Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz72/01 Hochschulorganisation
Norm: BDG 1979 §3 Abs1;BDG 1979 §4 Abs1;BDG 1979 §4 Abs3;UOG 1975 §26;UOG 1993 §23;
Rechtssatz: Die für die Ernennung von Universitätsprofessoren an einer Universität (nach dem UOG 1975 oder UOG 1993) geltenden Bestimmungen räumen den Bewerbern um die Planstelle eines Universitätsprofessors weder einen Anspruch auf Ernennung auf eine solche Planste... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §3 Abs1;BDG 1979 §4 Abs1;BDG 1979 §4 Abs3;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/12/0290 B 19. November 2002 RS 2 Stammrechtssatz Im Zusammenhang mit der Ableitung der Parteistellung aus besonderen Rechtsvorschriften hat der Verwaltungsgerichtshof in seiner Rechtsprechung zu Ernennungen die Auffassung zum Ausdruck gebrach... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §4 Abs1;BDG 1979 §4 Abs3;BDG 1979 Anl1 Z19.1;
Rechtssatz: Eine rechtliche Verdichtung ist - unter Berücksichtigung der bisherigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes - aus den Bestimmungen des § 4 Abs. 1 und 3 BDG 1979, auch unter Beachtung der besonderen Ernennungserfordernisse der in Anlage 1 Pkt. 19.1. BDG 1979 für Universitätsprofessoren festgelegten An... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz72/01 Hochschulorganisation
Norm: BDG 1979 §3 Abs1;BDG 1979 §4 Abs1;BDG 1979 §4 Abs3;UOG 1993 §23;VwGG §34 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/12/0290 B 19. November 2002 RS 4 Stammrechtssatz Dem Beschwerdeführer als einem in den Besetzungsvorschlag aufgenommenen Bewerber kommt zwar eine andere Rechtsp... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hauptschuldirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Steiermark. Am 18. September 1999 wurde von der belangten Behörde die Planstelle eines Bezirksschulinspektors für den Schulbezirk Graz-Umgebung II (Nord) ausgeschrieben. Neben dem Beschwerdeführer bewarben sich unter anderem auch die Mitbeteiligte und Andrea K. um diese Stelle. Das Kollegium des Landesschulrates für Steiermark beschloss am 3. November 1999 für die ausgeschrieben... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §8;BDG 1979 §3 Abs1;BDG 1979 §4 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat einen Anspruch als Partei auf Verfahrensteilnahme bei Ernennungen (oder ernennungsgleichen Akten) dann angenommen, wenn ein solcher Anspruch der materiellrechtlichen Grundlage - ausdrücklich oder schlüssig - zu entnehmen ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §8;BDG 1979 §3 Abs1;BDG 1979 §4 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/12/0177 B 30. September 1996 RS 1 Stammrechtssatz Es besteht kein Rechtsanspruch auf Ernennungen und keine Parteistellung im Ernennungsverfahren, es sei denn, die Parteistellung ließe si... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §8;BDG 1979 §3 Abs1;BDG 1979 §4 Abs1;BDG 1979 §4 Abs3;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/12/0290 B 19. November 2002 RS 2 Stammrechtssatz Im Zusammenhang mit der Ableitung der Parteistellung aus besonderen Rechtsvorschriften hat der Verwaltungsgerichtshof in seiner Rechtsprechung zu Ernennungen di... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §8;BDG 1979 §3 Abs1;BDG 1979 §4 Abs1;BDG 1979 Anl1 Z29;B-VG Art130 Abs2;VwGG §34 Abs1;VwGG §41 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/12/0177 B 30. September 1996 RS 2(hier: Ernennung in die Verwendungsgruppe SI 2) Stammrechtssatz § ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender unstrittiger Sachverhalt: Die Planstelle eines/einer ordentlichen Universitätsprofessors/ordentlichen Universitätsprofessorin für Geschichte und Theorie der Architektur (Nachfolge o. Univ. Prof. Mag. Dr. A.) wurde nach den damals in Geltung stehenden Bestimmungen des Kunsthochschul-Organisationsgesetzes, BGBl. Nr. 74/1970, ausgeschrieben. Gemäß § 11 leg. cit. wurde das Berufungsverfahren eingeleitet, a... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz72/01 Hochschulorganisation
Norm: BDG 1979 §3 Abs1;BDG 1979 §4 Abs1;BDG 1979 §4 Abs3;KHSchOrgG §11;
