RS Vwgh 1998/2/25 97/12/0360

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.02.1998
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §8;
BDG 1979 §3 Abs1;
BDG 1979 §4 Abs1;
B-VG Art81b Abs1 litb;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1996/09/30 96/12/0177 3

Stammrechtssatz

Einem in den Dreiervorschlag aufgenommenen Bewerber kommt im Lichte des Art 81b B-VG eine andere Rechtsposition zu als allfälligen sonstigen, nicht im Dreiervorschlag berücksichtigten Berwerbern. Das diesbezüglich ableitbare Recht des Beamten besteht aber lediglich darin, daß nur einer der in den Dreiervorschlag aufgenommenen Bewerber ernannt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997120360.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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