppe nn/B, zugeteilt, weil seine bisherige vorwiegende Verw... mehr lesen...
Der 1962 geborene Beschwerdeführer stand seit 1. April 1982 in einem provisorischen Dienstverhältnis zum Bund; nach erfolgreicher Absolvierung der Grundausbildung wurde er ab 1. August 1983 zum Gendarmerieposten (GP) M und (auf seinen Wunsch) mit Wirkung vom 1. August 1985 zum GP A versetzt. Ab 1. September 1986 war der Beschwerdeführer aus gesundheitlichen Gründen dem Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich, Referatsgruppe nn/B, zugeteilt, weil seine bisherige vorwiegende Verw... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §11 Abs1;BDG 1979 §4 Abs1 Z3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
87/12/0082
Rechtssatz: - Mangelnder Arbeitserfolg des provisorischen Beamten (nach § 11 Abs 1 in Verbindung mit § 4 Abs 1 Z 3 BDG 1979 und dem Ernennungserfordernis "fachliche Eignung"; Hinweis E... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z3;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §11 Abs1;BDG 1979 §4 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
87/12/0082
Rechtssatz: Auch Sachverhalte, die einen Kündigungstatbestand nach § 10 Abs 4 Z 3 und 4 BDG 1979 erfüllen, können ein gesetzliches Hindernis für das Definitivwerden des Dienstverhältni... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §11 Abs1;BDG 1979 §4 Abs1 Z3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
87/12/0082
Rechtssatz: - Mangelnder Arbeitserfolg des provisorischen Beamten (nach § 11 Abs 1 in Verbindung mit § 4 Abs 1 Z 3 BDG 1979 und dem Ernennungserfordernis "fachliche Eignung"; Hinweis E... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand seit 1. Mai 1985 in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er war im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien als Inspektor im Polizeigefangenenhaus eingesetzt. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 12. März 1991 wurde das provisorische Dienstverhältnis des Beschwerdeführers gekündigt. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Berufung des Beschwerdeführers abgewiesen und der erstinstanzliche Bescheid bestätigt. Zur B... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §11 Abs1;BDG 1979 §4 Abs1;
Rechtssatz: Entscheidend dafür, daß das Dienstverhältnis eines provisorischen Beamten definitiv wird, ist sowohl die Antragstellung des Beamten als auch, daß sämtliche der im § 11 Abs 1 leg cit umschriebenen Voraussetzungen gegeben sind. Zu diesen Voraussetzungen zählt im Sinne des § 4 Abs 1 BDG die persönliche und fachliche Eignung ... mehr lesen...