Rechtssatz: Die für die Ernennung von Universitätsprofessoren an der Universität für angewandte Kunst Wien geltenden Bestimmungen des Kunsthochschul-Organisationsgesetzes räumen den Bewerbern um den Dienstposten eines Universitätsprofessors weder einen Anspruch auf Ernennung au... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz72/01 Hochschulorganisation
Norm: AVG §8;BDG 1979 §3 Abs1;BDG 1979 §4 Abs1;BDG 1979 §4 Abs2;BDG 1979 §4 Abs3;BDG 1979 Anl1 Z19.3;KHSchOrgG §11;
Rechtssatz: Eine rechtliche Verdichtung ist - unter Berücksichtigung der bisherigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes - aus den Bestimmungen des § 4 Abs. 1 und 3 BDG 1979, auch unter Beachtung der besond... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz72/01 Hochschulorganisation
Norm: BDG 1979 §3 Abs1;BDG 1979 §4 Abs1;BDG 1979 §4 Abs3;KHSchOrgG §11;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Dem Beschwerdeführer als einem in den Besetzungsvorschlag aufgenommenen Bewerber kommt zwar eine andere Rechtsposition zu als sonstigen, nicht in den Ternavorschlag (§ 11 Abs. 3 Kunstho... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §3 Abs1;BDG 1979 §4 Abs1;BDG 1979 §4 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Im Zusammenhang mit der Ableitung der Parteistellung aus besonderen Rechtsvorschriften hat der Verwaltungsgerichtshof in seiner Rechtsprechung zu Ernennungen die Auffassung zum Ausdruck gebracht, dass dem in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis befindlichen B... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin, welche als Lehrerin der Verwendungsgruppe L2a1 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund steht, ersuchte mit Eingabe vom 3. Dezember 2001 um Überstellung in die Verwendungsgruppe L1 auf Grund der Gleichwertigkeit ihres abgeschlossenen fünfjährigen Diplomstudiums an der Meisterklasse der ehemaligen Hochschule für angewandte Kunst mit dem heutigen Studium an der U... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §8;BDG 1979 §4 Abs1;BDG 1979 §4 Abs2;BDG 1979 §4 Abs3;BDG 1979 Anl1 Z23.1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Voraussetzungen für einen Rechtsanspruch auf Überprüfung eines Ernennungsaktes und damit für die Parteistellung im Verfahren sind für die Überprüfung eines Ernennungsvorganges vorliegendenfalls auf Grund des § 4... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §8;BDG 1979 §3 Abs1;BDG 1979 §4 Abs1;BDG 1979 §4 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Grundsätzlich besteht weder auf Ernennungen zur
Begründung: eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses noch auf Ernennungen im Dienstverhältnis (Überstellungen, Beförderungen) ein Rechtsanspruch (Hinweis E VfGH 22.6.1989, VfSlg. 1... mehr lesen...
Aufgrund der Beschwerde, des vorgelegten angefochtenen Bescheides, der für das verfassungsgerichtliche Verfahren vorgelegten Verwaltungsakten und der für dieses Verfahren erstatteten Gegenschrift der belangten Behörde geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Der Beschwerdeführer ist seit 1974 im Lehrkörper der Pädagogischen Akademie des Bundes in Vorarlberg als Humanwissenschaftler tätig, seit 1975 in der Verwendungsgruppe LPA. Der Beschwerdeführer bewarb sich am 26. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §8;BDG 1979 §3 Abs1;BDG 1979 §4 Abs1;BDG 1979 §4 Abs3;
Rechtssatz: Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf Ernennungen und keine Parteistellung in Ernennungsverfahren, es sei denn, die Parteistellung ließe sich aus besonderen Rechtsvorschriften ableiten (ausführliche
Begründung: im E). Dem in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältn... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Sicherheitswachebeamtin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle ist ein Polizeigefangenenhaus in Wien. Ihr Dienstverhältnis begann am 1. April 1992; seither war sie im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes im Dezember 1994 etwa zwei Jahre nicht im Dienst (Schutzfristen und Karenzurlaub). Sie bestand die Dienstprüfung am 25. November 1996. Mit dem am 21. November 1997 (Eingangsvermerk) eingebrachten Antrag begehrt... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Sicherheitswachebeamtin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle ist ein Polizeigefangenenhaus in Wien. Ihr Dienstverhältnis begann am 1. April 1992; seither war sie im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes im Dezember 1994 etwa zwei Jahre nicht im Dienst (Schutzfristen und Karenzurlaub). Sie bestand die Dienstprüfung am 25. November 1996. Mit dem am 21. November 1997 (Eingangsvermerk) eingebrachten Antrag begehrt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;BDG 1979 §11 Abs1;BDG 1979 §4 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Mangelt es an den Voraussetzungen des § 11 Abs 1 BDG 1979, wozu auch die Voraussetzungen des § 4 Abs 1 Z 3 BDG 1979 über die persönliche und fachliche Eignung zählen, führt dies zum Nichteintritt der Definitivstellung und damit zum Fortbestand des provisorischen Dienstverhältnisse... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;BDG 1979 §11 Abs1;BDG 1979 §4 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Mangelt es an den Voraussetzungen des § 11 Abs 1 BDG 1979, wozu auch die Voraussetzungen des § 4 Abs 1 Z 3 BDG 1979 über die persönliche und fachliche Eignung zählen, führt dies zum Nichteintritt der Definitivstellung und damit zum Fortbestand des provisorischen Dienstverhältnisse... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde den Beschluss der Beschwerdeführerin vom 23. Jänner 1998 zur Besetzung der Stelle "eines/einer Universitätsassistenten/in" am Institut für Germanistik der Universität Salzburg gemäß § 5 Abs. 4 und 5 lit. c UOG, in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Frauenförderungsplanes im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst, BGBl. Nr. "22/1995" (richtig wohl: 229/1995), aufgehoben. Begründend führte die ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde den Beschluss der Beschwerdeführerin vom 23. Jänner 1998 zur Besetzung der Stelle "eines/einer Universitätsassistenten/in" am Institut für Germanistik der Universität Salzburg gemäß § 5 Abs. 4 und 5 lit. c UOG, in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Frauenförderungsplanes im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst, BGBl. Nr. "22/1995" (richtig wohl: 229/1995), aufgehoben. Begründend führte die ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht72/01 Hochschulorganisation
Norm: BDG 1979 §4 Abs1 Z4;BDG 1979 §4 Abs4;BDG 1979 §4;BGBG 1993 §4;BGBG 1993 §42;Frauenförderungsplan BMWFK 1995 §7 Abs4;UOG 1975 §106a;UOG 1975 §40;UOG 1975 §5;
Rechtssatz: Ein Alter von mehr als 40 Jahren ist zwar nach § 4 BDG 1979 kein absolutes, aber doch ein relatives Ernennungshinder... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht72/01 Hochschulorganisation
Norm: BDG 1979 §4 Abs1 Z4;BDG 1979 §4 Abs4;BDG 1979 §4;BGBG 1993 §4;BGBG 1993 §42;Frauenförderungsplan BMWFK 1995 §7 Abs4;UOG 1975 §106a;UOG 1975 §40;UOG 1975 §5;
Rechtssatz: Ein Alter von mehr als 40 Jahren ist zwar nach § 4 BDG 1979 kein absolutes, aber doch ein relatives Ernennungshinder... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Aus Anlass seiner mit Bescheid der belangten Behörde vom 29. März 1993 für die Dauer von sechs Jahren erfolgten (Erst)Bestellung zum Mitglied des Unabhängigen Verwaltungssenates für die Steiermark (im Folgenden kurz UVS) wurde er gemäß § 75 Abs. 6 BDG 1979 in der Fassung vor der Novelle BGBl. I Nr. 61/1999 für die Dauer dieser Bestellung in seinem Bundesdienstverhältnis gegen Entfall der Bezüge beurl... mehr lesen...
Index: L00156 Unabhängiger Verwaltungssenat Steiermark10/07 Verwaltungsgerichtshof10/10 Grundrechte40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §8;BDG 1979 §4 Abs1 impl;BDG 1979 §4 Abs3 impl;BDG 1979 Anl1 impl;DVG 1984 §3;StGG Art3;UVSG Stmk 1990 §3 Abs4;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Mitgliedschaft zum UVS handelt es sich um ein öffentliches Amt iSd A... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde, des angefochtenen Bescheides und der vom Verfassungsgerichtshof mit der Abtretung nach Art. 144 Abs. 3 B-VG übermittelten Verwaltungsakten geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem aus: Die Beschwerdeführerin steht als Volksschuloberlehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten; sie war vor der mit dem angefochtenen Bescheid erfolgten Ernennung der mitbeteiligten Partei auf eine Planstelle eines Leiters für Volksschulen (V... mehr lesen...